Drucksache - DrS/2015/224
Grunddaten
- Betreff:
-
Koordinierungsstelle zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Andrasch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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24.09.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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29.09.2015
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss/Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Koordinierungsstelle für die Etablierung eines lokal abgestimmten Aufnahme- und Integrationsmanagements zum 01.07.2015 einzurichten und eine Förderung des Landes gemäß der als Anlage 1 beigefügten Richtlinie vom 07.09.2015 zu beantragen.
- Die Arbeit der Koordinierungsstelle des Kreises Segeberg erfolgt unter der Berücksichtigung der Aufgabenstellung der Richtlinie sowie folgender Schwerpunktsetzung: Vermittlung der Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung,
Sprachförderung der Flüchtlinge auf allen Ebenen sowie
Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer/innen.
- In den Stellenplan 2016 ist eine zusätzliche Vollzeitstelle (VZS) mit der Entgeltgruppe E 10 befristet bis zum 30.06.2018 (Ende der Förderdauer gemäß Richtlinie) für die Tätigkeit der Koordinierungsstelle aufzunehmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem Flüchtlingspakt vom 06.05.2015 wurde die integrationsorientierte Aufnahme von Flüchtlingen beschlossen.
Die haupt- und ehrenamtliche Betreuung von Asylsuchenden wird den kreisangehörigen Kommunen übertragen. Diese erhalten dafür ab 01.07.2015 eine Integrationspauschale in Höhe von 900,-€ je ankommenden Flüchtling.
Die Kreise können für die Etablierung eines lokal abgestimmten Aufnahme- und Integrationsmanagements eine Zuwendung des Landes entsprechend des beigefügten Richtlinienentwurfes beantragen. Die Richtlinie liegt seit dem 07.09.2015 vor (Anlage 1).
Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist der Nachweis zur Errichtung und der Betrieb einer Koordinierungsstelle. Der Kreis Segeberg kann eine Förderung von zwei Vollzeitstellen mit 63.000,00 € je Stelle pro Jahr erhalten. Als formales Qualifikationskriterium wird grundsätzlich ein abgeschlossenes Studium erwartet.
Nach Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie hat das in der Koordinierungsstelle eingesetzte Personal folgende Aufgaben wahrzunehmen:
• die Bestandsaufnahme und Analyse der spezifischen integrationsorientierten Aufnahmestruktur vor Ort,
• die Erstellung und Fortschreibung einer Integrationslandkarte sowie eines Handlungskonzeptes auf Grundlage der Themenfelder des Flüchtlingspaktes,
• die Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) in Grundsatzfragen der Aufnahme und Integrationssteuerung sowie Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen,
• die zusammengefasste Koordination und Organisation verbindlicher kooperativer Integrationsstrukturen bei den kreisfreien Städten und Kreisen sowie der Kreise in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen,
• der Aufbau und die Pflege verbindlicher kooperativer Integrationsstrukturen mit verschiedenen Akteuren der Flüchtlingsaufnahme und die Koordination des Zusammenwirkens,
• der Aufbau und die Intensivierung der Netzwerkarbeit mit den Akteuren der Flüchtlingsaufnahme, der Koordination von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen der integrationsorientierten Flüchtlingsaufnahme,
• die Mitwirkung bei der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit,
• die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der mit der integrationsorientierten Aufnahme befassten Akteure
Auf die als Anlage 2 beigefügte grafische Darstellung wird verwiesen.
Der Unterausschuss Asyl des Sozialausschusses hat sich in den Sitzungen am 12.08. und 26.08.2015 mit der Einrichtung einer Koordinierungsstelle befasst und unterstützt folgende Bewertungen:
- Da der Kreis in unterschiedlicher Weise auch jetzt schon Koordinierungsaufgaben wahrnimmt, ist die rückwirkende Zusammenfassung dieser Aufgaben und Stellenanteile zu einer Koordinierungsstelle ab 01.07.2015 fachlich begründet, aber nur ein Anfang.
- Die Aufgabenstellungen aus der Richtlinie lassen sich nur aus dem vorhandenen Personal mittelfristig nicht ableisten. Insbesondere die Bereiche Arbeit und Ausbildung sind nicht ausreichend berücksichtigt. Weiterhin stehen für die Strukturarbeit keine Ressourcen zur Verfügung. Durch die vorerst befristete Abordnung einer Beamtin der Bundesagentur für Arbeit vom Jobcenter zum Kreis Segeberg zum 15.10.2015 kann diese Lücke (teilweise) geschlossen werden.
- Die erforderlichen Stellen für die Koordinierungsstelle sind über den Stellenplan 2016 einzuwerben.
- Für eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingen sind die Bereiche Vermittlung in Arbeit und Ausbildung, die Sprachförderung auf allen Ebenen und die Unterstützung der vielen ehrenamtlichen Helfer/Innen von zentraler Bedeutung und Schwerpunkte der Ausrichtung der Arbeit in der Flüchtlingsbetreuung.
Die Verwaltung schlägt vor, für die Arbeit der zukünftigen Koordinierungsstelle teilweise das schon vorhandene Personal des FD 50.60 einzusetzen. Im Stellenplan 2016 ist vorgesehen, bei insgesamt 2,5 VZS die heutige Befristung bis März 2016 um 2 Jahre bis März 2018 zu verlängern und eine 0,5 VZS zu entfristen. Zusätzlich zu diesem Stellenbedarf wird mit der vorliegenden Vorlage vorgeschlagen, eine weitere 1,0 VZS ausschließlich für die Tätigkeit der Koordinierungsstelle aufzunehmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Personalmehraufwand von ca. 57.300,00 EUR. Dieser Mehraufwand und die Erstattung von Personal- und Sachkosten in Höhe von 63.000,00 € pro Vollzeitstelle sind noch nicht im Haushaltsentwurf 2016 enthalten.
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
vgl. Ziffer 5.10 | |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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257,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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54,6 kB
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