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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2015/205

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Kindertageseinrichtungen haben die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen und das leibliche, seelische und geistige Wohl des Kindes zu fördern. Damit ist gemäß Kindertagesstättengesetz ein eigener Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag verbunden. Insbesondere Kinder unter drei Jahren können auch in Tagespflege betreut, erzogen und gebildet werden.

 

Die Betreuungszahlen im Kita-Bereich werden für den aktuellen Bedarfsplan momentan noch ermittelt und werden mit der Vorlage des Bedarfsplans dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Laut Bedarfsplan 2014/2015 sind im Kreis Segeberg 10.847 Kinder zum Stichtag 01.03.2014 in Tageseinrichtungen betreut worden. Diese Zahl unterteilt sich nach Altersgruppen wie folgt: 1.575 unter dreijährige Kinder, 7.664 über dreijährige Kinder bis zum Schuleintritt und 1.460 Schulkinder. Details sind dem Bedarfsplan 2014/2015 zu entnehmen.

 

Für die Tagespflege liegen aktuelle Zahlen bereits vor. Am 01.03.2015 sind 828 Kinder von 195 Tagespflegepersonen betreut worden (U3: 643 Kinder). 40 weitere Betreuungspersonen verfügten zwar über eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, übten diese jedoch nicht aus, z.B. aufgrund einer Schwangerschaft, der Pflege eines Angehörigen oder der Tätigkeit in einem anderen Beschäftigungsfeld.

 

Die Betreuungsquote im U3-Bereich ist im Kreis Segeberg regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Je nach Kommune liegt diese zwischen 30 % und 54 % (Stand: Mai 2015). Laut Prognose wird eine Quote zwischen 35 % (Ämter Leezen und Trave-Land) und 60 % (Städte Norderstedt und  Bad Segeberg) in spätestens wenigen Jahren  erforderlich sein, um die Betreuungswünsche der Eltern erfüllen zu können. Dabei wird im Hamburger Umland und in den Orten entlang der Bundesautobahn A 7 eine größere Nachfrage erwartet als in den nordöstlichen Regionen des Kreises. Bei den wöchentlichen Betreuungsumfängen ist eine ähnliche Unterteilung bereits jetzt klar festzustellen. In der Umgebung um die Hansestadt Hamburg arbeiten vielfach beide Elternteile in Vollzeit. In den ländlichen Regionen ist wesentlich häufiger ein Elternteil in Teilzeit tätig.

 

Für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen im Kreis Segeberg stellt das Land Schleswig-Holstein folgende Mittel zur Verfügung:

 

Förderungsart

Grundlagen

(§§  25 und 30 KiTaG, FAG) 

2014

2015

Betriebskosten allgemein (nach Kinderzahlen Ü3)

§ 18 FAG

7.385.835,34 EUR

7.303.337,43 EUR

Betriebskosten U3 (originär, aus Bundes- und Landesmitteln)

§ 26 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 FAG

5.438.794,30 EUR

5.517.705,30 EUR

Besondere Zuweisung U3 (zusätzlich, „Konnexitätsmittel“)

§ 26 Abs. 2 Satz 2 FAG, Krippen-vereinbarung

1.775.552,65 EUR

3.796.117,53 EUR

 

Sprachbildung

 

 

§ 27 FAG

   363.246,61 EUR

   356.666,14 EUR

 

 

 

 

 

Für die o.g. „Besondere Zuweisung U3“ wird der Fördererlass für 2015 in Kürze erwartet. Die Zuweisungshöhen sollen laut Entwurf in den nächsten Jahren ansteigen bis auf 5.912.882,41 EUR im Jahr 2018.

 

Daneben sind vom Land folgende zusätzliche Förderungen in den Jahren 2014 bzw. 2015 neu geschaffen worden:

 

Förderungsart

Grundlagen

(§§  25 und 30 KiTaG, FAG) 

2014

2015

Hortmittagessen                 (ab 2015)

 

§ 28 FAG

          -

36.825,93 EUR

Familienzentren

(ab 2014)

 

§ 26 Abs. 2 Satz 2 FAG, Krippen-vereinbarung

130.200,00 EUR

250.000,00 EUR

Pädagogische Fachberatung

(ab 2014)

 

§ 26 Abs. 2 Satz 2 FAG, Krippen-vereinbarung

70.140,00 EUR

152.257,00 EUR

Qualitätsentwicklung   (ab 2015)

 

§ 26 Abs. 2 Satz 2 FAG, Krippen-vereinbarung

          -

477.073,00 EUR

 

 

 

 

 

Die laufende Kreisförderung der Betriebskosten beträgt seit dem Jahr 2013 ein-schließlich der U3-Mittel jährlich 1.716.000 EUR. Daneben hat der Kreis 4.495.781,27 EUR für die Ermäßigungen der Kostenbeiträge der Eltern nach den Regelungen der Sozialstaffel-Richtlinie im Jahr 2014 aufgewandt.

 

Belastbare Aufstellungen oder Erhebungen über die Höhe der Kostenbeiträge, die Eltern direkt an die Kindertageseinrichtungen zu zahlen haben, sowie über den finanziellen Anteil der Kommunen an der Finanzierung der jeweiligen örtlichen Kindertageseinrichtungen liegen nicht vor. Im Zusammenhang mit der Einführung der landesweiten Kita-Datenbank ist jedoch mittelfristig zu erwarten, dass derartige Informationen der Kreisverwaltung vorliegen und für den Jugendhilfeausschuss aufbereitet werden können.

 

Für die Kindertagespflege hat der Kreis Segeberg 2.483.431,95 EUR im Jahr 2014 an die Kindertagespflegepersonen ausgezahlt. In dieser Summe enthalten sind neben dem Stundensatz ebenfalls die anteiligen Erstattungen für Sozialversicherungen. Weiterhin sind in diesem Betrag die Zahlungen enthalten, die direkt an die Stadt Norderstedt geleistet und von dort ausgezahlt werden, und die Finanzierungsanteile für die vier Vermittlungsstellen. Dem gegenüber stehen Einnahmen, d.h. Kostenbeiträge der Eltern, in Höhe von 823.530,38 EUR.

 

Geplante gesetzliche Änderungen speziell im Bereich der Kindertagesbetreuung sind aktuell nicht bekannt. Allerdings sind Veränderungen zu erwarten:

 

        Der Wegfall des Betreuungsgeldes wird perspektivisch zu einer höheren Nachfrage nach Betreuungsplätzen führen.

        Eine landesweit einheitliche Regelung für die Ermäßigung der Kostenbeiträge ist in den vergangenen Jahren mehrmals angekündigt worden. Derzeit sind zu diesem Thema keine weiteren Planungen bekannt.

        Eine Einigung bzgl. der Einstufung und Bezahlung der Betreuungskräfte liegt noch nicht vor. Die Mittel des Landes und des Kreises sind budgetiert. Nach der aktuellen Ausgestaltung der Finanzierung bedeuten höhere Personalkosten eine Mehrbelastung für die Kommunen und evtl. für die Eltern über einen Anstieg der Kostenbeiträge.

 

 

 

 

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Anlagen

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