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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/257

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Kreistages zum Haushalt 2016, die Fortsetzung der Aufgabenübertragung an den Kreisjugendring Segeberg e.V. für die Jahre 2016 bis 2018 mit einem jährlichen Verwaltungskostenzuschuss in Höhe von 12.000 Euro.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) führt seit mehreren Jahren verschiedene Aufgaben des Kreises im Bereich der Jugendarbeit erfolgreich durch. Diese Aufgaben sind jeweils im zweijährigen Turnus übertragen worden, letztmalig per Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 31.10.2013 für die Jahre 2014 und 2015.

 

Der KJR möchte gerne diese Aufgaben weiterhin für den Kreis wahrnehmen, siehe beiliegenden Antrag. Aufgrund der sehr guten Zusammenarbeit mit dem KJR begrüßt die Verwaltung diesen Antrag und empfiehlt uneingeschränkt die weitere Beauftragung. Anderenfalls müsste die Verwaltung diese Aufgaben selbst wahrnehmen und hierfür entsprechendes Personal und Sachaufwendungen vorhalten.

 

Aufgrund einer besseren Planungssicherheit schlagen der KJR und die Verwaltung vor, diese Aufgaben künftig jeweils für drei anstatt zwei Jahre zu übertragen.

 

Die Förderungen der „internationalen Begegnungen“ und der „präventiven und integrierten Kurse“ sind in der neuen „Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung der Jugendarbeit“ ab 01.01.2015 aufgegangen. Der erhöhte Inhaltszuschuss von insgesamt 10.500 Euro auf 15.000 Euro ist bereits im Haushalt 2015 genehmigt worden.

Die Bearbeitung der neuen Richtlinie Jugendarbeit ab 2015 ist wegen diverser Förderungstatbestände umfangreicher geworden. Ferner beantragt der KJR aufgrund der gestiegenen Büro- und Mietkosten eine Erhöhung des Verwaltungskostenzuschusses um 2.000 Euro pro Jahr. Der derzeitige Verwaltungskostenzuschuss an den KJR ist seit dem 01.01.2012 konstant. Die beantragte Erhöhung des Verwaltungskostenzuschusses um 2.000 Euro kann durch Einsparung im Teilplan 362 berücksichtigt werden.

Unter Berücksichtigung dieser Änderungen ergibt sich folgende jährliche Förderung für die Jahre 2016 bis 2018:

 

 

Inhaltszuschuss

zur Weiterleitung an Letztempfänger/innen

Verwaltungskosten

als Aufwandsentschädigung

2014

ab 2016

2014

ab 2016

Internationale Jugendbegegnung

  6.000,-

---

1.200,-

---

Präventive und integrative Kurse

  4.500,-

---

   200,-

---

Richtlinie Förderung Jugendarbeit

---

15.000,-[1]

---

3.000,-

Aktion Ferienpass             

16.100,-

16.100,-

2.400,-

2.500,-

Jugendgruppenleiterentschädigung

16.000,-

16.000,-

1.200,-

1.500,-

Ausstellung und Verlängerung JULEICA

0,-

0,-

1.000,-

1.000,-

Erstattung Verdienstausfall

0,-

0,-

1.000,-

1.000,-

Ferienwerksrichtlinie   (Kreis)

10.944,-

10.944,-

3.000,- 

3.000,- 

                                (Land)

10.944,-

10.944,-

 

 

 

 

 

Summe

64.488,-

68.988,-

10.000,-

12.000,-

-davon Kreismittel

53.544,-

58.044,-

10.000,-

12.000,-

 

 

Gesamtvolumen an KJR ab 2016

 

 

80.988.-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


[1] Die Erhöhung ist bereits im HH 2015 genehmigt worden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Die beantragte Erhöhung des Verwaltungskostenzuschusses um 2.000 Euro kann durch Einsparung im Teilplan 362 berücksichtigt werden.

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 362

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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