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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/278

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag:

 

In den Stellenplan 2016 sind 8,0 VZ-Stellen für Sozialpädagogen/innen im Fachdienst 51.33, Sozialpädagogische Hilfen aufzunehmen, davon 4,0 VZ-Stellen für den Allgemeinen Sozialen Dienst und 4,0 VZ-Stellen für Amtsvormünder.

 

Die Stellen sind ab dem 01.01.2016 zwecks sofortiger Besetzung zur Verfügung zu stellen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Teilplan 3633 –Hilfe zur Erziehung

FD 51.33 – Sozialpädagogische Hilfen

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

0.3633.059
bis 062

Soz.-Päd.

4,00

S 14

228.400 €

noch unklar

(befristet für 3 Jahre)

 

 

 

 

Hinweis:

DrS-Nr.

Ausschuss

Datum

Ergebnis

 

JHA

12.11.2015

 

 

Begründung;

 

Das Jugendamt ist verpflichtet, junge Ausländer, die ohne ihre Personensorgeberechtigten nach Deutschland eingereist sind und im Kreis Segeberg angetroffen werden, in seine Obhut zu nehmen. Aufgrund des bundesweiten Flüchtlingszustroms und der Belegenheit der Erstaufnahmeeinrichtung Boostedt im Kreisgebiet sind vom Kreisjugendamt bis zum Tag der Vorlagenerstellung 325 unbegleitete minderjährige Ausländer zu versorgen. 129 Minderjährige konnten bereits vom ASD des Jugendamtes erfasst und versorgt werden, weil als Sofortmaßnahme aus dem vorhandenen Personalkörper ein Vertiefungsteam mit vier MitarbeiterInnen gebildet worden ist, das auch ein Büro in der Erstaufnahmeeinrichtung bezogen hat. Zurzeit befinden sich etwa 200 Minderjährige noch unversorgt in der Erstaufnahmeeinrichtung und warten auf ihre Interviews mit dem „child protection service“ des Jugendamtes. Täglich steigt diese Zahl um bis zu zehn weitere Personen an.

 

Auf einen solchen Zustrom und Fallzuwachs ist weder die Personalausstattung des Jugendamtes noch die gesamte Jugendhilfe-Infrastruktur im Kreisgebiet ausgerichtet oder vorbereitet. Neben Erfassung, Inobhutnahme, Clearing und weiterer Versorgung der jungen Flüchtlinge mit Wohnraum, pädagogischer Betreuung, Vermittlung in Gastfamilien oder Heimerziehung sind natürlich gleichzeitig die regulären gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes und seines ASD für die Wohnbevölkerung des Kreises fortzuführen. Dies ist, auch unter Inkaufnahme von Standardabsenkungen, insgesamt nicht mehr ohne einen sofortigen und deutlichen Personalzuwachs zu bewältigen. Allein im Oktober 2015 wurden der Jugendamtsleitung neun Überlastungsanzeigen aus dem ASD vorgelegt. Als Sofortmaßnahme sind daher zumindest die für das UmF-Vertiefungsteam abgezogenen Personalressourcen im Umfang von 4,0 VZ-Stellen durch neue Stellen für den ASD zu ersetzen. Weiterer flüchtlingsbedingter Personalmehrbedarf für den ASD ist im Laufe des Jahres 2016 in Abhängigkeit vom Flüchtlingszustrom nicht auszuschließen. Der Stellenzuwachs ist zunächst auf drei Jahre befristet vorgesehen.

 

Die kommunalen Spitzenverbände befinden sich zurzeit in Verhandlungen mit den Ministerien auf Bundes- und Landesebene, um eine Kompensation der flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen in den kommunalen Haushalten zu erreichen. Belastbare Erträge dafür können zurzeit weder dem Grunde noch der Höhe nach eingeplant werden.

 

Der geltend gemachte Stellenbedarf werden dem HA und dem KT im Rahmen der Gesamtvorlage „Stellen neu“ des Fachdienstes Personal und Organisation zur Beschlussempfehlung bzw. Beschlussfassung vorgelegt.

 

Teilplan 3635 – Adoptionsvermittlung, Beistandschaft, Gerichtshilfen

FD 51.33 – Sozialpädagogische Hilfen

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

0.3635.011
und 014

Soz.-Päd.

4,00

S 14

228.400 €

noch unklar

(befristet für 3 Jahre)

 

 

 

 

Hinweis:

DrS-Nr.

Ausschuss

Datum

Ergebnis

 

JHA

12.11.2015

 

 

Begründung:

 

Jeder unbegleitete minderjährige Flüchtling bedarf der Bestellung eines gesetzlichen Vertreters durch das zuständige Familiengericht. Dies ist in der Regel der Amtsvormund beim Jugendamt, weil andere Personen und/oder Institutionen nicht oder nur in begrenztem Umfang zur Übernahme von Vormundschaften zur Verfügung stehen. Es ist aufgrund des o.g. Flüchtlingszustroms mit der zusätzlichen Bestellung von mehreren Hundert Vormundschaften zu rechnen. Der einzelne Vormund darf eine gesetzliche Obergrenze von 50 Fällen nicht überschreiten. Gegenwärtig stehen dem Jugendamt stellenplanrechtlich 3,5 VZ-Stellen zur Verfügung, durch Stundenaufstockung können 3,75 VZ-Stellen mit einer maximalen Kapazität für 188 Vormundschaften tatsächlich vorgehalten werden.  Demgegenüber stehen am Tag der Vorlagenerstellung insgesamt bereits 189 bestellte Vormundschaften einschließlich bestellter und gesetzlicher Pflegschaften, mithin liegt eine Vollauslastung der vorhandenen Kapazität vor. Bereits in den nächsten Wochen und Monaten ist mit einer Zahl von über 300 zusätzlichen Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu rechnen. Bei der Bestellung kommt es derzeit zu erheblichen Verzögerungen, weil die zuständigen Amtsgerichte vollständig überlastet sind.  

 

Als erste und sofortige Vorsorge werden daher für den Stellenplan 2016 4,0 zusätzliche VZ-Stellen für Vormünder angemeldet. Damit würde sich die Gesamtkapazität des Jugendamtes auf 388 Fälle erhöhen. Da selbst dies für den zu erwartenden Bedarf nicht reichen würde, wird die Verwaltung zusätzlich ein Konzept für die Bewältigung der Fallmengen erarbeiten. Dabei wird die Gewinnung und Schulung von ehrenamtlichen Einzelvormündern, der Einsatz von Berufsvormündern, die Gründung eines Vormundschaftsvereins und die Frage der Standardabsenkung im Zusammenwirken mit den Amtsgerichten jeweils eine Rolle spielen. Mit Blick auf die unklare Entwicklung der Flüchtlingszahlen ist der Stellenzuwachs zunächst auf drei Jahre befristet vorgesehen.

 

Die kommunalen Spitzenverbände befinden sich zurzeit in Verhandlungen mit den Ministerien auf Bundes- und Landesebene, um eine Kompensation der flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen in den kommunalen Haushalten zu erreichen. Belastbare Erträge dafür können zurzeit weder dem Grunde noch der Höhe nach eingeplant werden.

 

Der geltend gemachte Stellenbedarf werden dem HA und dem KT im Rahmen der Gesamtvorlage „Stellen neu“ des Fachdienstes Personal und Organisation zur Beschlussempfehlung bzw. Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Mehrkosten für sozialpädagogisches Personal in Höhe von 456.800 EUR p.a.ab dem Jahr 2017. Für das Jahr 2016 sind 351.400 EUR vorgesehen.

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: jeweils zur Hälfte in den Teilplänen 3633 und 3635

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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