Drucksache - DrS/2015/099
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufbau eines kommunalen Bildungsmanagements
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Wenzel, Torben
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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12.05.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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30.06.2015
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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02.07.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
Der Kreis Segeberg finanziert befristet für die Dauer von drei Jahren ab 01.02.2016 eine zusätzliche Vollzeitstelle Bildungsplanung.
Diese Stelle wird zu 50 % refinanziert durch das Bundesprogramm „Bildung integriert“.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag bei dem Bundesprogramm „Bildung integriert“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 31.10.2015 inklusive Projektbeschreibung einzureichen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bildung ist das Zukunftsthema Nummer 1. Den Landkreisen kommt, auch mit ihren unterschiedlichen strukturellen Ausgangspositionen, eine zentrale Rolle in der Koordinierung zu. Die aktuellen Themen, wie z.B. Migration, Fachkräftemangel, demographischer Wandel und Bildungsarmut machen die Dringlichkeit der stärkeren Fokussierung auf das Thema Bildung deutlich.
Bildungsinnovationen haben in der Vergangenheit ausschließlich Schulen und Hochschulen in den Fokus genommen. In jüngster Vergangenheit setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass Bildung viel früher einsetzen muss - es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen. Bildung ist dabei keineswegs ausschließlich gleichzusetzen mit dem Erwerb von abfragbarem Wissen, sondern meint den vernetzten Erwerb von Kompetenzen, die ein selbstständiges Weiterlernen ermöglichen.
Entsprechend dem Motto „Erfahrung sammelt man durch Dritte und im Leben“ lernen Kinder und Jugendliche vieles, was für sie im zukünftigen Leben bedeutsam ist, nicht durch formalen Unterricht, sondern außerhalb der Schule durch informelle Erfahrung mit sich und anderen.
Daher ist das Zusammenspiel aller Akteure unabhängig von ihren jeweiligen Rechtskreisen in der Bildungslandschaft von besonderer Bedeutung.
Kommunales Bildungsmanagement stellt dafür eine zentrale Grundlage dar: ein ganzheitliches Konzept, das sicherstellt, dass jeder Mensch vom Kleinkind bis zum Seniorenalter die in einer kommunalen Bildungslandschaft notwendige Unterstützung bekommt, um sich seinen Voraussetzungen, Begabungen und Wünschen entsprechend zu entwickeln.
Dieses gliedert sich in zwei Teilbereiche auf:
1.) Bildungsmanagement (Aufbau einer Bildungslandschaft)
Die handelnden Akteure werden analog zu den Sozialräumen der Jugendhilfe zusammengeführt und erarbeiten gemeinsame Handlungsfelder, wichtig sind dabei Bildungsübergänge im Auge zu behalten, die weiterhin zu Schwierigkeiten in Bildungsbiographien führen.
„Eine zielführende Kooperation der vielfältigen externen Akteure muss mit einem vertretbaren Aufwand und einem hohen Wirkungsgrad umgesetzt und koordiniert werden. Hierzu bedarf es eines geeigneten Gremiums, wobei vorhandene Strukturen eingebunden und Doppelstrukturen vermieden werden sollten. Als Instrument zur Einbindung der regionalen Partner dient die Bildungskonferenz. Dies ist ein beratendes Gremium, in dem Empfehlungen und Absprachen, Planungen und Zielfindungen abgestimmt werden können.
Zentrale Partner, die in den Prozess beispielhaft mit eingebunden werden sollten, sind Vertreter von Kitas, Schulen, kreisangehörigen Kommunen, Elternvertreter, Schülervertreter, Wirtschaftsverbände, Kammern, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Schulaufsicht, Landesbehörden, Vertreter der Weiterbildung (insbes. VHS und Weiterbildungsverbünde), Bildungsträger etc.
Besonders wichtig ist die interkommunale Zusammenarbeit mit den Kommunen im Kreisgebiet, wobei die jeweiligen kommunalen Zuständigkeiten bestehen bleiben. Die Kooperation ist auf Augenhöhe angelegt.
Die politischen Verantwortungsträger im Landkreis sind explizit frühzeitig mit einzubinden und am Prozess zu beteiligen. Die Politik muss die Verortung und Aufgabenstellung dieser Gremien mitentscheiden.“
(Quelle: Empfehlungen des Deutschen Landkreistages, 2014)
Eine notwendige Voraussetzung zur Steigerung der Lebenschancen besteht darin, auf lokaler Ebene eine hohe Transparenz über die vielfältigen lokalen Bildungsaktivitäten herzustellen, die Kooperation und Abstimmung aller Bildungsakteure zu unterstützen und gemeinsam mit den Akteuren eine an dem Bedarf der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen orientierte Bildungsgestaltung vorzunehmen.
2.) Bildungscontrolling
Basis für eine intensivere thematische Befassung und Grundlage für ein kreiskommunales Bildungsmanagement ist ein Überblick über die spezifische Ausgangssituation des Kreises Segeberg.
Um einen solchen Überblick über die Bildungslandschaft, Rahmenbedingungen, Ergebnisse und Erträge von Bildung zu gewinnen und in geeigneter Weise steuernd eingreifen zu können, bedarf es nach einer fundierten Erhebung des Status quo eines kontinuierlich angelegten Beobachtungsinstruments, das valide Auskünfte über strukturelle und qualitative Veränderungen des Bildungssystems sowie seine Nutzung und Ausschöpfung geben kann.
Mit dem Bildungsmonitoring werden dabei zwei Aufgaben verfolgt:
-eine laufende Zusammenfassung verlässlicher Datenquellen der Bundes- und Landesstatistik sowie der einzelnen Fachbereiche der Landkreisverwaltung zu erstellen und in einem Kennzahlensystem regelmäßig aufzubereiten (z.B. Bildungsbericht),
-situations- und themenbezogene quantitative und qualitative Analysen, Erhebungen und Befragungen als Grundlage für Fachdiskussionen und Entscheidungen erstellen.
Ein Bildungsmonitoring schafft eine objektive und tragfähige Grundlage für bildungspolitische Diskussionen und Entscheidungen, weil wesentliche Stärken, Schwächen und Zusammenhänge des Bildungswesens in Zahlen gezeigt werden.
Anhand des Bildungsmonitorings können die für die jeweilige Region wichtigen Arbeitsschwerpunkte identifiziert werden (bspw. Abbrecherquoten in Schule, Lehre und Studium, Übergangsquoten in Grundschule/weiterführende Schulen, Art der Abschlüsse). Das Verhältnis des Mitteleinsatzes und der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen kann durch die Arbeit mit Kennzahlen ermittelt werden.
Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie weitere zentrale Partner (z.B. Agentur für Arbeit, Kammern) im Kreis Segeberg sind an der Aufstellung dieses Kennzahlensystems zu beteiligen, um die unterschiedlichen Problemlagen und Herausforderungen innerhalb eines Kreises sichtbar machen zu können. Gleichzeitig führt die Beteiligung der Städte und Gemeinden zu mehr Verständnis und Vertrauen.
Das Bildungsmonitoring mündet in der Aufstellung eines Bildungsberichtes.
Ein solch interdisziplinäres und kommunenübergreifendes Gemeinschaftswerk hilft, wertvolle Informationen aus unterschiedlichen Bildungsbereichen zusammenzufassen.
Er bietet auf einer transparenten und vergleichbaren Datenbasis die Möglichkeit, oft emotional geführte Bildungsdebatten zu objektivieren, Ressourcen bedarfsgerechter zu steuern und die Leistungen des Bildungssystems im Landkreis aufzuzeigen.
Das Bildungsmonitoring ist gleichzeitig eine sinnvolle und wichtige Basis für weitergehende Planungen (bspw. Jugendhilfeplanung, Schulentwicklungsplanung, Sozialplanung).
Der Deutsche Landkreistag empfiehlt den oben skizzierten Aufbau von Bildung in den Kreisen. Diese Herangehensweise erfordert von den Landkreisen, insbesondere von der Behördenleitung, das Thema Bildung in der Verwaltung als „bedeutendes Querschnittsthema“ und als Ziel der Gesamtverwaltung zu betrachten.
(vgl. Empfehlungen des Deutschen Landkreistages, 2014).
Der Landrat des Kreises Segeberg erkennt dabei die Notwendigkeit, Bildung als wichtiges Querschnittsthema anzusehen.
In den vergangenen Jahren hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit einer Reihe von Kommunen Steuerungsansätze und Kooperationsmodelle im Rahmen des Projektes „Lernen vor Ort“ entwickelt und erprobt. Sie zeigen, wie durch ein datenbasiertes Bildungsmanagement die Bildungslandschaften vor Ort zukunftsfest gestaltet werden können.
Dies führte zu mehr Transparenz über die Bildungsangebote und zu verbesserten Übergangen zwischen den einzelnen Bildungsstufen. Vielerorts konnten so Ressourcen zielgenauer und effizienter eingesetzt werden.
Durch die sogenannten „Transferagenturen Kommunales Bildungsmanagement“ kann der Kreis Segeberg durch das Bundesprogramm „Bildung integriert“ bei dem Aufbau eines Kommunalen Bildungsmanagements unterstützt werden.
Die Erfahrungen der bisherig durchgeführten Projekte werden dem Kreis Segeberg zur Verfügung gestellt.
Das Bundesprogramm „Bildung integriert“[1] übernimmt Ausgaben für bis zu zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnenstellen/Mitarbeiterstellen (je eine Stelle für Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring):
Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand des Antragstellers für Personal, Reisemittel und IT-Technik einschließlich technischen Supports. Dazu zählen:
- Bis zu zwei ständige Bedienstete können im Projekt eingesetzt und abgerechnet werden, damit auf diese Weise gewährleistet wird, dass in bestmöglicher Form an bestehende Strukturen der Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen Verwaltung und mit zivilgesellschaftlichen Bildungsakteuren unter Nutzung bewährter Kommunikationswege angeknüpft wird.
- Ausgaben für bis zu 12 eintägige und 3 mehrtägige Reisen im Inland pro Jahr je Mitarbeiterin und Mitarbeiter (vorkalkulatorisch bis zu insgesamt 6500 Euro pro Jahr, abzurechnen nach den gültigen Reisekostengesetzen). Es handelt sich insbesondere um Reisen zu Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Konferenzen, Schulungen und Workshops, die im Rahmen des Programms vom BMBF sowie von den Transferagenturen angeboten werden.
- Ausgaben für die Beschaffung der notwenigen Basissoftware für den Betrieb des vom BMBF kostenfrei bereitgestellten IT-Instrumentariums für das Kommunale Bildungsmonitoring von bis zu 3 000 Euro sowie für einen hierauf bezogenen Support von bis zu 1 500 Euro pro Jahr.
Die Förderung ist zunächst auf drei Jahre begrenzt. Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung im Rahmen der verfügbaren Mittel aus dem Europäischen Sozialfond (ESF).
Dabei ist ein Eigenanteil von 50% der Gesamtfinanzierung durch den Kreis Segeberg als Kofinanzierung bereits bei Antragsstellung sicherzustellen. Bisherige Stellen(-anteile) sind nicht förderungsfähig.
Der Vorlagetermin des förmlichen Förderantrages ist spätestens der 31.10.2015, eine Befassung in den politischen Gremien ist daher notwendig. Ein zeitnähere Förderungsantrag ist durch die Verwaltung möglich und aus Förderungstechnik auch sinnvoll (Grund: begrenzter Förderungstopf).
Antragsberechtigt sind ausschließlich Kreise und kreisfreie Städte, die nicht bereits im Rahmen des Programms "Lernen vor Ort" gefördert wurden.
Die Antragstellung erfolgt als Einzelvorhaben.
Für eine Förderung ist erforderlich, dass die Kofinanzierung der Entwicklung eines datenbasierten Kommunalen Bildungsmanagements gesichert ist, verbindliche und auf Nachhaltigkeit angelegte Kooperationen mit den für die Entwicklung eines datenbasierten Kommunalen Bildungsmanagements relevanten Akteuren geschlossen werden sowie
die Dienstleistung einer Transferagentur der BMBF-Förderinitiative „Kommunales Bildungsmanagement“ in Anspruch genommen wird (Abschluss einer Zielvereinbarung). Hierzu muss bei Antragstellung nachgewiesen werden, dass ein intensiver Arbeitskontakt mit einer Transferagentur etabliert wurde. Die ist bereits im Kreis Segeberg der Fall.
Das Programm wird im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitforschung evaluiert. Die Bereitschaft zur Selbstevaluation des Projekts und zur Beteiligung an der Evaluation des Programms ist erforderlich. Jeder Zuwendungsempfänger verpflichtet sich auch zur Teilnahme an programmbegleitenden Veranstaltungen und zum Austausch von Ergebnissen und Erfahrungen mit der Einrichtung, die die wissenschaftliche Begleitung durchführt.
Der Bildungsplaner des Kreises Segeberg beziffert den Mehraufwand auf eine zusätzliche Vollzeitstelle zu der bisherigen 0,5 Vollzeitstelle Bildungsplanung.
Diese für drei Jahre befristete zusätzliche Stelle würde zu 50% durch das Bundesprogramm finanziert werden und zu 50% durch den Kreis Segeberg.
Im Anschluss an die Projektzeit von drei Jahren ist mit keinem erhöhten Mehraufwand zu rechnen, da die Netzwerke und Controllinginstrumente installiert sind.
Maßnahmebeginn ist, nach Aussage der Regiestelle, der 01.02.2016.
Die Verwaltung wird am 08.05.2015 ein Konzept der Entwicklung von Bildungsmanagement
und -controlling im Kreis Segeberg den bildungspolitischen SprecherInnen der Fraktionen, Schulräten, GeschäftsführerInnen der BBZ und dem Datenschutzbeauftragter vorstellen, um auftretende Fragen beantworten zu können und die Politik bzw. wichtige Akteure von Bildung vorzeitig einbinden zu können.
Die Transferagentur Nord wird dabei das Bundesprojekt „Bildung integriert“ vorstellen, die Hansestadt Lübeck wird über eine vorherige Projektförderung „Lernen vor Ort“ berichten.
[1] Nähere Informationen unter http://www.bmbf.de/foerderungen/25864.php
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| ab 01.02.2016: 28.509 €, 2017/2018: jeweils 31.100 € (Tarif SUE, S17, Stufe 4, ½ Stelle) ab 01.12.2016: 28.096 €, 2017/2018: jeweils 30.650 € (Tarif TVÖD, E11, Stufe 4, ½ Stelle)
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| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 3639 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
x | Ja; Darstellung der Maßnahme Ziffer 6.4; 6.5; 6.7 |
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