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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/179

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr, Gesundheit empfiehlt, der Hauptausschuss beschließt die Aufnahme einer 0,31 VZ-Stelle (Umfang von 12 Wochenstunden) E 5, für eine Zahnarzthelferin im zahnärztlichen Dienst in den Stellenplan 2016.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Steigerung der Effizienz ist die zusätzliche Anstellung einer Zahnarzthelferin an 3 Vormittagen a 4 Stunden pro Woche notwendig, um unserem Auftrag der flächen­deckenden Versorgung gerecht zu werden.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Gesundheitsdienstgesetz unter Berücksichtigung der Leistungs­pflicht anderer Stellen gemäß § 21 SGB V führt der Kreis Segeberg Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen aus. Gemäß § 21 Abs. 1 SGB V haben die Krankenkassen im Zusammenwirken mit den für die Zahngesundheits­pflege zuständigen Stellen gemeinsam Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen ihrer Versicherten, die das 12. Lebensjahr noch nicht voll­endet haben, zu fördern und sich an den Kosten der Durchführung zu beteiligen. Sie haben auf flächendeckende Maßnahmen hinzuwirken. In Schulen und Behinderten­einrichtungen, in denen das durchschnittliche Kariesrisiko hoch ist, werden die Maß­nahmen bis zum 16. Lebensjahr durchgeführt.

 

Über eine gemeinsame Rahmenvereinbarung, welche mit der Koordinierungsstelle Gruppenprophylaxe Schleswig-Holstein geschlossen wurde, erhält der Kreis Sege­berg für von der Zahnärztin untersuchte Kinder Fallpauschalen. Je mehr Kinder pro­zentual flächendeckend untersucht werden können, desto höher steigt diese Prämie.

 

Für den Kreis Segeberg wird die Zahl der zu untersuchenden Kinder auf 20.000 an­gesetzt. Werden weniger als 54 % dieser Kinder untersucht, wird eine Pauschale von 1,65 € pro untersuchtem Kind gezahlt, bei über 54 % wird sogar eine Fallpauschale von 2,34 (KiTa) bzw. 1,95 € (Schule) fällig. Bei einer flächendeckenden Versorgung von über 72 % ist die maximale Kopfpauschale von 2,52 € respektive 2,10 € zu erlangen.

 

Im Schuljahr 2012/2013 waren zwei 0,5 Vollzeitstellen für zahnärztliches Personal bewilligt, aufgrund des Fachkräftemangels blieb jedoch eine Halbtagsstelle unbe­setzt. Die somit halbtags aktive Zahnärztin untersuchte zusammen mit den Zahnarzt­helferinnen 8.600 Kinder.

 

Im Schuljahr 2013/14 konnten zwei Zahnärztinnen halbtags im Außendienst tätig werden und schafften 13.800 Kinder zu untersuchen. Eine rechnerisch ggf. erwartete Verdoppelung der Untersuchungszahlen fand somit nicht statt. Tatsächlich konnten durch die zusätzliche Zahnärztin nur 5.200 Kinder mehr untersucht werden. Ursäch­lich hierfür war, dass die Zahnarzthelferinnen nicht ausreichend Einsatzstunden hatten, um mit den Zahnärztinnen hinauszufahren.

 

Es wurde errechnet, dass ein Stundendefizit von 12 Wochenstunden bei den Zahn­arzthelferinnen besteht. Mit einer zusätzlichen Zahnarzthelferin (Jahresgehalt ca. 11.600 Euro), die an weiteren 3 Werktagen morgens mit den Zahnärztinnen hinausfahren kann, würden bis zu 5.800 Kinder mehr pro Jahr untersucht werden können. Dies würde laut Rahmenvereinbarung einen Zusatzgewinn durch die Kopfpauschalen von 11.600,00 € bedeuten, so dass sich die Stellenerhöhung zu 100 % refinanziert. Somit könnte die Effizienz der Zahnärztinnen zum Wohle der Kinder gesteigert werden, ohne dass für den Kreis Zusatzkosten anfielen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Es ist mit Personalkosten in Höhe von 11.600 € jährlich zu rechnen. Diese können voraussichtlich über zusätzliche Fallpauschalen in gleicher Höhe refinanziert werden.

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch Mehrerträge beim Produktkonto 4311100000.

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 4141 - Gesundheitspflege

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Im Sinne der strategischen Ziele 1.1. kommt es zu einer effizienteren und damit leistungs- und bürgerorientierten Dienstleistung. Im Sinne des Strategiepunktes 5.1 wird das Image als „familienfreundlicher Kreis“ gestärkt, da ein bedarfsgerechtes, qualifiziertes Angebot für die Kinder im Kreis optimiert wird. Des Weiteren wird im Sinne des Strategiepunktes 5.9 auch die Präventionsarbeit gestärkt.

 

 

 

 

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