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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/194

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der JHA beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, den VJKA im Rahmen der OJKA zu beauftragen, ein Social-Media-Konzept zu erarbeiten.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 18.11.2014 ist bei „Jugend im Kreistag“ unter anderem folgender Beschluss gefasst worden:

 

Stärkung der bestehenden Jugendtreffs

Der Kreistag möge beschließen, dass

  • Jugendtreffs unterstützt und gestärkt werden
  • ein Social-Media-Konzept für Werbung ausgearbeitet wird
  • Gebäude bzw. Räumlichkeiten renoviert werden
  • finanzielle Mittel für Anschaffungen wie z.B. einer Musikanlage von dem Kreis Segeberg getragen werden“

 

Der Kreis Segeberg ist nicht Träger der Jugendtreffs im Kreis, sondern überwiegend die örtlichen Kommunen.

Trotzdem unterstützt und stärkt der Kreis bereits die Jugendtreffs. In den Jugendtreffs wird Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) betrieben. Die Aufgabe der OKJA hat per Vertrag der Verein für Jugend- und Kulturarbeit (VJKA) übertragen bekommen. Er sorgt für die Vernetzung der Jugendtreffs und führt Fortbildungen für die Mitarbeiter/innen der Jugendtreffs durch.

 

Ein Social-Media-Konzept für Werbung kann nur in Abstimmung mit den örtlichen Trägern der Jugendtreffs erarbeitet werden. Die Verwaltung könnte diese Idee an den VJKA mit der Bitte herantragen, im Rahmen der Vernetzung der OJKA ein Social Media Konzept für die Jugendtreffs zu erarbeiten.

 

Für die Renovierung der Gebäude und Räumlichkeiten sind zunächst die Eigentümer/ die Träger der Jugendtreffs verantwortlich. Das Land Schleswig-Holstein fördert diese bereits durch seine „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Stätten der Jugendarbeit“ 1). Zuwendungsempfänger können auch Träger der Jugendtreffs sein. Eine Kreisförderung findet derzeit nicht statt.

 

Für die Ausstattungen der Jugendtreffs sind die jeweiligen Träger verantwortlich. Der Kreis stellt derzeit keine finanziellen Mittel für Anschaffungen zur Verfügung. Hier könnte der Kreis eine Bezuschussung durch Bereitstellung von Haushaltsmitteln und einer Förderrichtlinie vornehmen. Die Haushaltslage ist dabei allerdings zu berücksichtigen.

 

 

1) Richtlinien zur Förderung von Investitionen in Stätten der Jugendarbeit vom 24. September 2004 (Amtsbl. Schl.-H. S. 830).

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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