Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2015/261

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 10. Juli 2014 unterzeichneten alle am Übergang Schule und Beruf beteiligten Akteure (Geschäftsführungen des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit, Jugendhilfe der Stadt Norderstedt, Geschäftsführungen der BBZ, Schulrat und Landrätin) eine Kooperationsvereinbarung zur Verbesserung des Überganges Schule und Beruf. Hierbei wird auf die Drs/2014/131 verwiesen. Dabei ist auch die Ausgestaltung einer möglichen Jugendberufsagentur Teil der Kooperationsvereinbarung. Hierbei wird auf die Drs/2013/127 verwiesen.

In der Kooperationsvereinbarung vom 10. Juli 2014 wurde unter Punkt 2.1. ein Kreis der Entscheidungsträger der Kooperationspartner eingerichtet, um jährlich operative Ziele und strategische Handlungsfelder abzustimmen. Dieser Kreis fand erstmalig am 02. Oktober 2015 statt.
 

I. Ausgangslage und Ziele der Kooperationsvereinbarung

Die Bundesagentur für Arbeit erläuterte anhand einer Tischvorlage die Ausgangslage und die Ziele der bestehenden Kooperationsvereinbarung im Kreis Segeberg vom 10.07.2014.
 

II. Handlungsfelder der Zusammenarbeit/Stand der Umsetzung
 

 

Umsetzung

  1. Transparenz schaffen

 

a)      Information zum Verbleib der EntlassschülerInnen Sek. I  

 

b)     Mehr Transparenz über SchülerInnen, die von Berufseinstiegsbegleitern betreut werden

       

c)      Gegenseitige Information über Zuständigkeiten etc.

       

 

 

  1. Kommunikationsformate etablieren

 

2.1  Institutionelle strategische Ebene

 

a)      Kreis der Entscheider(Abstimmung der jährlichen operativen Ziele)

       

b)  Bisherige Gremien: Gesprächsrunde Ausbildungsmarkt

     (Kreis Segeberg und Pinneberg)/Steuerungsgruppe 

     HandlungskonzeptPLuS/Arbeitsgruppen des Schulamtes zur

     Berufsorientierung)

       

c) Arbeitskreis Übergang allgemein bildende Schulen-BBZ

      ?

d) Gemeinsame Arbeitsgruppe der Kooperationspartner

     (Fachebene)

       

2.2 Operationale Ebene/Fallebene

 

a) Durchführung von Fallkonferenzen 

 

b) Regelmäßige gemeinsame Sprechstunden von AA*, JC** und

    Jugendhilfe an den BBZ Norderstedt und Bad Segeberg

       

3. Übergänge regeln

 

a) Ausweitung der Elternarbeit

       ?

b) Information der Jugend- und Sozialämter durch das JC

     bei Fällen mit laufender Jugendhilfe 

       ?

c) Unterstützung junger Eltern durch das Jugend- und Sozialamt

     bei Wohnraumsuche und Kita-Platz

       

d) Gesonderte Vereinbarungen für SchulabgängerInnen mit

     Förderschwerpunkt „G“(incl. IntegrationsschülerInnen)

       

4. Gemeinsame Projekte/Förderungen

 

Übergreifende Projekt der Kooperationspartner/Gewinnung überregionaler Mittel

      ?

* Bundesagentur für Arbeit     ** Jobcenter

 

Der Umsetzungstand zu den oben genannten Punkten wurde jeweils besprochen, wobei weitgehend Konsens in der Bewertung bestand. 

Bezüglich  1.a) besteht Klärungsbedarf bezüglich der Entlassschülerinnen und Entlassschüler der Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe. Die Verwaltung des Kreises Segeberg wird dieses Thema im Gremium „Land und Regionen“ auf Landesebene einbringen. 

Für die künftigen Gesprächsrunden der Entscheidungsträger wurde ein fester Termin  jeweils im Mai und ein Bedarfstermin im Oktober vereinbart. Unterlagen für diese Gesprächsrunden sollten jeweils  2 Wochen vorher vorliegen.

Hinsichtlich der kreisübergreifenden Gesprächsrunde (2.1 b)) wurde angeregt, auch Informationen zum Hamburger Ausbildungsmarkt (> Metropolregion) mit einzubeziehen.

Für die Klärung der Punkte 2.2 a) Fallkonferenzen an Schulen, 3. a) Ausweitung der Elternarbeit, 3. b) Information der Jugend- und Sozialämter durch das JC und 3. d) Gesonderte Vereinbarung zu Förderschülern soll die gemeinsame Arbeitsgruppe der Kooperationspartner auf Fachebene Vorschläge erarbeiten.

Es bestand Konsens, dass sich die Übergangslotsen an den BBZ bewährt haben und dass eine Verstetigung notwendig ist.

Zu 2c) berichtet das BBZ Norderstedt von einer gelungenen, selbstdurchgeführten Informationsveranstaltung mit den allgemeinbildenden Schulen, der Vertreter des BBZ Segeberg sagte eine Durchführung einer Veranstaltung ebenfalls zu. 

Als gemeinsame Projekte (4.) wurden die Produktionsschule (siehe Drs/2014/181), das ESF Förderprogramm „Jugend stärken im Quartier“ (siehe Drs/2014/140) und  die Assistierte Ausbildung genannt.

 

III. Inhaltliche Fortsetzung der Netzwerkarbeit

In diesem Gespräch wurde ebenfalls das weitere Vorgehen der Fortentwicklung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit angesprochen. Hierbei sollen auf Fachebene Ideen entwickelt werden, ob und in welcher Form eine Jugendberufsagentur für den Kreis Segeberg denkbar und sinnvoll ist.  

Diese inhaltlichen Schritte wird die Kreisverwaltung in die politischen Gremien einspeisen, um dort inhaltliche Weichenstellungen mit der Politik zu erarbeiten.

Anfang 2016 folgt daher eine umfangreiche Vorlage zur Thematik „Fortentwicklung der rechtskreisübergreifenden Beratung hin zu einer Jugendberufsagentur- wie und unter welchen Umständen kann dies im Kreis Segeberg erfolgreich geschehen“.

 

 

Loading...