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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/255

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag:

In den Stellenplan 2016 ist eine 0,50 VZS Sachbearbeitung Schülerbeförderung im Fachdienst 51.10 Kita, Jugend, Schule, Kultur aufzunehmen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

FB III – Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit

 

Teilplan 241 – Schülerbeförderung

FD 51.10 – Kita, Jugend, Schule, Kultur

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

1.2410.002

Verw.-Angest.

0,50

5

21.100

29.050 €

Einsparung durch Kündigung Treuhandvertrag mit SVG

 

Hinweis:

DrS-Nr.

Ausschuss

Datum

Ergebnis

 

BKS

17.11.2015

 

 

Der Kreis Segeberg hatte die Erfüllung seiner Aufgabe ÖPNV-Schülerbeförderung gemäß § 114 Schulgesetz (SchulG)[1] der Südholstein Verkehrsgesellschaft mbH (SVG) per Treuhandvertrag übertragen. Dies umfasste die Abrechnung der auf Grund der Satzung des Kreises Segeberg als notwendig anerkannten Beförderungskosten für Schüler, die in direkter Beförderungsträgerschaft des Kreises liegen, sowie die Prüfung der von den kommunalen Schulträgern vorzulegenden Verwendungsnachweise. Ausgenommen sind die Aufgaben der individuellen Beförderung von Schülern zu den kreiseigenen Förderzentren und denen außerhalb des Kreises.

 

Der Treuhandvertrag ist fristgerecht zum 31.07.2015 gekündigt worden (siehe DrS/2014/236-1). Folglich ist diese Aufgabe von der Kreisverwaltung direkt wahrzunehmen. Der Aufgabenumfang beläuft sich auf eine 0,5 VZS. Da für 2015 nicht rechtzeitig eine adäquate Stelle im Stellenplan eingeworben werden konnte, muss diese Aufgabe ab dem 01.08.2015 über den aktuellen Stellenplan hinaus erledigt werden. Folglich muss für den Stellenplan 2016 eine entsprechende Stelle eingeworben werden.

 

Der geltend gemachte Stellenbedarf werden dem Hauptausschuss und dem Kreistag im Rahmen der Gesamtvorlage „Stellen neu“ des Fachdienstes Personal und Organisation zur Beschlussempfehlung bzw. Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 


[1] Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) vom 24.01.2007 (GVOBl. Sch.-H. S. 39, ber. S. 276)

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 241

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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