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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/079-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss beschließt, dass eine Veräußerung von Liegenschaften im Bereich Rettungsdienst zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt wird und die ISE die weitere Planung zum notwendigen Umbau der Einrichtungen in Bad Segeberg und Kaltenkirchen vorantreibt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Vorbemerkungen

Der Werkausschuss hatte in seiner Sitzung am 05.12.2014 beschlossen (TOP 3.2), die Verwaltung mit der Prüfung einer möglichen Veräußerung des Immobilien-/ Liegenschaftsbestandes im Bereich Rettungsdienst zu beauftragen und das Ergebnis der Prüfung dem Werkausschuss zur Beratung vorzulegen.

Auf der Grundlage der DrS/2015/079 (Anlage 1) wurde der Sachverhalt vom Werkausschuss in seiner Sitzung am 31.03.2015 erneut beraten. Eine abschließende Entscheidung wurde nach eingehender Diskussion zunächst zurückgestellt, da auch dem Ausschuss OVG Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden sollte.
 

  1. Beratung im Ausschuss OVG

Der Ausschuss OVG hatte in seiner Sitzung am 08.06.2015 den Sachverhalt eingehend beraten (DrS/2015/130, Anlagen 2 und 3).

Im Ergebnis der Erörterungen hatte der Ausschuss OVG beschlossen, dem Werkausschuss zu empfehlen, den vorliegenden Prüfauftrag zu einer möglichen Veräußerung von Immobilien im Bereich Rettungsdienst (Rettungswachen) zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen und die ISE zu beauftragen, die Planungen zum notwendigen Umbau der Rettungswache in Bad Segeberg voranzutreiben.
 

  1. Sachstand des Umbaus der Rettungswachen in Bad Segeberg und Kaltenkirchen

Der Werkausschuss wurde in seiner Sitzung am 31.03.2015 über die grundsätzliche Möglichkeit einer Erweiterung der Rettungswache in Segeberg in Form einer Aufstockung des Gebäudes informiert (vgl. auch Anlage 3).

Derzeit erfolgt ein intensiver Abstimmungsprozess mit dem DRK, den Kassen und der Verwaltung. In diesen Prozess eingebunden ist auch der Standort in Kaltenkirchen.

Ein externer Statiker wurde zwischenzeitlich beauftragt und hat die Machbarkeit einer Aufstockung des Gebäudes in Bad Segeberg im Rahmen einer Vorprüfung bejaht.
 

  1. Weiteres Vorgehen

Ein positives Votum des Werkausschusses zum Verbleib der Rettungswachen beim Kreis sowie einer Genehmigung durch die Kassen für die Maßnahme vorausgesetzt, sollen die für eine Aufstockung erforderlichen Mittel mit dem Wirtschaftsplan 2016 der ISE eingeworben werden.


 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

Keine Auswirkungen im Wirtschaftsplan 2015 der ISE.

 

Erforderliche Mittel werden, ein positives Votum vorausgesetzt, mit dem Wirtschaftsplan 2016 eingeworben.

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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