Bericht der Verwaltung - DrS/2015/174
Grunddaten
- Betreff:
-
Investiver Fördermittelbedarf für den weiteren U3_Ausbau im Kreis Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Wehner, Bert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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17.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die vom Land Schleswig-Holstein angekündigten weiteren Mittel im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung sowie des Landesinvestitionsprogramms zur Schaffung und Qualitätsverbesserung von Krippen- und Elementarplätzen in Kindertageseinrichtungen (2015 – 2018) sind dem Kreis Segeberg am 03.07.2015 seitens des Sozialministeriums für Bewilligungen zugewiesen worden, und zwar in Höhe von 1.789.000 EUR Bundesmittel sowie 1.246.000 EUR Landesmittel.
Die zuvor dem Kreis Segeberg zugewiesenen Bundesmittel (2008 – 2013) in Höhe von 7.063.234,42 EUR sind vollständig für die Bewilligung von 702 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Einrichtungen eingesetzt und abgerechnet worden.
Weitere dem Kreis Segeberg zugewiesene Bundesmittel (2013 – 2014) in Höhe von 2.614.483,69 EUR sind bis auf einen kleinen Rest in Höhe von 791,17 EUR ebenfalls für die Bewilligung von 170 Plätzen für Kinder unter drei Jahren eingesetzt worden, von denen bislang 2.042.615,49 EUR abgerechnet worden sind.
Weitere dem Kreis Segeberg zugewiesene Landesmittel (2011 – 2014 = 7.514.288,22 EUR sowie 2014 „neu“ = 978.000 EUR) in Höhe von 8.492.288,22 EUR sind für die Bewilligung von 553 Plätzen für Kinder unter drei Jahren eingesetzt worden, von denen bislang 6.179.845,69 EUR abgerechnet worden sind.
Von 2.000.000 EUR Kreismitteln (ab 2014) sind bereits 1.828.876,05 EUR für die Bewilligung von 118 Plätzen für Kinder unter drei Jahren – nach Einsatz von Bundes- und Landesmitteln – eingesetzt worden, von denen bislang 191.637,96 EUR abgerechnet worden sind.
Von den o.g. neuen Bundesmitteln (2015 – 2018) in Höhe von 1.789.000 EUR sind bereits 431.678,57 EUR für die Bewilligung (vom 06.07.2015) von 30 Plätzen für Kinder unter drei Jahren eingesetzt worden. Es liegen bereits jetzt Anträge vor, welche ein Fördervolumen von 1.506.028,57 EUR einschließlich der bereits bewilligten Maßnahme erwarten lassen, so dass nur noch 282.971,43 EUR dieser Mittel für U3-Ausbaumaßnahmen im gesamten Kreis Segeberg zur Verfügung stehen. Allein vier bereits jetzt bekannte weitere Maßnahmen, d.h. je zwei Neubaumaßnahmen in Kaltenkirchen mit 70 Plätzen und in Henstedt-Ulzburg mit 60 Plätzen (= 130 Plätze) lassen ein weiteres Fördervolumen von 2.860.000 EUR erwarten (130 x 22.000 EUR Höchstbetrag). Es ist darüber hinaus zu erwarten, dass Anträge für weitere notwendige Maßnahmen aus dem gesamten Kreisgebiet gestellt werden.
Alle bis Ende April 2016 nicht durch Bewilligungen gebundene Bundesmittel werden vom Land Schleswig-Holstein (Sozialministerium) umverteilt, d.h. bewilligungsreife Vorgänge, d.h. baufachlich geprüfte Anträge, müssen dort vorgelegt werden und können in der Reihenfolge des Eingangs Berücksichtigung durch Einzelzuweisung von Fördermitteln finden. Ob Mittel zu dieser Umverteilung zur Verfügung stehen, ist nicht vorherzusehen.
Von den o.g. neuen Landesmitteln (2015 – 2018) in Höhe von 1.246.000 EUR, mit welchen erstmals auch Plätze für Kinder über drei Jahre bis zum Schuleintritt gefördert werden können, sind bereits Anträge eingegangen, welche ein Fördervolumen von über 150.000 EUR, vorwiegend für qualitätsverbessernde Maßnahmen, erwarten lassen. Hinzu kommen noch 1.180.000 EUR für Neubau- sowie Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen, welche jedoch im Kreis Segeberg keine Berücksichtigung finden können, weil die Mittel damit bereits um rd. 100.000 EUR „überzeichnet“ wären und weitere Anträge unmittelbar bevorstehen. Allein in Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg sind weitere Neubauvorhaben für 80 und 120 Plätze bis 2018 vorgesehen, mithin 200 Plätze, welche zu einem Fördervolumen von 4.400.000 EUR führen würden. Mit diesen Mitteln können allerdings auch Plätze für Kinder unter drei Jahren gefördert werden, jedoch nur nachrangig bzw. nach Verbrauch der Bundesmittel sowie nach Abschluss des Umverteilungsverfahrens seitens des Landes.
In den Kommunalgesprächen des Fachdienstes 51.10 vom 15.06.2015 bis 09.07.2015 anlässlich der Kita-Bedarfsplanung mit allen Städten, amtsfreien Gemeinden sowie den Ämtern für deren amtsangehörigen Gemeinden wurde darauf hingewiesen, dass Neubau- sowie Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen für Kinder über drei Jahre nicht gefördert werden können, weil die zur Verfügung stehenden Mittel dafür nicht ansatzweise auskömmlich sind. Außerdem besteht laut Landesförderrichtlinie (Ziff. 1.2) kein Anspruch auf eine Förderung und die Bewilligungsbehörde entscheidet vielmehr aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Da laut Kita-Bedarfsplanung bei den Regel- bzw. Elementarkinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt (mit durchschnittlich 6,5 Jahren) eine Versorgungsquote von 96,8 % vorliegt, besteht seitens der Verwaltung kein Anlass, Neubauvorhaben oder Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen (mit einem max. Fördervolumen von 22.000 EUR bzw. 15.000 EUR je Platz) zu fördern.
In den Kommunalgesprächen wurden auch die aus Sicht des Kreises zu erreichenden Versorgungsquoten bezüglich der U3-Kinder (3 Jahrgänge von 0 bis 3 Jahre!) erörtert, wobei nicht mit allen Kommunen ein Einvernehmen erreicht werden konnte. Die Stadt Norderstedt bestätigte einen Wert von 47 %, welcher vom Fachdienst 51.10 jedoch eher als zu gering angesehen wird. Mit einigen Kommunen finden noch diesbezügliche Rücksprachen statt. Nach Einschätzung des Fachdienstes 51.10 fehlen neben den bereits bekannt gegebenen 130 U3-Plätzen für Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg, welche voraussichtlich erst nach Mitte 2017 fertiggestellt werden, weitere mindestens 265 Plätze im gesamten Kreisgebiet. Der Fachdienst 51.10 beabsichtigt, dem Jugendhilfeausschuss zur nächsten Sitzung am 15.10.2015 einen Beschlussvorschlag zur Anpassung der U3-Versorgungsquoten vorzulegen.
Für diese rd. 400 weiteren U3-Plätze ist die investive Förderung nicht gesichert. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Förderwert von 16.000 EUR je Platz würden Fördermittel von rd. 6.400.000 EUR benötigt.
Aus diesen Gründen besteht seitens des Jugendamtes die Anforderung, in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils 2,0 Mio. EUR, mithin insgesamt 6,0 Mio. EUR, für die weitere investive Förderung des U3-Ausbau im Kreis Segeberg einsetzen zu können. Da eine Bereitstellung neuer Bundes- oder Landesmittel zurzeit nicht erkennbar ist, ist im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2016 abzuwägen, ob entsprechende Kreismittel eingeplant werden können. Dies ist nach Auskunft der Kämmerei im starken Maße von dem noch nicht vorliegenden Haushaltserlass des Landes abhängig. Der Einsatz von Kreismitteln sollte -wie bisher- nur nachrangig gegenüber Bundes- und Landesmitteln sowie im Rahmen einer Kreisrichtlinie erfolgen (siehe hierzu beigefügten Richtlinienentwurf). Damit könnte ein Ausbaustau verhindert werden, notwendige Maßnahmen durchgeführt sowie evtl. Schadenersatzforderungen der Eltern nicht versorgter Kindern weitgehend vermieden werden.
Anlagen
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