Drucksache - DrS/2015/137
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss der KSB GmbH 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Maike Moser
- Verfasser 1:
- Moser, Maike
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 15 der Satzung der KSB GmbH hat der Gesellschafter (Kreis Segeberg) den Jahresabschluss, der spätestens bis zum 31.3. eines Jahres erstellt werden muss, spätestens bis zum 31.8. festzustellen. Zuvor muss gem. § 15 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Hauptausschuss seine Zustimmung zum Jahresabschluss und zur Ergebnisverwendung erteilen.
Der Jahresabschluss 2014 wurde durch das Steuerbüro Thiemer & Ralf im Februar 2015 erstellt und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Revisions- und Treuhand-Kommanditgesellschaft (R&T) zur Prüfung zur Verfügung gestellt.
In die Prüfungsgespräche sind auch die Pläne des Gesellschafters zur Auflösung der Gesellschaft und zu vorbereitenden Prüfungen und Beratungen hierzu in 2016, inkl. Überprüfung der bei der KSB GmbH bilanzierten Wertansätze zum Anlagevermögen,
eingeflossen.
Unter Punkt VI des Schlussberichtes erteilt der Prüfer für den Jahresabschluss 2014 einen eingeschränkten Prüfungsvermerk, da die Bilanz aufgrund einer erforderlichen Neubewertung der Hansewerk-Aktien (letztes Bewertungsgutachten: 2004) kein tatsächliches Bild der Vermögenslage vermittelt.
Unter Punkt IV 1 bestätigt der Prüfer, dass die Buchführung und das Belegwesen grundsätzlich ordnungsgemäß sind und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die maßgeblichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet.
Die Geschäftsvorfälle waren vollständig erfasst, die Sicherung des Vermögens gewährleistet (s. Punkt II).
Im Übrigen wird an dieser Stelle auf den Lagebericht der Geschäftsführung verwiesen, der in beiliegender Datei (Anlage 1: Prüfbericht / Jahresabschluss) enthalten ist. Dort wird näher auf den Geschäftsverlauf des Wirtschaftsjahres 2014 eingegangen sowie auf deren Besonderheiten, insbesondere im Hinblick auf die Gewinnausschüttungen der WKS GmbH an die KSB GmbH und die anschließende Weiterleitung an den Gesellschafter.
Diese Ausschüttungen führten zu dem gem. GuV ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 167 T€, der gem. § 29 Abs. 1 S.1 GmbHG mit dem vorhandenen Verlustvortrag zu verrechnen ist.
Die Ausschüttungen an den Kreis Segeberg wurden zu Lasten der Kapitalrücklage verbucht und erfolgten aufgrund des steuerlichen Einlagekontos an den Kreis Segeberg steuerfrei.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
x | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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101,2 kB
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