Bericht der Verwaltung - DrS/2015/193
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsorgung von Abfällen mit vernachlässigbarer Strahlungsaktivität aus dem Abbau kerntechnischer Anlagen (Kernkraftwerke)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Wasser-Boden-Abfall
- Bearbeitung:
- Armin von Anshelm
- Verfasser 1:
- Anshelm, Armin von
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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09.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Stilllegung und dem anstehenden Abriss der drei Kernkraftwerke auf Schleswig-Holsteiner Seite ab 2025 fallen große Mengen Bauabfall an. Dieser nicht strahlende Bauabfall kann normal recycelt werden. Darüber hinaus werden nicht strahlende aber nicht verwertbare Abfälle anfallen, die auf Deponien entsorgt werden müssen (Asbest, Mineralwolle, etc.)
Das Energieministerium wirbt bei den Verwertern und Entsorgern von Bauabfällen um Vertrauen und Kooperation bei der Abnahme der Abfälle. Es soll größtmögliche Transparenz bei der Überwachung der Grenzwerte gewährleistet werden.
Die Grundsätze eines schadlosen Rückbaues sollen in einer Vereinbarung mit allen Beteiligten niedergelegt werden.
Die Eckpunkte der Vereinbarung sind im Anhang 2 auf Seite 8 des anliegenden Schreibens niedergelegt.
Die Verwaltung begrüßt die offensive Herangehensweise an diese Problematik und empfiehlt der Vereinbarung zuzustimmen.
Der Verbandsvorsteher des WZV, Herr Kretschmer, hat dem WZV-Hauptausschuss den Inhalt des Schreibens ebenfalls mitgeteilt.
Der Landrätekonferenz am 15.Sept. und der Arbeitskreis Abfallwirtschaft des Landkreistages wird zum Thema beraten.
Sollten zu diesem Thema Beschlüsse notwendig werden, so wird dazu eine Vorlage in eine der nächsten Sitzungen gegeben werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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448,5 kB
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