Drucksache - DrS/2015/241
Grunddaten
- Betreff:
-
Einsatz und Verwendung der "Konnexitätsmittel" des Landes für den U3-Ausbau im Kreis Segeberg 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Frank Brinker
- Verfasser 1:
- Brinker, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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15.10.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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03.11.2015
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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10.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag zu beschließen, die „besondere Zuweisung zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und institutioneller Kindetagespflege“ 2015 in Höhe von 3.796.117,53 Euro (Konnexitätsmittel) im Rahmen der Betriebskostenförderung 2015 vollständig an die Kita-Träger für U3-Plätze weiterzuleiten. Der Kreis Segeberg verzichtet 2015 auf einen Vorwegabzug von eigenen zuwendungsfähigen Ausgaben in Bezug auf neu geschaffene U3-Betreuungsplätze.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Vereinbarung zwischen Land und Kommunen zur Finanzierung des Krippenausbaus vom 10.12.2012 sowie der Zusatzvereinbarung vom 11.06.2015 stellt das Land zusätzliche Mittel zur Deckung der entstandenen Mehrausgaben der Kommunen für die Betriebskostenförderung und der institutionellen Tagespflege in den Jahren 2015 bis 2018 zur Verfügung. Die Mehrausgaben berechnen sich aus der Differenz zwischen dem Ausbaustand von 14,5 Prozent (Aufsetzquote) und den angenommenen Betreuungsquoten (landesweiter Durchschnitt):
| 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
Landesweite Betreuungsquoten | 32 % | 33 % | 34 % | 35 % |
Kreisweite Betreuungsquote | Ca. 37 % |
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| Zuweisungen | |||
Landesmittel gesamt | 37.244.432,08 € | 43.737.046,96 € | 50.402.835,80 € | 58.141.200,68 € |
davon Kreis Segeberg | 3.796.117,53 € | 4.513.132,46 € | 5.129.014,85 € | 5.912.882,41 € |
Der Zuweisungserlass der Sozialministeriums vom 26.08.2015 ist dem FD 51.10 am 22.09.2015 zugemailt worden.[1] Der Erlass ist als Anlage beigefügt.
Nach Ziff. 3.2 des Erlasses sind Ausgaben, die auf kommunaler Ebene aufgrund des zusätzlichen Ausbaus von Betreuungsplätzen oberhalb der Aufsetzquote von 14,5 Prozent entstehen, zuwendungsfähig und können vor der Weiterleitung der Fördermittel an die Letztempfänger abgezogen werden. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben der Kreise zählen ausschließlich deren anteilige Sozialstaffelaufwendungen, deren anteilige Betriebskostenzuschüsse und deren anteilige Verwaltungskosten jeweils bezogen auf die neu geschaffenen U3-Betreuungsplätze.
Hierzu hatte der FD 51.10 bereits im Jahr 2014 umfangreiche Berechnungen durchgeführt. Im Jahr 2014 war der mögliche Einbehalt 1,071 Mio. € hoch. Der JHA, der HA und der KT hatten jeweils einstimmig gegen den Einbehalt gestimmt (DrS/2015/120), so dass die Konnexitätsmittel 2014 in voller Höhe an die Letztempfänger weitergeleitet wurden.
Da sich der Betriebskostenzuschuss des Kreises und die anteiligen Verwaltungskosten nicht erhöht haben und die anteiligen Sozialstaffelleistungen U3 geringfügig gegenüber 2014 gestiegen sind, wäre auch in 2015 der mögliche Einbehalt rund 1 Mio. € hoch.
Begründung:
1. Die Betreuungszeiten haben sich in den letzten Jahren verlängert und die Anzahl der genehmigten Plätze in Kita besonders im U3-Bereich im Kreis Segeberg sind gestiegen:
| 2012 | 2013 | 2014 |
Genehmigte Plätze | 10.022 | 10.246 | 11.055 |
Erhöhung zu 2012 | --- | + 2,2 % | + 10,3 % |
davon U3-Kinder in Kita | 1.138 | 1.309 | 1.575 |
Erhöhung zu 2012 | --- | + 15,0 % | + 38,4 % |
2. Gleichzeitig ist die Anzahl der Leistungspunkte im Rahmen der Betriebskostenförderung kreisweit gestiegen und im Gegenzug dazu der jeweilige Wert eines Leistungspunktes gefallen. Für 2015 sind ebenfalls eine Steigerung der Anzahl und eine Reduzierung des Wertes zu erwarten. D. h., dass die Kita permanent weniger Zuschüsse erhalten:
| 2012 | 2013 | 2014 |
Anzahl Leistungspunkte | 1.467.035 | 2.000.035 | 2.128.066 |
Wert eines Leistungspunktes | 8,59 € | 7,82 € | 7,67 € |
Dagegen ist der Kreiszuschuss an den Betriebskosten nur im Jahre 2013 minimal gestiegen. Eine Steigerung im HH-Entwurf 2015 ist derzeit nicht vorgesehen:
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
Kreiszuschuss für Betriebskostenförderung | 1,491.756,32 € | 1.716.000 € | 1.716.000 € | 1.716.000 € |
Der krumme Betrag in 2012 resultiert aus der damals gültigen Richtlinie zur Bezuschussung der Betriebskosten[2]. Nach Ziff. I 4. beteiligte sich der Kreis Segeberg mit zusätzlich 13 % der gesamten jährlichen Landeszuweisung.
3. Weiter ist gemäß Ziff. 3.2 letzter Satz Fördererlass 2015 ein Einvernehmen über die Abzugsbeträge zwischen dem Kreis und allen kreisangehörigen Gemeinden herzustellen. Das Erreichen des Einvernehmens mit allen Gemeinden erscheint jedoch bei der angespannten Haushaltslage der Gemeinden unrealistisch. Denn je höher die weitergereichten Finanzmittel für die Betriebskostenförderung sind, je geringer fällt der Defizitausgleich der Standortgemeinden für die Kita aus (§ 25 Abs. 1 Nr. 4 KiTaG[3]).
Für die Jahre 2016 bis 2018 bleibt die weitere Haushaltsentwicklung abzuwarten. Hier werden auch die landesweit zusätzlich anvisierten 70 Mio. Euro für den Kita-Bereich aus dem gerichtlich gekippten Betreuungsgeld zu berücksichtigen sein.
[1] Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung vom 26.08.2015 – VIII 342 – 464.43-002-08
[2] Richtlinie des Kreises Segeberg für die Betriebskostenförderung sowie Förderung der Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen vom 15.05.2012 (alt)
[3] Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz – KiTaG) vom 12.12.1991 (GVOBl. S-H S. 651)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Verzicht auf mögliche Aufwandsreduzierung
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 365 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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587,1 kB
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