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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2015/231

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreis Segeberg verfolgt verschiedene Ziele durch die Gründung und / oder Beteiligung an privaten und / oder öffentlich-rechtlichen Gesellschaften.

 

Er verfügt aufgrund dessen über die damit verbundenen Rechte und Privilegien, unterliegt aber auch zugleich verschiedenen rechtlichen und finanziellen Pflichten, die zumeist je nach Anteilshöhe ebenfalls steigen.

 

Die Interessen des Kreises werden je nach Rechtsform in zentralen gesellschaftsrechtlichen Gremien wahrgenommen (Gesellschafter-/Mitgliederversammlung). Zur Wahrung der Gesellschafterinteressen sind je nach Rechtform, Unternehmensgröße und kommunalem Anteil ergänzend gesellschaftsrechtliche Kontrollorgane vorgeschrieben.

 

Rechtliche Besonderheiten gelten z.B. bei Anstalten öffentlichen Rechts. Der Verwaltungsrat nimmt hier sowohl Aufgaben wahr, die in einer GmbH einer Gesellschafterversammlung obliegen, als auch Kontroll-/Prüfaufgaben vergleichbar mit denen eines Aufsichtsrats. Wesentliche Gesellschaftsrechte, insbesondere das Satzungsrecht oder Weisungsrechte, obliegen allerdings auch hier nur dem Kreis, bzw. dem Kreistag und dem Hauptausschuss.

 

In die vorgenannten gesellschaftsrechtlichen Gremien entsendet der Kreis Segeberg Gremienvertreter zur gewissenhaften Wahrung seiner Ziele, Rechte und Pflichten.

 

Die Beteiligungsrichtlinie soll dazu dienen, über die Gesamtheit der insoweit geltenden und zu beachtenden Anforderungen, Prozesse, Grundsätze und rechtliche Rahmenbedingungen zu informieren. Der beiliegende, verwaltungsinterne Entwurf verfügt dabei über die folgenden Inhalte:

 

Auswahl und Übernahme von Gremientätigkeiten

(Anforderungen, Rechte und Pflichten, Mandatsträgerbetreuung)

Differenzierung Eigengesellschaften vs. Beteiligungen

Interessenvertretung und Vertraulichkeit

(Kommunalrecht vs. Gesellschaftsrecht)

Steuerungsinstrumente

(Beteiligungsmanagement, Berichtswesen, Weisungen)

Definierte Verwaltungsabläufe

(Vorbereitung Gremiensitzungen, Vorlagenerstellung)

 

Die Umsetzung zum 1.1.2016 soll durch einen Kreistagsbeschluss im Dezember 2015 erfolgen. Der Landrat soll im Rahmen der Beschlussfassung ebenfalls darum gebeten werden, auch in den Eigengesellschaften eine Umsetzung zu erwirken.

 

 

 

 

 

Anlage/n: Beteiligungsrichtlinie des Kreises Segeberg; Entwurf 18.9.2015

 

 

 

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Anlagen

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