Bericht der Verwaltung - DrS/2015/295
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht - Breitband Markterkundungsergebnisse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Verfasser 1:
- Maßow, Julia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
|
Kenntnisnahme
|
|
|
23.11.2015
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
In mehreren Gemeinden des Kreises Segeberg werden derzeit durch verschiedene Telekommunikations-Anbieter Glasfasernetze für Internetzugänge der nächsten Generation (NGA-Netze) errichtet. Trotz der Vielzahl von Anbietern gibt es Gemeinden oder Gemeindeteile im Kreisgebiet, in denen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern kein NGA-fähiger (≥ 30 MBit/s) Internetanschluss zur Verfügung gestellt werden wird. Der Kreis Segeberg möchte diese Gemeinden beim Ausbau eines Next Generation Access – Netzes (NGA) im Rahmen seiner Ausgleichsfunktion unterstützen.
Der Kreis Segeberg hat dafür in einem ersten Schritt diese sogenannten „weißen Flecken“ der NGA-Versorgung im Rahmen einer Markterkundung verifiziert und in einigen Gemeinden des Kreises ein Marktversagen festgestellt.
In einem zweiten Schritt wurden die Angaben der einzelnen Unternehmen zum Ausbau in den abgefragten Gemeinden auf ihre Belastbarkeit hin geprüft. Dafür wurden die Unternehmen, die solche Ausbauabsichten erklärt haben, gebeten, ihre Aussagen anhand von Wirtschafts-, Zeit- und Zielerreichungsplänen zu konkretisieren. Die gesetzliche Frist zur Einreichung der weiterführenden Unterlagen ist am 21. Oktober abgelaufen.
Bei einigen Unternehmen führten die nachgereichten Unterlagen nicht zu einer Konkretisierung der Vorhaben, daher war für weitere Gemeinden ein Marktversagen festzustellen. Die detaillierte Auflistung finden Sie im Abschlussbericht der dieser Berichtsvorlage beigefügt ist.
Die Feststellung eines Marktversagens ist für die Beantragung von Fördermitteln, bspw. Leerohrverlegung oder Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke, beihilferechtliche Voraussetzung.
In einigen Gemeinden in denen Marktversagen festgestellt wurde, gibt es neue Entwicklungen. So werden bspw. die Gemeinden Hasenmoor und Hartenholm, laut Zeitungsberichten vom 21. Und 22. Oktober, von der Deutschen Glasfaser erschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
254 kB
|
