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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/199

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
Der Kreis Segeberg tritt dem bundesweit einheitlichen Digitalfunk für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Digitalfunk) bei. Der Landrat wird ermächtigt die entsprechenden Erklärungen gegenüber dem Land Schleswig-Holstein abzugeben.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach der Zuschlagserteilung aller Lose im Rahmen der Sammelbeschaffung auf Landesebene für die Sprechfunkgeräte inkl. Zubehör ist zum jetzigen Planungs- und Umsetzungsstand davon auszugehen, dass die ersten Sprechfunkgeräte Ende September / Anfang Oktober an den Kreis Segeberg ausgeliefert werden. Vor einer Teilnahme am Betrieb des Digitalfunks muss der Beitritt zum BOS-Digitalfunk durch die Kreise und kreisfreien Städte gegenüber dem Land erklärt werden. Für diesen Beitritt sind die Erklärung über den Beitritt zur Betriebskostenvereinbarung (Anlage 1) sowie die Erklärung des Beitritts zum Digitalfunknetz der schleswig-holsteinischen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Anlage 2) zu unterzeichnen.

Gemäß der Verwaltungsvereinbarung über die Verteilung der Betriebskosten des Digitalfunknetzes der schleswig-holsteinischen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Anlage 3) haben die Kreise und kreisfreien Städte 25% von den gedeckelten Gesamtkosten in Höhe von 5,27 Mio. EUR zu tragen. Die daraus resultierenden 1.317.500 Mio. EUR werden nach einem Verteilungsschlüssel anteilig zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten aufgeteilt. Als Beginn der kostenpflichtigen Teilnahme am Digitalfunk gilt die Umstellung des operativen Rettungsdienstes (vgl. § 4 Abs. 3 Verwaltungsvereinbarung). Dieses ist erfolgt, wenn sowohl die zuständige Rettungsleitstelle an das Digitalfunknetz angebunden als auch das erste Endgerät im öffentlichen Rettungsdienst der betreffenden kommunalen Gebietskörperschaft für die Nutzung im Digitalfunknetz freigeschaltet sind.

Der Verteilungsschlüssel ergibt sich aus den entgeltfähigen Einsätzen des Rettungsdienstes der Kreise und der kreisfreien Städte im Verhältnis zu den entgeltfähigen Einsätzen des Rettungsdienstes in Schleswig-Holstein. Der einmalig festgelegte Verteilungsschlüssel gilt für die fünfjährige Laufzeit der Verwaltungsvereinbarung. Die Gesamtanzahl aller entgeltfähigen Einsätze des Rettungsdienstes aus Schleswig-Holstein resultiert auf den von den Trägern des Rettungsdienstes benannten entgeltfähigen Einsatzzahlen. In der Regel handelt es sich um die entgeltfähigen Einsatzzahlen, welche die Träger des Rettungsdienstes im Kosten-Leistungsnachweis ausgewiesen haben. Es entstehen jährliche Kosten für den Kreis Segeberg in Höhe von ca. 110.000,00 € (vgl. Schreiben des Landkreistages vom 20.08.2015, Anlage 4). Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplanungen für 2016 ff. enthalten. Die ggf. anfallenden anteiligen Kosten für das Jahr 2015 sind im Haushaltsplan ebenfalls entsprechend vorgesehen.

Die Inhalte der o.g. Vereinbarungen / Erklärungen wurde auf Landesebene von den kommunalen Spitzenverbänden mit dem Land Schleswig-Holstein ausgehandelt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

siehe oben

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 12611 00 (Brandschutz) und 127 11 00 (Rettungsdienst)

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: jeweils auf 5271320000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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