Bericht der Verwaltung - DrS/2015/296
Grunddaten
- Betreff:
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Sachstandsbericht - 380 kV-Ostküstenleitungsausbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Verfasser 1:
- Maßow, Julia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Kenntnisnahme
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23.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Land Schleswig-Holstein hat sich dafür eingesetzt, dass die geplante Ostküstenleitung ein Pilotprojekt für (Teil-)Erdverkabelung wird. Zu dem Beschluss des Bundesrates vom 8.5.2015 (BR-DrS 129/15), die Ostküstenleitung als weiteres Pilotprojekt in die für eine teilweise Erdverkabelung vorgeschlagene Projektliste aufzunehmen, lag die Gegenäußerung der Bundesregierung vom 16.7.2015 vor (BT-DrS18/5581), in der die vorgeschlagene direkte Aufnahme der Ostküstenleitung in die Projektliste an die anstehende gesamthafte Überarbeitung des Bundesbedarfsplans im Jahr 2016 verwiesen wurde. Zur vorgeschlagenen Kriterienerweiterung wurde eine Prüfung des Vorschlages zugesagt.
Mit Kabinettsentscheidung vom 7. Oktober 2015 hat die Bundesregierung nun der Aufnahme der Ostküstenleitung als Pilotvorhaben für Teilerdverkabelung zugestimmt sowie der Erweiterung der Bewertungskriterien zum Vorzug von Erdverkabelung gegenüber Freiluftleitungen. Genauere Informationen finden sich in der sogenannten Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/enlag-formulierungshilfe-erdkabel,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf
Abschließend muss der Bundestag der daraus folgenden Gesetzesänderung zustimmen. Alle Informationen zu dem Gesetzgebungsverfahren finden sich im Dokumentations- und Informationssystem des Bundestages (DIP) unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchProcedures.do zu der DrS 18/4655.
Mit Gesetzesänderung entsteht eine neue Rechtsgrundlage, aufgrund der der Netzbetreiber TenneT die Erdverkabelung von Teilstrecken entlang der Ostküstenleitung prüfen und planen kann.
Hierzu wird das Ministerium für Energiewende, ländliche Räume und Umwelt zusammen mit den Netzbetreibern und betroffenen Kommunen zeitnah nach der Entscheidung über das Gesetz (2. Bundesrats-Befassung voraussichtlich Ende November; mögliches In-Kraft-Treten am 1. Januar 2016) im Rahmen von Veranstaltungen im Planungsraum der Ostküstenleitung informieren. Folgende Informationsveranstaltungen sind bisher geplant jeweils im Zeitraum von 14-20 Uhr:
17.11. in Henstedt-Ulzburg - 18.11. Travenbrück - 19.11. Mönkhagen
Aktuelle Informationen zu den Veranstaltungen der Dialogangebote des Vorhabenträgers TenneT auf der Website:
http://www.tennet.eu/de/netz-und-projekte/onshore-projekte/ostkuestenleitung/tennet-im-dialog.html
Außerdem können sich Interessierte und Betroffene jederzeit an den Bürgerreferenten für die Ostküstenleitung wenden.
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden sich auf der Internetseite der TenneT unter:
http://www.tennet.eu/de/netz-und-projekte/onshore-projekte/ostkuestenleitung.html
