Drucksache - DrS/2015/194
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag "Jugend im Kreistag" - Stärkung der bestehenden Jugendtreffs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Stegmann, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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17.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 18.11.2014 ist bei „Jugend im Kreistag“ unter anderem folgender Beschluss gefasst worden:
„Stärkung der bestehenden Jugendtreffs
Der Kreistag möge beschließen, dass
- Jugendtreffs unterstützt und gestärkt werden
- ein Social-Media-Konzept für Werbung ausgearbeitet wird
- Gebäude bzw. Räumlichkeiten renoviert werden
- finanzielle Mittel für Anschaffungen wie z.B. einer Musikanlage von dem Kreis Segeberg getragen werden“
Der Kreis Segeberg ist nicht Träger der Jugendtreffs im Kreis, sondern überwiegend die örtlichen Kommunen.
Trotzdem unterstützt und stärkt der Kreis bereits die Jugendtreffs. In den Jugendtreffs wird Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) betrieben. Die Aufgabe der OKJA hat per Vertrag der Verein für Jugend- und Kulturarbeit (VJKA) übertragen bekommen. Er sorgt für die Vernetzung der Jugendtreffs und führt Fortbildungen für die Mitarbeiter/innen der Jugendtreffs durch.
Ein Social-Media-Konzept für Werbung kann nur in Abstimmung mit den örtlichen Trägern der Jugendtreffs erarbeitet werden. Die Verwaltung könnte diese Idee an den VJKA mit der Bitte herantragen, im Rahmen der Vernetzung der OJKA ein Social Media Konzept für die Jugendtreffs zu erarbeiten.
Für die Renovierung der Gebäude und Räumlichkeiten sind zunächst die Eigentümer/ die Träger der Jugendtreffs verantwortlich. Das Land Schleswig-Holstein fördert diese bereits durch seine „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Stätten der Jugendarbeit“ 1). Zuwendungsempfänger können auch Träger der Jugendtreffs sein. Eine Kreisförderung findet derzeit nicht statt.
Für die Ausstattungen der Jugendtreffs sind die jeweiligen Träger verantwortlich. Der Kreis stellt derzeit keine finanziellen Mittel für Anschaffungen zur Verfügung. Hier könnte der Kreis eine Bezuschussung durch Bereitstellung von Haushaltsmitteln und einer Förderrichtlinie vornehmen. Die Haushaltslage ist dabei allerdings zu berücksichtigen.
1) Richtlinien zur Förderung von Investitionen in Stätten der Jugendarbeit vom 24. September 2004 (Amtsbl. Schl.-H. S. 830).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten | |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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