Drucksache - DrS/2015/224-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Koordinierungsstelle zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen Ergänzung der Vorlage unter Drs/2015/224 - Stand 16.09.2015 -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Andrasch, Elke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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01.10.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss/Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Koordinierungsstelle für die Etablierung eines lokal abgestimmten Aufnahme- und Integrationsmanagements zum 01.07.2015 einzurichten und eine Förderung des Landes gemäß der als Anlage 1 beigefügten Richtlinie vom 07.09.2015 zu beantragen.
- Die Arbeit der Koordinierungsstelle des Kreises Segeberg erfolgt unter der Berücksichtigung der Aufgabenstellung der Richtlinie sowie folgender Schwerpunktsetzung: Vermittlung der Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung, Sprachförderung der Flüchtlinge auf allen Ebenen sowie Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer/innen.
- In den Stellenplan 2016 ist eine zusätzliche Vollzeitstelle (VZS) mit der Entgeltgruppe E 10 befristet bis zum 30.06.2018 (Ende der Förderdauer gemäß Richtlinie) für die Tätigkeit der Koordinierungsstelle aufzunehmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten hatte mit Erlass vom
07.09.2015 mitgeteilt, dass sich die Höhe der Stellenanteile der Kreise und kreisfreien Städte sich grundsätzlich nach der jeweiligen Aufnahmequote zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie bestimmt.
Die allgemeine Aufnahmequote des Kreises Segeberg liegt nach der Aufnahmeverordnung des Landes Schl.-Holst. bei 8,9 %. Aufgrund der Berücksichtigung der Erstaufnahme in Boostedt liegt die aktuelle Aufnahmequote des Kreises bei 7,3%.
Das Ministerium hat nun klargestellt, dass für die Höhe der Stellenanteile für den Kreis die Aufnahmequote nach der Aufnahmeverordnung maßgeblich ist. Der Kreis kann somit für 2,5 Stellen eine Finanzierung von 63.000,00 € im Jahr je Stelle beantragen.
Diese Ergänzung zum Sachverhalt hat keine Auswirkungen auf den Beschlussvorschlag und die Darstellung der finanziellen Folgen gem. Vorlage DrS 2015/224.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Personalmehraufwand von ca. 57.300,00 EUR. Dieser Mehraufwand und die Erstattung von Personal- und Sachkosten in Höhe von 63.000,00 € pro Vollzeitstelle. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
vgl. Ziffer 5.10 | |
