Drucksache - DrS/2015/164
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion B90/Die Grünen zur gendergerechten Sprache
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Verfasser 1:
- Fraktion B90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.06.2015
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Gestoppt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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02.07.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung einen Leitfaden zur gendergerechten Sprache zu erarbeiten, der als Richtschnur zur Verfassung von Verwaltungstexten dienen soll.
Dabei sollte sich durchaus an bestehenden Leitfäden anderer Institutionen (jede Hochschule der Republik verfügt über einen solchen Leitfaden) orientiert werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Sprache ist unser wichtigstes Verständigungsmittel – und gleichzeitig auch Bewusstseinsträger. Auch wenn es müßig scheinen mag, darüber zu philosophieren, inwieweit Sprache das Bewusstsein prägt, ist unstrittig klar, dass die Sprache Spiegel unseres Denkens und Bewusstseins ist. In ihrem stetigen Wandel spiegelt Sprache die Kommunikationsinteressen einer Sprachgemeinschaft wider. Sprache ist nicht statisch, sie ändert sich ständig, ist anpassungsfähig und flexibel.
Besonders die Sprache der Verwaltung, die sich in möglichst verständlicher Weise an alle Bürgerinnen und Bürger zu wenden hat, sollte diese auch so adressieren, dass wirklich alle angesprochen werden. Dabei kommt der sprachlichen Gleichbehandlung von Männern und Frauen schon eine sich aus Artikel 3 des Grundgesetzes ergebene Verpflichtung der Verwaltung zu, die auch dem Gebot des Gender Mainstreamings im Öffentlichen Dienst folgt und die es im Verwaltungsalltag ganz selbstverständlich zu praktizieren gilt. Alle Bundesländer haben Richtlinien und Empfehlungen dazu herausgegeben.
Die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter ist für eine erfolgreiche Gleichstellung von unerlässlicher Bedeutung und sollte für eine moderne Verwaltung eine Selbstverständlichkeit sein. Trotzdem sind in der Verwaltungs-Sprache nach wie vor viele Texte im generischen Maskulinum gehalten. Frauen werden hier nicht erwähnt und bleiben dadurch im Verwaltungs- Kontext und in der Vorstellungskraft der Lesenden unsichtbar. Deshalb genügt es nicht, Bürgerinnen in Texten einfach nur "mitzumeinen". Ziel muss es sein, Frauen und Männer gleichermaßen anzusprechen und die Frauen grundsätzlich sprachlich sichtbar zu machen.
(Zitat: „99 Staatsbürgerinnen und ein Staatsbürger sind auf Deutsch 100 Staatsbürger. Die 99 Bürgerinnen können zusehen, wo sie bleiben; sie sind nicht der Rede wert. [...] Das Medium Sprache aber ist grammatisch so organisiert, dass mit fast jedem Satz, in dem von Personen die Rede ist, die Vorstellung «männliche Person» erzeugt wird. Denn unsere Grammatiken schreiben vor, dass jede noch so große Menge von Frauen symbolisch zu einer Männermenge wird, sobald nur ein einziger Mann hinzukommt.“ (aus: Luise F. Pusch Die Frau ist nicht der Rede Wert, 1999, S. 10ff) Wer meint, dass dies unerheblich sei bzw. keine Rolle spiele, sollte sich mit dem Beschluss der Leipziger Uni auseinandersetzen, grundsätzlich nur weibliche Formen zu verwenden.)
Der zu entwickelnde Leitfaden soll die praktische Umsetzung einer gendersensiblen Sprache erleichtern. Er soll Beispiele für geschlechtergerechtes Formulieren geben. Dabei können alle Möglichkeiten auf kreative Art und Weise miteinander verbunden werden.
Eine geschlechtergerechte Sprache muss dabei weder umständlich noch müssen Formulierungen unnötig lang sein, wenn die richtigen sprachlichen Strategien verfolgt werden. Natürlich bedarf es aber der Bereitschaft, sich von ein paar bestehenden Formulierungsgewohnheiten zu verabschieden und mit der Sprache bewusst und kreativ umzugehen – wie viele bereits existierende gute Beispiele zeigen.
Die Verwaltung wird aufgefordert sich an dem entwickelten Leitfaden beim Sprachgebrauch ganz allgemein und insbesondere beim Verfassen von Texten zu orientieren.
Weitere Begründung: mündlich
