Drucksache - DrS/2015/233
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufgabenübertragung im Bereich der Kindertagespflege, hier: Verlängerung des Vertrages mit dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Verfasser 1:
- Schernau, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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15.10.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt die Verlängerung des Aufgabenübertragungsvertrages im Bereich der Kindertagespflege mit dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V. ab dem 01.01.2016 für drei Jahre unter der Voraussetzung, dass sich die Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg weiterhin an der Finanzierung der Vermittlungsstelle beteiligen. Die Finanzierung der Aufgabenübertragung erfolgt im Verhältnis 50 % (Kreis) zu 50 % (Kommunen) entsprechend des Beschlusses des Kreistages vom 08.10.2009. Die jährlichen Kosten für den Kreis Segeberg belaufen sich ab dem 01.01.2016 auf 13.500 EUR.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit mittlerweile 20 Jahren nimmt der Verein Tagespflege Norderstedt e.V. die Aufgaben der Beratung, Vermittlung und Eignungsprüfung der Tagespflegepersonen sowie die Beratung der Kindeseltern in einer Region bestehend aus den Stadt Norderstedt und den Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg wahr. Der mit dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V. geschlossene Vertrag endet zum 31.12.2015, ohne dass es einer Kündigung bedarf. In den beteiligten Kommunen erfolgt momentan die politische Abstimmung über die Fortführung dieser Zusammenarbeit.
Die Stadt Norderstedt hat als Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine eigene vertragliche Ausgestaltung dieser Aufgabenübertragung vorgenommen. Die Zusammenarbeit mit dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V. für drei weitere Jahre ist dort bereits vom Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 10.09.2015 beschlossen worden.
Aus Sicht des Fachdienstes kann festgestellt werden, dass die Zusammenarbeit mit dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V. sehr kooperativ und erfolgreich verläuft. Der Anspruch an die Qualität und Professionalität von Seiten der Eltern, der Tagespflegepersonen und der Öffentlichkeit ist stetig gestiegen. Die Zahl der aktiven Tagespflegepersonen in den Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg ist in den vergangenen Jahren mit knapp 30 Betreuungspersonen konstant geblieben. Die Zahl der betreuten Kinder ist in den vergangenen drei Jahren sogar von 108 auf 118 angestiegen (Stichtage 01.03.2012 und 01.03.2015).
Vor dem Hintergrund des starken Ausbaus an Krippenplätzen insbesondere in dieser Region ist dies eine bemerkenswerte Steigerung, die deutlich die sehr große Nachfrage nach Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder besonders im Hamburger Rand zeigt. Vor allem bei unregelmäßigen Betreuungszeiten und in der Früh- und Spätbetreuung sind Eltern vielfach auf Tagespflegepersonen angewiesen, da Kindertageseinrichtungen die nachgefragten Betreuungsumfänge nicht anbieten. Viele Eltern entscheiden sich auch ganz bewusst für die Kindertagespflege aufgrund des familiären Betreuungsumfeldes und der kleinen Zahl an betreuten Kindern.
Im Interesse der Fortführung des quantitativen und qualitativen Ausbaus der
Kindertagespflege sollte aus Sicht der Verwaltung der Vertrag für diese Region für drei Jahre verlängert werden. Die Grundlage für die Finanzierung der TP-Vermittlungsstellen bildet die Relation zwischen einer Vollzeitstelle Fachberatung zu der Anzahl der betreuten Kinder wie in der Vorlage DrS/2012/097 ausführlich dargestellt. Vorliegend würde eine Steigerung der Betreuungszahl um 9 Prozent eine entsprechende Steigerung der jährlichen Finanzierungsmittel von 24.000 EUR auf 26.160 EUR ab 2016 bedeuten.
Der Verein Tagespflege Norderstedt e.V. hat mit Schreiben vom 02.07.2015 dargelegt, in welchem Umfang vor allem eine Steigerung der Personal- und Mietkosten erwartet wird. Eine jährliche Steigerung der Personalkosten um 2,5 bis 3 Prozent kann als realistisch angesehen werden, so dass im Jahr 2018 die jährlichen Personalkosten mit ca. 8.000 bis 10.000 EUR über den Personalkosten von 2014 liegen dürften. Weiterhin wird zukünftig ein zweiter Büroraum benötigt. Seit 2013 ist eine zweite pädagogische Fachkraft für den Verein tätig. Beide pädagogischen Kräfte und die Verwaltungskraft teilen sich ein Büro. Auch bei guter Planung der Anwesenheitszeiten ist die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit nur eingeschränkt möglich. Daher ist geplant, das aktuelle Büro gegen zwei kleinere Räume zu tauschen. Dabei wird mit zusätzlichen jährlichen Mietkosten in Höhe von 2.400 EUR gerechnet. Aus Sicht der Verwaltung sind diese Berechnungen und Beträge nachvollziehbar.
Insgesamt ist von dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V. eine jährliche Erhöhung des Zuschusses um 9.000 EUR beantragt worden. Die Stadt Norderstedt übernimmt zwei Drittel dieser zusätzlichen Kosten, so dass für die Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg und den Kreis Segeberg neben der aktuellen Förderung in Höhe von 24.000 EUR jährlich ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 3.000 EUR jährlich zu finanzieren ist.
Für die beteiligten Kommunen und den Kreis Segeberg ergeben sich somit ab 2016 folgende jährliche Finanzierungsanteile: Der Kreis Segeberg trägt gemäß Beschluss des Kreistages vom 08.10.2009 insgesamt 50 Prozent der Kosten für die Vermittlungsstelle, d.h. 13.500 EUR jährlich. Die verbleibenden 50 Prozent finanzieren die Kommunen.
Die vertragliche Ausgestaltung ist inhaltsgleich zu den bisherigen Regelungen vorgesehen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten Die Kosten für die Förderung der Vermittlungsstelle belaufen sich ab dem 01.01.2016 für den Kreis auf jährlich 13.500 EUR. Die jährlichen Mehrkosten i.H.v. 1.500 EUR werden dem Budget für die Förderung der Kindertagespflege (Ansatz 2015: 2.440.000 EUR) entnommen.
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 361 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 36121 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme Ziffer 5.1: Der Kreis Segeberg stärkt sein Image als „Familienfreundlicher Kreis“, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien und ältere Menschen. Er wird deshalb u.a. ein bedarfsgerechtes, qualifiziertes Angebot für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln und den Ausbau der Ganztagsbetreuung unterstützen.
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