Bericht der Verwaltung - DrS/2015/288
Grunddaten
- Betreff:
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Querschnittsprüfung "ÖPNV in kommunaler Trägerschaft" des Landesrechnungshofes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Verfasser 1:
- Mozer, Claudius
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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18.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In seinem umfangreichen Ergebnisbericht analysiert der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein (LRH) die Finanzierungs- und Organisationsstrukturen des ÖPNV in Schleswig-Holstein eingehend und kommt dabei zu folgenden allgemeinen Einschätzungen bzw. Empfehlungen (Kap. II):
a) Die ÖPNV-Aufgabenträgerschaft (AT) sollte zur strukturellen Optimierung ausschließlich auf Kreisebene angesiedelt sein und nicht teilweise bei kreisangehörenden Gemeinden.
b) Der Verteilungsschlüssel der Landes-ÖPNV-Mittel sollte nach transparenten und sachgerechten Kriterien überarbeitet werden.
c) Die seit 2007 bestehende und bis 2017 festgeschriebene Deckelung der Landes-ÖPNV-Mittel soll aufgehoben und eine angemessene Dynamisierung eingeführt werden.
d) Die Schülerbeförderung findet im ÖPNV statt, Schulträger sind jedoch nicht für ÖPNV zuständig. Dort, wo Schulträger aus historischen Gründen noch ÖPNV bestellen, ist dies auf die ÖPNV-ATs umzustellen.
e) Um die Wahrnehmung der hochkomplexen ÖPNV-Aufgabenträgerschaft zu optimieren, wird zum Ausbau interkommunaler Kooperationen geraten.
Aus Sicht des Kreises Segeberg ist dazu folgendes anzumerken:
Zu a)Der Ansatz ist nachvollziehbar, setzt aber eine Änderung des ÖPNV-Gesetzes voraus, entsprechende Initiativen oder Entwicklungen sind nicht bekannt. Sollte hier Dynamik entstehen, wären die möglichen finanziellen Konsequenzen intensiv zu prüfen und zu beachten.
Zu b)Der bisherige Schlüssel bildet die Verteilung bis 2006 ab und ist insofern geeignet, problematische Verwerfungen zwischen den ATs zu vermeiden. Als Ansatz zur Schlüsselmodifizierung bietet sich an, ein Modell analog dem auf der Verkehrsministerkonferenz vom 02.10.2014 für die zukünftige Verteilung der Regionalisierungsmittel beschlossenen „Kieler Schlüssel“ in Verbindung mit der empfohlenen Dynamisierung der Landes-ÖPNV-Mittel vorzuschlagen, weil dieser die Gewinner/Verlierer-Problematik pragmatisch löst, in dem er lediglich das dynamisierte „Mehr“ anders verteilt.
Zu c)Das deckt sich mit der von allen Kreisen und kreisfreien Städten seit Jahren einhellig vertretenen Forderung.
Zu d)Diese Problematik wurde im Kreis Segeberg schon vor einigen Jahren durch die SVG rechtskonform gelöst.
Zu e)Auch dies ist im Kreis Segeberg seit der SVG-Gründung im Jahre 2000 und der damit einhergehenden Kooperation mit dem Kreis Pinneberg bereits langjährige gelebte Praxis, die seit dem 01.09.2015 durch die Beteiligung auch des Kreises Dithmarschen sogar noch intensiviert wurde. Der LRH bewertet die SVG als „eine personell und kostenbezogen schlank organisierte Dienstleistungseinheit, die beiden Kreisen eine eigene vollständige personelle und sächliche Ausstattung zur Durchführung der AT-Funktion erspart.“ (Kap. 2.1.2). Darüber hinaus empfiehlt der LRH dem Kreis Steinburg, sich ebenfalls an der SVG zu beteiligen und davon zu profitieren (Kompetenzbündelung, Spezialisierung, Vertretungsmöglichkeiten, Wirtschaftlichkeit; Kap. 1.10.6).
Hinsichtlich der ÖPNV-Finanzierung bedient man sich einer Darstellung, die den durchschnittlichen Mitteleinsatz der Jahre 2007-2011 pro Einwohner ausweist. Ob diese Darstellung geeignet ist, sei dahin gestellt. Unterm Strich ergibt sich für den Kreis Segeberg im Landesvergleich ein Mitteleinsatz im oberen Drittel. Dies hat vornehmlich strukturelle Gründe (hohe Einwohnerzahl, hohe ÖPNV-Attraktivität, keine umsteigefreie „Haupt“bahnlinie nach Hamburg, Mitfinanzierung von Schienenpersonennahverkehr), wobei der Kreis Segeberg gleichzeitig die landesweit deutlich höchste gemeindliche Mitfinanzierung erzielt, was im Kreisvergleich der Eigenanteile einen Platz in der unteren Hälfte bedeutet (Kap. 1.6.2, 1.6.3).
Abschließend wird festgestellt, dass die Hamburg-Randkreise ihre ÖPNV-Leistungen unter Einbeziehung des HVV-Know-hows bereits seit einiger Zeit rechtskonform vergeben (Kap. 2.2).
- Stellungnahme
Im Ergebnis ist der LRH-Bericht für den Kreis Segeberg positiv zu bewerten. So werden für die ÖPNV-Strukturen und deren Finanzierung nicht nur keine Handlungsbedarfe festgestellt, sondern auch Lob ausgesprochen (SVG als gelungenes Beispiel interkommunaler Kooperation, rechtskonforme Vergaben).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,4 MB
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