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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/225

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
 

  1. In den Stellenplan 2016 sind 4 zusätzliche, bis zum 31.12.2016 befristete Vollzeitstellen (VZS) mit der Entgeltgruppe E 8 für die Sachbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Fachdienst 50.60 aufzunehmen. Diese Stellen sind zwecks umgehender tatsächlicher Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 bereits ab dem 01.01.2016 zur Verfügung zu stellen.
     
  2. In den Stellenplan 2016 sind 1,5 zusätzliche, bis zum 31.12.2016 befristete VZS mit der Entgeltgruppe E 5 für die Assistenz in der Sachbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Fachdienst 50.60 aufzunehmen. Diese Stellen sind im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 ab dem 01.01.2016 zur Verfügung zu stellen. Dabei soll eine Verlängerung der Befristung über den 30.06.2016 hinaus nur nach vorheriger Freigabe durch die zuständigen Gremien erfolgen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Übersicht der Zuweisungen bis einschließlich Juli:
 

Jahr

Jan.

Feb.

März

April

Mai

Juni

Juli

Aug.

Sept.

Okt.

Nov.

Dez.

Gesamt

2011

7

6

8

8

7

4

9

15

18

8

16

16

122

2012

11

7

11

3

12

9

15

15

18

34

36

23

194

2013

9

18

20

31

9

28

33

33

33

57

38

34

343

2014

44

18

33

42

26

44

68

61

77

66

91

98

668

2015

80

131

109

71

58

130

127

 141

 

 

 

 

847

 

 

Bestand der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG:

 

2011 I

411

2011 II

422

2011 III

443

2011 IV

465

2012 I

483

2012 II

479

2012 III

461

2012 IV

511

2013 I

502

2013 II

534

2013 III

614

2013 IV

669

2014 I

747

2014 II

770

2014 III

938

2014 IV

1170

2015 I

1377

2015 II

1434

 

 

Die Zahlen beziehen sich jeweils auf die Quartale im angegebenen Jahr.

 

Gem. Schreiben des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten Schleswig-Holstein  vom 28.08.2015 (Anlage 1) muss sich der Kreis darauf einstellen, bis zum Jahresende ca. 100 Flüchtlinge in der Woche aufzunehmen. Das entspricht ca. 430 Flüchtlingen im Monat und stellt gegenüber den bisherigen Zuweisungen fast eine Vervierfachung dar. Die dramatische Entwicklung seit dem Wochenende des 05.09.2015 wird höchstwahrscheinlich zu einem weiteren Anwachsen der Zahl der Flüchtlinge auch im Kreis Segeberg führen.

 

Die Flüchtlinge haben Anspruch auf Wohnraum, eine Sicherstellung des Lebensunterhaltes und im Falle einer Erkrankung auf Schmerz- und Akutbehandlung.

 

Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.

 

Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren.

 

Der Kreis hat die ärztliche und zahnärztliche Versorgung einschließlich der amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen sicher zu stellen. Die Ausstellung der erforderlichen Kostenbürgschaftsscheine für die Leistungsberechtigten erfolgt im Wege der Aufgabenübertragung durch die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises Segeberg.

Werden weitergehende Behandlungen - über die Schmerz- und Akutbehandlung hinaus, z.B. Operationen, Heilmittel, Hilfsmittel, stationäre Behandlungen, Therapien – erforderlich, erfolgt die Bearbeitung durch den Kreis. Die Sachbearbeiterinnen entscheiden, ob eine amtsärztliche Stellungnahme eingeholt werden muss, bzw. ob aufgrund der Notlage sofort zu entscheiden ist. Die Asylsuchenden werden oftmals von Ehrenamtlichen begleitet, die viele Fragen zur Abwicklung haben.

Die Sachbearbeiterinnen beraten die Arztpraxen, Apotheken, Ehrenamtliche, Krankenhäuser, Kommunen, das Jugendamt und die Ausländerbehörde.

Jede Behandlung wird über die Kassenärztlichen, Kassenzahnärztlichen, Privatärztlichen Vereinigungen und die Rechenzentren der Apotheken mit dem Kreis  abgerechnet. Krankentransportunternehmen, Hebammen, Dolmetscher, Therapeuten, Physiotherapiepraxen usw. rechnen direkt mit dem Kreis ab.

 

Viele der Menschen, die den Kreis Segeberg erreichen, haben eine lange Flucht hinter sich und hohen Behandlungsbedarf. Weiterhin gibt es Asylsuchende, die aus nachvollziehbaren Gründen nach Deutschland kommen, um sich behandeln zu lassen, aber keine Leistungsansprüche haben.

 

Zu den Aufgaben in der Sachbearbeitung gehören darüber hinaus:

        Quartalsstatistiken

        Auszahlung und Abrechnung der Betreuungskostenpauschale, Integrationspauschale,

        Abschläge und Abrechnung der Abschläge an die Kommunen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz

        Jahresstatistik

        Abrechnungen mit dem Land, Abstimmung mit dem Prüfungsamt

        Genehmigung von Rezepten (ca. 30 pro Tag)

        Grundlagenarbeiten, wie Akten anlegen und die Fälle ins System einpflegen.

 

Die Landesregierung hatte auf dem Flüchtlingsgipfel erklärt, dass in diesem Jahr die Gesundheitskarte für die Asylsuchenden eingeführt werden soll. Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die Karte erst im Frühjahr/Sommer im System verfügbar sein wird. Weiterhin bestehen erhebliche fachliche Bedenken gegen die im Entwurf der Rahmenvereinbarung aufgezeigten Zielsetzungen und die dargestellten Kostenfolgen, die die Kreise finanziell erheblich belasten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die Karte erst im Frühjahr/Sommer 2016 im System verfügbar sein wird. Da es sich um eine Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung handelt, kann das Land die Einführung der Gesundheitskarte anordnen. Mögliche Konnexitätsansprüche sind zu prüfen.

 

Bis zum 01.05.2015 wurden die Aufgaben des Kreises nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz einschließlich Abrechnungen mit den Kassen, Städten, Ämtern und Gemeinden und dem Land nur von einer Verwaltungsfachangestellten des Kreises wahrgenommen. Mit dem Stellenplan 2015 wurde eine weitere VZS, befristet bis Dezember 2017, aufgenommen. Diese Stelle wurde im Mai 2015 besetzt.

 

Bereits die laufend deutlich steigende Zahl von Asylsuchenden und Flüchtlingen hat dazu geführt, dass die Sachbearbeitung nur teilweise erfolgen konnte. Die Rückstände sind erheblich. Die Abrechnungen mit den Kassen konnten überhaupt  nicht mehr bearbeitet werden. Deshalb wurden im August/September 2015 zwei Assistenzkräfte (zusammen 1,5 VZS) befristet für 6 Monate außerhalb des Stellenplans eingestellt. Nach § 9 Abs. 1 GemHVO-Doppik ist eine befristete Beschäftigung außerhalb des Stellenplans nur für 6 Monate erlaubt.

 

Die seit Ende August 2015 sprunghaft ansteigenden Flüchtlingszahlen werden dazu führen, dass die Anträge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, insbesondere die Krankenhilfe, nicht mehr oder nur unangemessen bearbeitet werden können. Ab sofort und mittelfristig ist ein zeitlich begrenzter hoher Personaleinsatz erforderlich. Dies in einem Umfang, der weder durch das Personal im Fachdienst 50.60 (eingesetzt in der Betreuung der Flüchtlinge, Koordinierungsarbeit, Freiwilligenmanagement) noch durch andere Fachdiensten selbst bei Anordnung von Überstunden abgedeckt werden kann. Auch kann der Beschluss des Kreistages über den Stellenplan und den Haushalt 2016 nicht mehr abgewartet werden. Das Mittel der Einstellung über den Stellenplan hinaus für maximal 6 Monate ist nicht zielführend, da auch im Bereich der Verwaltungsfachangestellten ein Fachkräftemangel vorhanden ist, was dazu führt, dass potentielle Mitarbeiter/innen sich nicht auf ein auf 6 Monate begrenztes Arbeitsverhältnis einlassen werden.

 

Aufgrund der aktuellen Zugangsprognose für Flüchtlinge besteht nach Einschätzung der Verwaltung ein Bedarf von 4 VZS für Verwaltungsangestellte und von 1,5 VZS für Assistenzkräfte. Da die Gesundheitskarte ca. Mitte 2016 eingeführt sein wird, wird vorgeschlagen, die Beschäftigung der 1,5 Assistenzkräfte über den 30.06.2016 hinaus mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

Bei diesen Ausführungen ist unberücksichtigt, dass ab Eröffnung der Gemeinschaftsunterkunft Schackendorf (ca. 01.03.2016) die Leistungsgewährung, Bewirtschaftung und die Abrechnungen für die Flüchtlinge durch die Kreisverwaltung durchzuführen ist. Sollte der Kreis weitere Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in eigener Regie erschließen, wäre auch dieser Verwaltungsbereich zuständig. Es ist somit unerlässlich unverzüglich zusätzliche Mitarbeiter/Innen einzuarbeiten, damit die notwendige Fachlichkeit zur Verfügung steht.

 

Die eine erfahrene Verwaltungskraft der Kreisverwaltung kann 4 neue Kräfte parallel einarbeiten, würde dann für einen begrenzten Zeitraum keine eigene Sachbearbeitung leisten können. Unter Berücksichtigung anderer Alternativlösungen ist dies der beste Weg, sofern die Verwaltungsfachangestellten für die befristeten Verträge eingeworben werden können.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Personalkosten in Höhe von 254.100,00 €UR (4 x EG 8 mit 190.800,00 EUR, 1,5 EG 5 mit 63.200,00 EUR). Diese Kosten sind noch nicht im Haushaltsentwurf 2016 enthalten (TP 313).

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

         gem. Ziffer 5.10 Strategische Ziele

 

 

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Anlagen

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