Drucksache - DrS/2015/255
Grunddaten
- Betreff:
-
Notwendige Stellenbesetzung 2016 im Fachdienst 51.10 - Teilplan 241
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Frank Brinker
- Verfasser 1:
- Brinker, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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17.11.2015
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Bereit
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
FB III – Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
Teilplan 241 – Schülerbeförderung
FD 51.10 – Kita, Jugend, Schule, Kultur
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinanzierung |
1.2410.002 | Verw.-Angest. | 0,50 | 5 | 21.100 € | 29.050 € Einsparung durch Kündigung Treuhandvertrag mit SVG |
Hinweis:
DrS-Nr. | Ausschuss | Datum | Ergebnis |
| BKS | 17.11.2015 |
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Der Kreis Segeberg hatte die Erfüllung seiner Aufgabe ÖPNV-Schülerbeförderung gemäß § 114 Schulgesetz (SchulG)[1] der Südholstein Verkehrsgesellschaft mbH (SVG) per Treuhandvertrag übertragen. Dies umfasste die Abrechnung der auf Grund der Satzung des Kreises Segeberg als notwendig anerkannten Beförderungskosten für Schüler, die in direkter Beförderungsträgerschaft des Kreises liegen, sowie die Prüfung der von den kommunalen Schulträgern vorzulegenden Verwendungsnachweise. Ausgenommen sind die Aufgaben der individuellen Beförderung von Schülern zu den kreiseigenen Förderzentren und denen außerhalb des Kreises.
Der Treuhandvertrag ist fristgerecht zum 31.07.2015 gekündigt worden (siehe DrS/2014/236-1). Folglich ist diese Aufgabe von der Kreisverwaltung direkt wahrzunehmen. Der Aufgabenumfang beläuft sich auf eine 0,5 VZS. Da für 2015 nicht rechtzeitig eine adäquate Stelle im Stellenplan eingeworben werden konnte, muss diese Aufgabe ab dem 01.08.2015 über den aktuellen Stellenplan hinaus erledigt werden. Folglich muss für den Stellenplan 2016 eine entsprechende Stelle eingeworben werden.
Der geltend gemachte Stellenbedarf werden dem Hauptausschuss und dem Kreistag im Rahmen der Gesamtvorlage „Stellen neu“ des Fachdienstes Personal und Organisation zur Beschlussempfehlung bzw. Beschlussfassung vorgelegt.
[1] Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) vom 24.01.2007 (GVOBl. Sch.-H. S. 39, ber. S. 276)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 241 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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