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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/281

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport erkennt die Erweiterung und Sanierung der vorhandenen Sanitäreinrichtungen der Trave-Schule Bad Segeberg als notwendig an.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Während der alljährlich stattfindenden Frühjahrsbereisung des Förderzentrum Trave-Schule in Bad Segeberg durch die ISE, dem Fachdienst Kita, Jugend, Schule und Kultur und der Schulleitung ist festgestellt worden, dass insbesondere für die weiblichen Mitarbeiterinnen der Trave-Schule nicht ausreichend Sanitäreinrichtungen vorgehalten werden.

Derzeit existieren für weibliche sowie für männliche Beschäftige jeweils ein Sanitärraum mit jeweils einer Toilette. Insgesamt sind 48 Personen, davon 11 männlich und 37 weiblich, dort beschäftigt (hierzu zählen Lehrkräfte, Erzieher/innen, Küchenhilfe, Schulsekretärin, Mitarbeiter/innen im Fahrdienst, BFDler und FSJler). Besonders seit dem Ersatz des Zivildienstes durch den Bundesfreiwilligendienst sind weniger männliche und dafür mehr weibliche Beschäftigte vorhanden.

Gemäß § 6 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung[1] hat der Arbeitgeber ausreichend Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Nach Nr. 5.2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Sanitärräume ASR A4.1“[2] ist die Anzahl der Toiletten und Urinale abhängig von der Gleichzeitigkeit der Nutzung. Im Schulbetrieb ist davon auszugehen, dass die Sanitärräume überwiegend in den Pausenzeiten aufgesucht werden. Folglich ist hier eine relativ hohe Gleichzeitigkeit der Nutzung vorhanden. Demnach müssten 1 bis 3 Toiletten/Urinale für männliche Beschäftigte und 3 bis 6 Toiletten für weibliche Beschäftigte vorgehalten werden. Folglich könnte es sein, dass gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 8 Arbeitsstättenverordnung eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Die Schulleitung der Trave-Schule hat in dem beiliegenden Schreiben um dringende Abhilfe gebeten.

 

Die ISE schätzt den Bedarf auf 1 Toilette und 1 Urinal für männliche Beschäftigte und 3 Toiletten für weibliche Beschäftigte. Durch einen Umbau der Sanitärräume und eine Erweiterung (durch den Rückbau der direkt danebenliegenden kaum genutzten Teeküche) könnte kurzfristig mit verhältnismäßig geringem Aufwand eine ausreichende Anzahl an Toiletten/Urinalen errichtet werden. (Siehe auch 4. Fortschreibung Schulentwicklungsplan Förderzentren Geistige Entwicklung 2014/2015 Ziff. 3.15)

 

Die ISE hat die Baumaßnahme in dem Entwurf ihres Wirtschaftsplanes 2016 berücksichtigt. Folglich werden die Planung, Finanzierung und Durchführung der Maßnahme im Werkausschuss und anschließend im Kreistag beraten und ggf. beschlossen. Ein/e Mitarbeiter/in der ISE wird während der BKS-Sitzung Fragen hierzu insbesondere zur Finanzierung klären können.

 

 


[1] Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12.08.2004 (BGBl. I S. 2179)

[2] Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 Ausgabe September 2013 (GMBl. 2013 S.919)

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 der ISE berücksichtigt.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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