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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/254

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss und der Hauptausschuss empfehlen,

der Kreistag beschließt:

  1. Der Kreistag widerspricht nicht dem Vorschlag der Verwaltung zur Teilung des Fachdienstes Gesundheit in einen Fachdienst Gesundheit und in einen Fachdienst Sozialpsychiatrie;
  2. In den Stellenplan 2016 sind eine 1,0 VZS Amtsarzt/Amtsärztin (A 15) für den FD Gesundheit und eine 0,8 VZS Sekretariat-/Medizinische/r Fachangestellte/r (E 3) für den FD Sozialpsychiatrie aufzunehmen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Vorgeschichte:

Bis 2003 wurde der Fachbereich „Gesundheitsamt“ als eigenständiger Fachbereich geführt. Er umfasste 4 Fachdienste, und zwar den Amtsärztlichen Dienst, den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst einschließlich Zahnärztlichen Dienst, den Sozialpsychiatrischen Dienst sowie den Infektionsschutz.

Der Fachbereichsleiter war gleichzeitig der Fachdienstleiter des Amtsärztlichen Dienstes. Nach seinem altersbedingten Ausscheiden im Jahr 2003 wurden das Gesundheitsamt und das Veterinäramt zu einem gemeinsamen Fachbereich, dem „Fachbereich Mensch und Tier“, zusammengeführt. Dabei blieb die Struktur der 4 Fachdienste des ehemaligen Gesundheitsamtes mit 4 Fachdienstleitungen erhalten.

 

2004 wurden der Kinder- und Jugendärztliche Dienst und der Amtsärztliche Dienst zu einem Fachdienst vereinigt, nachdem der Fachdienstleiter des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes in Rente gegangen war („aus 2 mach 1“).

Zum 01.01.2009 übernahm die heutige Fachdienstleiterin den Fachdienst Gesundheit. Im Mai 2009 ging der Fachdienstleiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes in den Ruhestand. Dieser Fachdienst wurde in den Fachdienst Gesundheit integriert („aus 3 mach 1“).

 

Der Fachdienst Infektionsschutz blieb erhalten und erhielt die ärztliche Unterstützung komplett durch den Fachdienst Gesundheit. Dies ist nach der Verlagerung des FD Gesundheit in den Fachbereich III und des FD Infektionsschutz in den FB II infolge der Auflösung des Fachbereiches „Mensch und Tier“ zum 01.05.2015 so geblieben.

Seit Mai 2009 ist die heute Fachdienstleitung Gesundheit auf ehemals 3 Fachdienstleitungsposten beschäftigt.

 

Neue Aufgaben:

Seit 2009 sind diverse neue Gesetze, Verordnungen und Erlasse in Kraft getreten, die die Arbeit des Gesundheitsamtes verdichtet haben. So verlangt das neue Kinderschutzgesetz in Verbindung mit § 7a Gesundheitsdienstgesetz Schleswig-Holstein, dass das Gesundheitsamt die regelmäßige Teilnahme von Kindern an U-Untersuchungen überwacht.

 

Das Psychisch-Kranken-Gesetz wurde überarbeitet, ein Präventionsgesetz verabschiedet. Ein neuer Impferlass ruft zum Impfen durch das Gesundheitsamt auf. 2016 tritt voraussichtlich  ein neues Prostituiertenschutzgesetz in Kraft.

 

Bezüglich des Gutachtenwesens wurden neue Aufgaben geschaffen oder intensiviert: so sind in der Eingliederungshilfe die Begutachtungen deutlich ausführlicher zu erstellen., Gutachten nach AsylbewerberLG sowie Gutachten zur Interdisziplinären Frühförderung sind neu hinzugekommen.

 

Im Zahnärztlichen Dienst trat der Kreis Segeberg einer Rahmenvereinbarung bei, die neue Pflichten, aber auch finanzielle Unterstützung durch die Krankenkassen mit sich brachte.

 

Es wurde eine Psychiatrieplanung nach Priorisierung durch das strategische Management 2009 ins Leben gerufen, die jährlich erfolgreich fortgeführt wird.

Als Präventionsprojekte wurden das Projekt „Verrückt? Na und!“ sowie Gesundheitstage für 8. Schulklassen ins Leben gerufen. Der Fachdienst Gesundheit organisiert jedes Jahr einen Workshop für Kinder- und Jugendgesundheit.

 

Darüber hinaus übernahm die FDL Gesundheit das bundesweite „Gesunde Städtenetzwerk“, dem der Kreis beigetreten ist. Sie nimmt am Projekt Demographie und Daseinsfürsorge 2030 teil. Eine Verlagerung auf Kollegen/innen ist nicht möglich.

Es wurden und werden notwendige Vernetzungen mit der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen gepflegt, wodurch der Kreis Segeberg als Mitveranstalter diverser Fortbildungen im Bereich Sozialpsychiatrie, Prävention, Krisenmanagement etc. tätig ist und landesweit viel Anerkennung erhält.

 

Des Weiteren wurde die Verantwortung für Pro Familia (Schwangerschaftskonflikt-gesetz, Stiftung Mutter/Kind) von der Gleichstellungsbeauftragten auf die Fachdienstleitung 53.10 übertragen.

 

Das landesweite Benchmarking für den FD 53.10 und FD 53.30 wird von der Leiterin des FD Gesundheit federführend aufbereitet und vertreten.

 

Aufgrund dieser anwachsenden Aufgaben wurden vom FD Personal und Organisation 2 Organisationsuntersuchungen durchgeführt, die den Mehrbedarf an Kinderärztinnen, Arzthelferinnen, Verwaltungskräften und sozialpädagogischen Kräften bestätigte. Durch Neueinstellungen bzw. Teilung von Vollzeit- auf Teilzeitstellen kam es in den letzten Jahren zu einem Personalzuwachs von vormals 23 im Jahre 2004 auf heute 31 Personen, die alle direkt der Führung durch die Fachdienstleiterin untergeordnet sind.

 

Nicht zuletzt wird durch die Flüchtlingsproblematik das logistische und fachliche Know-How der Fachdienstleiterin in diversen offiziellen Gremien und internen Sitzungen gefordert.

 

 

Problematik und Lösungsvorschlag:

Es ist nicht zu verwundern, dass durch Fusion von 3 Fachdiensten und diversen neuen Aufgaben die Ressourcen der Fachdienstleitern nicht ausreichen, um dieser Tätigkeit gerecht zu werden.

Aus diesem Grund sollte der Fachdienst Gesundheit in einen Fachdienst Gesundheit und einen Fachdienst Sozialpsychiatrie getrennt werden.

 

Mehrbedarf:

Die Teilung in 2 Fachdienste ist mit einem Personalmehrbedarf im Teilplan 4141 verbunden:

  • Sekretariat: Der eigenständige Fachdienst Sozialpsychiatrie benötigt eine Kraft im eigenen Sekretariat, das unter einer eigenen Telefonnummer zu erreichen ist.

Zu den Aufgaben gehören der Telefondienst mit teilweise schwieriger, psychisch belasteter Klientel, Empfang und Betreuung der Betroffenen bis Übergabe an die sozialpädagogischen oder ärztlichen Kräfte, Terminkoordination, Schreiben von Diktaten, Ablage und Archivierung der Patientenkartei. Für diese Position ist eine 0,8 VZS Sekretariat/medizinische/r Fachangestellte/r zu besetzen. Diese Tätigkeit wird heute mit 4 Wochenstunden vom Sekretariat des Amtsärztlichen Dienstes erledigt, was bei weitem nicht genügt. Insbesondere laufend der Telefon- und der Bereitschaftsdienst direkt bei den Sozialpädagogen/innen auf, die regelmäßig in Terminen mit Klienten sind.
 

  • Ärztliches Personal: Es besteht ein Personalmehrbedarf für eine 1,0 VZS für die neue Fachdienstleitung Gesundheit einschließlich der Wahrnehmung von ärztlichen Aufgaben (A 15).
     

Stellungnahme des FB I:

Aus Sicht der Zentralen Steuerung ist die Teilung nachvollziehbar und wird unterstützt. Der Anstieg der Aufgaben sowie die Mehrung des Personals mit den daraus resultierenden Aufgaben für die Fachdienstleitung sind bekannt und wurden in der Vergangenheit bei organisatorischen Maßnahmen betrachtet. Die Stelle der Fachdienstleitung stand auf eigenen Wunsch bei den durchgeführten Untersuch-ungen in den Jahren 2009/2010 und 2013 nicht im Fokus. Dass der Fachdienst Sozialpsychiatrie ein eigenes Sekretariat erhält, wird unterstützt. Die Zeitumfänge werden auch ohne organisatorische Untersuchung als angemessen angesehen. Die Teilung wird organisatorisch begleitet werden, da eine Betrachtung einzelner Arbeitsplätze erforderlich sein wird. Zusätzlich wird in diesem Zusammenhang von Seiten der Zentralen Steuerung die Untersuchung der Arbeitsabläufe im Vorzimmer empfohlen.

 

Die Stellen sind im Stellenplan- und im Haushaltsentwurf 2016 noch nicht enthalten.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

                                                              A 15 (1,0)                                      EG 3 (0,8)

2016                                                     107.500                                         25.300 €

2017                                                     130.800                                          33.400 €.

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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