Drucksache - DrS/2015/173
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Schulkonferenz der Moorbek-Schule auf Namensänderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Frank Brinker
- Verfasser 1:
- Brinker, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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08.09.2015
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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01.10.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss, der Kreistag möge beschließen, den Namen der „Moorbek-Schule, Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung“ in „Schule am Hasenstieg, Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung“ umzubenennen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Schulkonferenz der „Moorbek-Schule, Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung“ in Norderstedt hat gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 23 SchulG[1] am 06.07.2015 einen Vorschlag für eine Namensänderung der Schule beschlossen:
„Schule am Hasenstieg, Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung“.
Anlass ist die permanente Verwechslung der Schule mit dem Berufsbildungszentrum Norderstedt (BBZ NO), das sich in unmittelbarer Nachbarschaft in der Moorbekstraße befindet. Die Moorbek-Schule liegt in der Straße Hasenstieg. Die nähere Begründung hierzu ist dem beigefügten Antrag der Schule zu entnehmen.
Gemäß § 10 Abs. 2 SchulG kann der Kreis Segeberg als Schulträger der Bezeichnung einer Schule einen Zusatz, insbesondere einen Namen hinzufügen. Dieses gilt auch für Änderungen des Namens. Als Namen kommen grundsätzlich Personennamen, Traditionsnamen und örtliche Bezüge in Betracht. Der Namenszusatz darf nicht zu Verwechslungen mit anderen Schulen führen, § 10 Abs. 2 S. 4 SchulG.
[1] Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) vom 24.01.2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Geringfügig, die Verwaltung geht von max. 1.000 € aus. Sind im HH 2015 enthalten.
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Änderung von Stempeln, Türschild, Internetpräsenz |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 221 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,4 kB
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