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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/275

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Fachausschuss und der Hauptausschuss empfehlen dem KT:

In den Stellenplan 2016 sind 1,5 VZS (Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe) im Fachdienst 51.30 –Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe- aufzunehmen.

Die Stellen sind ab dem 01.01.2016 zwecks sofortiger Besetzung zur Verfügung zu stellen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Teilplan 3633 –Hilfe zur Erziehung

FD 51.30 – Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

0.3633.057

Verw.-Angest.

1,0

9

50.600,-

noch unklar

0.3633.058

0,5

9

25.300,-

(befristet für 3 Jahre)

 

 

 

 

Hinweis:

DrS-Nr.

Ausschuss

Datum

Ergebnis

 

JHA

12.11.2015

 

 

Begründung:

Durch die aktuell steigende und mittelfristig konstant hoch bleibende Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) ist auch der Bereich der „Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH)“ im Fachdienst 51.30 –Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe- zunehmend belastet. Der FD 51.30 ist für die verwaltungsseitige Abwicklung der vom Jugendamt installierten Einzelfallhilfen nach den §§ 27 ff. SGB VIII sowie des § 35a SGB VIII zuständig.

Somit ist in jedem Einzelfall neben der Bescheiderstellung ggü. dem Leistungsempfänger und dem durchführenden freien Träger (Heimeinrichtung, ambulante Träger, etc.) auch die monatliche Rechnungsbegleichung sowie die Durchführung eines Kostenerstattungsverfahrens nach  §89d SGB VIII notwendig. Letzteres ermöglicht die Erstattung eines Großteils der hier entstandenen Maßnahmekosten durch das Land Schleswig- Holstein als überörtlichen Träger der Jugendhilfe. Weiterhin erfolgt die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der umF über die Krankenhilfe nach § 40 SGB VIII.

Bis Mitte 2015 wurden ca. 1.400 Einzelfallhilfen in der WJH laufend bearbeitet. Bei den aktuell angenommen Zahlen von ca. 200 umF/jährlich, welche voraussichtlich bis zum I. Quartal 2016 eine Maßnahme nach §§ 27 ff. SGB VIII bzw. § 35a SGB VIII erhalten, entspricht dies einer sprunghaften Erhöhung innerhalb von sechs Monaten um ca. 15 %. Bei den umF ist jedoch, anders als bei den „traditionellen“ Jugendhilfemaßnahmen,  zum einen eine höhere Fluktuation zu beachten sowie zum anderen die notwendige Durchführung einer vorgelagerten Inobhutnahme nach  § 42 SGB VIII. Insofern ist eine direkte Ableitung eines Personalbedarfes aus den Fallzahlen nicht möglich. Für die Bedarfsberechnung ist davon ausgegangen worden, dass jährlich bis zu 250 verschiedene umF durch die WJH bearbeitet werden.

Im Einzelnen ergeben sich folgende Mehraufwendungen*:

Bewilligungen 200 x 30 Minuten6.000 Minuten

Inobhutnahmen 150**x 166 Minuten 24.900 Minuten

Kostenerstattungsverfahren 250** x 92 Minuten23.000 Minuten

Beihilfegewährung200 x 52 Minuten 10.400 Minuten

Abwicklung Haftpflichtversicherung 20x 95 Minuten1.900 Minuten

Krankenhilfe 800***x 52 Minuten41.600 Minuten

Zahlungsabwicklung2.400**** x 12 Minuten28.800 Minuten

Fortbildungen umF4.320 Minuten

Klärung umF- spezifischer Fragen2.500 Minuten

Summe143.420 Minuten

Die jährlichen Mehraufwendungen im Umfang von 143.420 Minuten entsprechen 1,5 Vollzeitstellen (1,0 VZS entsprechen 95.900 Minuten).

Die Bereitstellung der o.g. zusätzlichen Vollzeitstellen ist zwingend erforderlich um eine rechtmäßige und zeitnahe Bearbeitung der zusätzlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Aus Sicht des Kreises ist vorrangig die zeitnahe Abwicklung der Kostenerstattungsverfahren und die hierfür notwendige umgehende Anmeldung der Kostenerstattung gem. § 89d SGB VIII beim überörtlichen Träger § 89d SGB VIII (zukünftig binnen einer 7- Tagefrist) sicherzustellen um erhebliche finanzielle Nachteile für den Kreis abzuwenden.

 

Die kommunalen Spitzenverbände befinden sich zurzeit in Verhandlungen mit den Ministerien auf Bundes- und Landesebene, um eine Kompensation der umF- bedingten Mehraufwendungen in den kommunalen Haushalten zu erreichen. Belastbare Erträge dafür können zurzeit weder dem Grunde noch der Höhe nach eingeplant werden.

 

Der geltend gemachte Stellenbedarf werden dem HA und dem KT im Rahmen der Gesamtvorlage „Stellen neu“ des Fachdienstes Personal und Organisation zur Beschlussempfehlung bzw. Beschlussfassung vorgelegt.

 

*Grundlage der Berechnungen ist die Organisationsuntersuchung aus dem Jahr 2010/2011

** nicht aus jeder Inobhutnahme erwächst eine Maßnahme nach §§ 27 ff. SGB VIII, insofern ist die Zahl der nur kurzfristig betreuten umF der Zahl von 200 hinzuzurechnen

*** vierteljährliche Ausgabe von Kostenbürgschaften, sowie entsprechende Abrechnungen

**** monatliche Abrechnungen in 200 laufenden Fällen

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Jährliche Bereitstellung in 2016 in Höhe von 58.400,- EUR sowie ab 2017 in Höhe von 75.900,- EUR

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 3633

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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