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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2015/270

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz (UNK) ist fachlich für ÖPNV zuständig, in dem auch Beteiligungen des Kreises Segeberg wirken. Zu diesen Beteiligungen gab es in den Jahren 2014/2015 mehrere Grundsatzbeschlüsse, die in der Zwischenzeit umgesetzt wurden. Mit dieser Berichtsvorlage wird der UNK über die Umsetzung dieser Beschlüsse sowie über sonstige aktuelle Entwicklungen zu diesen Beteiligungen informiert.

 

  1. Öffentlich-Rechtlicher Vertrag über die „SVG Südwestholstein ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft“

    Am 9.12.2014 hat der Kreis Segeberg einem „Letter of Intent“ zugestimmt (DrS2014/236), nach dem unter dort näher beschriebenen Prämissen und Rahmenbedingungen die SVG GmbH kommunalisiert werden soll. Nachdem auch der Kreis Pinneberg dem Abschluss dieser Vereinbarung zugestimmt hatte, wurden im 1. Halbjahr 2015 die Gespräche zur Umsetzung geführt.

    Der Kreis Dithmarschen konnte als weiterer Kooperationspartner für die neue Verwaltungsgemeinschaft hinzugewonnen werden, die vertraglich auf Basis der Kreistagsbeschlüsse des Kreise Segeberg, Pinneberg und Dithmarschen durch den Abschluss eines entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrags zum 1.9.2015 umgesetzt wurde (DrS2015/105-1).

    Der Kreis Segeberg bezieht nunmehr seit dem 1.9.2015 von der SVG-Verwaltungsgemeinschaft (Stabsstelle beim Kreis Pinneberg, Sitz Norderstedt) die gleichen ÖPNV-Managementleistungen wie zuvor von der SVG mbH. Allerdings zu geringeren Kosten aufgrund wegfallender Gesellschaftskosten, entfallender Umsatzsteuer und weiterer Synergieeffekte aufgrund des neuen Kooperationspartners.

    Lediglich die BUS-Engel-Leistungen (Gewaltprävention) wurden nicht in die SVG-Verwaltungsgemeinschaft überführt, sondern zur HVV-Schulberatung verlagert, die bei der VHH GmbH angesiedelt ist und der Aufgabe ein fachlich-inhaltlich optimiertes Arbeitsumfeld bietet.
     
  2. SVG GmbH

    Die Kreise Segeberg (via KSB) und Pinneberg haben nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zu 1. beschlossen, die SVG GmbH mit Wirkung ab 1.9.2015 zu liquidieren (DrS 2015/236-1).

    Die Liquidierung wurde zum Handelsregister angemeldet und zwischenzeitlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit hat das sog. Sperrjahr begonnen zu laufen, welches im September 2016 endet. Dann wird die Gesellschaft endgültig aufgelöst und das restliche Gesellschaftskapital zwischen den Gesellschaftern verteilt.

    Da die Gesellschaft in der Vergangenheit kostendeckende Zahlungen der Kreise Segeberg und Pinneberg erhalten hat und nur geringe Erlöse durch Drittgeschäft generiert wurden, verbleibt den Gesellschaftern bei Auflösung im Wesentlichen das eingebrachte Stammkapital (zum 31.12.2014 / ca. 60 T€ Stammkapital); der derzeitige Kontostand ist allerdings höher (ca. 100 T€).
  3. Gründung VHH Beteiligungsgesellschaft und Anteilskauf VHH GmbH

    Der Kreis Segeberg hat aus ÖPNV-marktstrategischen Gründen (DrS 2015/034) beschlossen (DrS 2015/034-1), gemeinsam mit den Kreisen Herzogtum-Lauenburg, Stormarn und Pinneberg eine Beteiligungsgesellschaft zum Erwerb von Anteilen an der VHH GmbH zu gründen.

    Die Gesellschaftsgründung (Stammkapital: 25 T€) erfolgte – nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht und Einholung eines Bewertungsgutachtens – am 15.10.2015. Im Anschluss an die Gesellschaftsgründung wurde zum Erwerb der Anteile eine Kapitalerhöhung beschlossen (DrS 2015/034-2).

    Danach erfolgte der Anteilskaufvertrag zwischen der VHH Beteiligungsgesellschaft GmbH und der KVIP GmbH, die auf diesem Weg zum Preis von 382 T€ alle eigenen Anteile an der VHH GmbH (5,81%) auf die neue Beteiligungsgesellschaft übertragen hat.

    Zum Geschäftsführer der neuen Gesellschaft wurde Herr Claudius Mozer bestellt, der die Gesellschaft auch in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der VHH GmbH vertreten wird (vgl. Entsendungen in DrS 2015/034-3)
  4. VGN GmbH

    Der Kreis Segeberg ist - gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein und der Stadt Norderstedt - auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages aus 1987 zum dort näher beschriebenen 33,3%igen Verlustausgleich der VGN GmbH verpflichtet, deren 25%-iger Gesellschafter der Kreis Segeberg zugleich ist.

    Im Jahr 2014 musste der Kreis Segeberg aufgrund dessen letztlich 148 T€ ausgleichen. Allerdings wurden lt. Wirtschaftsplan wesentlich höhere Verluste prognostiziert, so dass der Kreis Segeberg von einem anteiligen Verlustausgleich in 2014 in Höhe von 339 T€ ausgehen musste. Ursache für die Planverbesserung waren im Wesentlichen deutlich gestiegene Erträge bei wesentlich geringeren Aufwendungen.

    Allerdings geht die aktuelle Hochrechnung 2015 von Verschlechterungen aus, so dass der Kreis Segeberg für 2015 nunmehr statt mit 370 T€ mit 397 T€ Verlustübernahme rechnen muss.

    Für 2016 wird wieder mit deutlich weniger vom Kreis Segeberg zu leistendem Verlustausgleich kalkuliert; der am 19.10.2015 beschlossene Wirtschaftsplan der VGN GmbH weist für das Jahr 2016 eine Ausgleichsverpflichtung in Höhe von 272 T€ aus.

 

  1. HVV GmbH

    Der Kreis als Gesellschafter der HVV GmbH leistet entsprechend seinem Gesellschaftsanteil (1,5%) einen Anteil am Verlust der Gesellschaft. Im Voraus werden hierzu Abschlagszahlungen auf Basis des Wirtschaftsplans geleistet. Der Abgleich Soll/IST erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses.

Gemäß Jahresabschluss 2014 ergab sich für den Kreis Segeberg ein Verlustausgleich in Höhe von 88,5 T€, nachdem im Wirtschaftsplan 2014 noch von 95,9 T€ ausgegangen wurde.


In den kommenden Wirtschaftsjahren wird mit einer schrittweisen Erhöhung der Verlustübernahme gerechnet. Für 2015 werden im Wirtschaftsplan der HVV GmbH 99,5 T€ prognostiziert, für 2016 wird mit 104 T€ Verlustübernahme kalkuliert.

 

  1. NAH-SH

    Der Kreis Segeberg hat (DrS 2014/092) – wie auch alle anderen Gesellschafter der Umwandlung der LVS GmbH in die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH) zugestimmt. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte im Oktober 2014. Finanzielle Konsequenzen waren mit dieser Beschlussfassung für den Kreis Segeberg, der auch im Übrigen keine Zahlungen an die NAH.SH leistet, nicht verbunden.

 

 

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