Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/137

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss stimmt der Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der KSB Verwaltungs GmbH und der Verrechnung des Jahresüberschusses 2014 zur Deckung des Verlustausgleichs gem. § 29 GmbHG zu.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Gem. § 15 der Satzung der KSB GmbH hat der Gesellschafter (Kreis Segeberg) den Jahresabschluss, der spätestens bis zum 31.3. eines Jahres erstellt werden muss,  spätestens bis zum 31.8. festzustellen. Zuvor muss gem. § 15 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Hauptausschuss seine Zustimmung zum Jahresabschluss und zur Ergebnisverwendung erteilen.

 

Der Jahresabschluss 2014 wurde durch das Steuerbüro Thiemer & Ralf im Februar 2015 erstellt und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Revisions- und Treuhand-Kommanditgesellschaft (R&T) zur Prüfung zur Verfügung gestellt.

 

In die Prüfungsgespräche sind auch die Pläne des Gesellschafters zur Auflösung der Gesellschaft und zu vorbereitenden Prüfungen und Beratungen hierzu in 2016, inkl. Überprüfung der bei der KSB GmbH bilanzierten Wertansätze zum Anlagevermögen,

eingeflossen.

 

Unter Punkt VI des Schlussberichtes erteilt der Prüfer für den Jahresabschluss 2014 einen eingeschränkten Prüfungsvermerk, da die Bilanz aufgrund einer erforderlichen Neubewertung der Hansewerk-Aktien (letztes Bewertungsgutachten: 2004) kein tatsächliches Bild der Vermögenslage vermittelt.

 

Unter Punkt IV 1 bestätigt der Prüfer, dass die Buchführung und das Belegwesen grundsätzlich ordnungsgemäß sind und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die maßgeblichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet.

 

Die Geschäftsvorfälle waren vollständig erfasst, die Sicherung des Vermögens gewährleistet (s. Punkt II).

 

Im Übrigen wird an dieser Stelle auf den Lagebericht der Geschäftsführung verwiesen, der in beiliegender Datei (Anlage 1: Prüfbericht / Jahresabschluss) enthalten ist. Dort wird näher auf den Geschäftsverlauf des Wirtschaftsjahres 2014 eingegangen sowie auf deren Besonderheiten, insbesondere im Hinblick auf die Gewinnausschüttungen der WKS GmbH an die KSB GmbH und die anschließende Weiterleitung an den Gesellschafter.

 

Diese Ausschüttungen führten zu dem gem. GuV ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 167 T€, der gem. § 29 Abs. 1 S.1 GmbHG mit dem vorhandenen Verlustvortrag zu  verrechnen ist.

 

Die Ausschüttungen an den Kreis Segeberg wurden zu Lasten der Kapitalrücklage verbucht und erfolgten aufgrund des steuerlichen Einlagekontos an den Kreis Segeberg steuerfrei.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...