Drucksache - DrS/2015/283
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Die LINKE und der Piratenfraktion: Aufhebung des WRI-Beschlusses vom 29.09.2014, zum TOP 4.5
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Verfasser 1:
- Fraktion Die LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
|
Entscheidung
|
|
|
23.11.2015
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ausschuss hatte seinen Beschluss vom 29.09.2014 damit begründet, dass der Kreis Segeberg in dieser Angelegenheit inkompetent, und Landkreise nicht zuständig seien. (Anlage) Alle anderen SH Kreise sahen das offenbar anders, worauf hin der SH Landkreistag am 06.11.2014 eine entsprechende Resolution verfasste. (Anlage)
Sodann gaben die TTIP Propagandisten beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestage ein Gutachten in Auftrag, das am 11.02.2015 erschien und im Kern behauptete, (Fazit): " Weder den Gemeinderäten noch den Kreistagen stehen Befassungskompetenzen im Hinblick auf eine politische Erörterung oder Bewertung der geplanten Freihandelsabkommen zu. (Anlage)
Dieses Gutachten wurde am 11.03. 2015 vom Deutschen Landkreistag, und am 17.03.2015 vom Deutschen Städtetag zurückgewiesen, da es auf falschen Grundlagen beruhe. (Anlagen.)
Die folgende Auseinandersetzung führte dann im Juni 2015 zu einem gemeinsamen Positionspapier vom Bundeswirtschaftsministerium und kommunalen Spitzenverbänden, nach dem die kommunale Zuständigkeit und Befassung ausdrücklich im 2. Absatz aufgegriffen wird. (Anlage)
Wie uns soeben Frau Struve, die Leiterin vom Europabüro des Deutschen Landkreistages in Brüssel bestätigte, haben die Resolutionen ganz wesentlich zu der aktuellen Sichtweise und erst recht zu den sich abzeichnenden Verbesserungen bei den Verhandlungen selbst beigetragen.
Deshalb widerspricht o.a. Beschluss sowohl der Rechtsauffassung, wie auch den kommunalen Interessen und erst recht dem Fortschritt bei den Verhandlungen selbst und gehört annulliert.
.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
32,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
28,9 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
46,4 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
91,5 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
143,6 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
872,1 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
336,1 kB
|
