Drucksache - DrS/2015/034-3
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung VHH Beteiligungs GmbH und Anteilskauf VHH GmbH / hier: Entsendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Maike Moser
- Verfasser 1:
- Moser, Maike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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03.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt:
- Herr Landrat Schröder wird zum Gesellschaftervertreter des Kreises Segeberg in der Gesellschafterversammlung VHH Beteiligungs GmbH bestellt.
- Herr Landrat Schröder ist im Rahmen dieser Funktion berechtigt, folgenden Gesellschafterbeschlüssen der VHH Beteiligungs GmbH zuzustimmen:
- Bestellung von Herrn Claudius Mozer zum Geschäftsführer der
VHH Beteiligungs GmbH - Entsendung von Herrn Claudius Mozer in den Aufsichtsrat der VHH GmbH
- Entsendung von Herrn Claudius Mozer als Vertreter der VHH Beteiligungs GmbH in die Gesellschafterversammlung der VHH GmbH
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1.
Gem. § 104 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 57 KrO bestellt der Kreis seine Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschaften, an denen er beteiligt ist. Gem. § 23 Nr. 19 der KrO ist hierfür der Kreistag zuständig, es sei denn, die Bestellungskompetenz ist gem. Hauptsatzung und unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen dem Hauptausschuss zugewiesen.
Dies ist vorliegend der Fall, da es sich um die Bestellung von Herrn Landrat Schröder als Gesellschaftervertreter einer Gesellschaft mit 25%-iger Beteiligung des Kreises Segeberg handelt.
Zu 2.a
Im Zuge der Gründung der VHH Beteiligungs GmbH soll Herr Claudius Mozer zum Geschäftsführer bestellt werden. Zu diesem wesentlichen Gesellschafterbeschluss ist die vorherige Genehmigung durch den Hauptausschuss erforderlich.
Zu 2.b. und c.
Nach Erwerb der VHH GmbH-Anteile ist durch die VHH Beteiligungs GmbH zu entscheiden, wer diese in den Gremien der VHH GmbH vertritt.
Die 4 Kreise sind im Rahmen der Vorgespräche zur Gründung der Beteiligungsgesellschaft übereingekommen, dass eine gemeinschaftliche Interessenvertretung sowohl im Aufsichtsrat als auch der Gesellschafterversammlung der VHH GmbH durch den Geschäftsführer der gemeinsamen VHH Beteiligungs GmbH erfolgen soll.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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