Drucksache - DrS/2015/245
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse; Freigabe einer durch Sperrvermerk geblockten Stelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Krüger, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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03.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Teilplan 1222 Verkehrsordnungswidrigkeiten 1,00 Stelle
Zugänge |
| Fachbereich | Teilplan | Kosten |
1,00 Stelle | Verwaltungsangestellte/Beamter | II | 1222 | 40.500 € |
Ende 2011 wurde in diesem Bereich eine Organisationsuntersuchung durchgeführt.
Als Ergebnis wurde u. a. festgestellt, dass im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten auf Grundlage der aktuellen Arbeitsprozesse und der Fallzahlentwicklung ein Mehrbedarf von einer Stelle gegeben ist.
Für die Bearbeitung der Verkehrsordnungswidrigkeit in diesem Bereich ist grundsätzlich die gesetzliche 3-Monats-Frist für die Verfolgungsverjährung zu beachten. Diese Frist beginnt mit Datum des Verstoßes zu laufen.
Ist innerhalb dieses Zeitraumes keine Entscheidung durch die Bußgeldstelle erfolgt, tritt Verjährung ein mit dem Ergebnis, dass der Vorgang einzustellen ist.
Dies bedeutet, dass die Fallbearbeitung von dem beteiligten Personal (Registratur, Sachbearbeitung) unter ständigem Zeitdruck schnell zu erfolgen hat.
Die dauerhaft hohe Arbeitsbelastung, die zeit- und arbeitsintensive Einführung der elektronischen Akte, die derzeit noch für eine Mehrbelastung in der Abarbeitung der Bußgeldfälle führt, sowie regelmäßig enorme Fehlzeiten von MitarbeiterInnen führen zu erheblichen Schwierigkeiten bei der termingerechten Abarbeitung der Vorgänge.
Ende 2011 wurde dann eine Organisationsuntersuchung in diesem Bereich durchgeführt. Als Ergebnis wurde u.a. festgestellt, dass im Bereich der sonstigen Verkehrsordnungs-widrigkeiten eine Vollzeitstelle fehlen würde. Durch Prozessoptimierungen kann fehlendes Personal zwar teilweise ersetzt werden, vorliegend kommt jedoch hinzu, dass sich neue Arbeitsschritte in der Sachbearbeitung ergeben haben sowie der Umfang der Fallbearbeitung insgesamt gestiegen ist. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Freigabe einer zusätzlichen Stelle unabdingbar erforderlich ist, wenn das derzeitige Fallaufkommen weiterhin bewältigt werden soll.
Die fehlende Stelle wurde seinerzeit zwar in den Stellenplan aufgenommen, jedoch vom Hauptausschuss mit einem Sperrvermerk versehen.
Im Hinblick auf die damaligen Diskussionen zur Übernahme der Aufgabe der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt wurde vom Fachdienst eine Freigabe zunächst nicht beantragt, da zunächst abgewartet werden sollte, wer zukünftig die Verkehrsüberwachung in der Stadt Norderstedt wahrnimmt.
Wäre diese Aufgabe in Gänze auf die Stadt übertragen worden, hätte dies zwangsläufig zu einer erheblichen Fallreduzierung und damit Personalentlastung geführt.
Mittlerweile zeichnet sich eine vertragliche Einigung zwischen Kreis Segeberg und Stadt Norderstedt ab, wonach die Stadt Norderstedt ergänzend zum Kreis Segeberg Verkehrsüberwachung und -ahndung betreiben soll. Zu einer Einschränkung der bisherigen Tätigkeit des Kreises Segeberg in Norderstedt soll es nicht kommen.
Damit wird es auch für die Zukunft bei den bisherigen hohen Fallzahlen bleiben.
Die Fehlzeiten in der Verkehrsbußgeldstelle sind nach wie vor erheblich.
Eine verlässliche Abarbeitung der eingehenden Fälle ist so nicht zu gewährleisten. Durch eine Vertretung der abwesenden Kollegen/innen („wer da ist, macht die Arbeit“) sind psychische und physische Folgeerscheinungen beim Personal nicht mehr auszuschließen.
Auch aus Gründen der Fürsorge wird daher die zusätzliche Stelle für eine zeitnahe Entlastung im Fachdienst 36.00/Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten für erforderlich gehalten.
Zum Schutze der MitarbeiterInnen wurden bereits die steuerbaren Fallzahlen (weniger Geschwindigkeitsfälle aus dem Pilotprojekt) in Absprache mit dem Polizei-Autobahn –und Bezirksrevier Bad Segeberg herabgesetzt. Dies führt natürlich in der Folge zu spürbaren Einnahmeausfällen des Kreises (Derzeit ca. 300.000€).
Aufgrund des vorstehend Ausgeführten wird nunmehr die Freigabe der im Stellenplan mit einem Sperrvermerk versehenen Stelle beantragt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 40.500,00 EUR pro Jahr. Die Bereitstellung der Mittel für die Jahre 2015 und 2016 ist gesichert. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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X | Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: 1222210 |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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