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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/236-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, die Auflösung der SVG GmbH und die Abberufung des Aufsichtsrates der SVG GmbH zum 31.08.2015. Die Landräte werden ermächtigt, entsprechenden Gesellschafterbeschlüssen zuzustimmen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Eine GmbH kann gem. § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG durch Beschluss der Gesellschafter aufgelöst werden. Besondere Formerfordernisse für diesen Beschluss bestehen nicht; insbesondere bedarf der Beschluss keiner notariellen Beurkundung.

Die Kreise Segeberg und Pinneberg haben im Jahr 2000 die SVG GmbH als ihre ÖPNV-Regie- und Managementgesellschaft gegründet. In der Folgezeit hat die SVG GmbH dann mit der Aktion „BUS-Engel“ (für beide Kreise), der Abrechnung der Schülerbeförderungskosten (für den Kreis Segeberg auf separater Vertragsbasis) sowie der Beratung externer Kunden weitere Aufgaben übernommen.

Zum 31.8.2015 endet der operative Geschäftsbetrieb der SVG GmbH, da

-          das ÖPNV-Management ab dem 1.9.2015 in eine beim Kreis Pinneberg angesiedelte Verwaltungsgemeinschaft der Kreise Pinneberg, Segeberg und Dithmarschen überführt wird.

-          die Beratung externer Kunden ab 1.9.2015 durch die Verwaltungsgemeinschaft operativ fortgeführt und organisatorisch als Betrieb gewerblicher Art geführt wird.

-          die Aktion „BUS-Engel“ inklusive Personal ab 1.9.2015 auf die VHH übertragen wird.

-          der Kreis Segeberg den Vertrag über die Abrechnung der Schülerbeförderungskosten zum 31.07.2015 gekündigt hat und die Aufgabe dann wieder selbst durchführen wird.

 

Beide Kreise hatten diskutiert, die SVG GmbH als Basis für die geplante VHH Beteiligungs-GmbH zu nutzen und entsprechend umzugestalten. Für den Kreis Segeberg hätte dies in der Konsequenz bedeutet, über die KSB GmbH (als 50%ige Gesellschafterin der SVG GmbH) und damit als einziger von 4 Kreisen indirekt an der VHH Beteiligungs-GmbH  beteiligt zu sein. Um dieses Ungleichgewicht zu vermeiden, wurde eine Anfrage an das Finanzamt gerichtet im Hinblick auf eventuelle steuerliche Folgen einer kurzfristigen Übertragung des SVG-Anteils der KSB GmbH auf den Kreis Segeberg. Zur abschließenden steuerlichen Klärung wäre allerdings die Einholung einer verbindlichen Auskunft erforderlich gewesen.

Aufgrund dessen, aber auch aufgrund weiterer Bedenken, die zwischenzeitlich geäußert wurden, sind beide Kreise darin übereingekommen, für die Gründung der VHH Beteiligungs-GmbH zusammen mit den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg eine neue, leere Mantel-GmbH zu erwerben.

Da die SVG GmbH somit ab dem 1.9.2015 keine operativen Aufgaben mehr ausüben wird, allerdings weiterhin einen Geschäftsführer benötigt und über einen satzungsmäßigen Aufsichtsrat verfügt, soll ein Auflösungsbeschluss mit Wirkung ab 1.9.2015 getroffen und der Aufsichtsrat zum 31.8.2015 abberufen werden. Darüber hinaus sind die Abberufung der Geschäftsführung und die Aufhebung des Geschäftsführeranstellungsvertrags von Herrn Claudius Mozer mit Wirkung zum 31.8.2015 (Aufhebungsvereinbarung) durch den Aufsichtsrat vorgesehen.

Nach dem Auflösungsbeschluss, der – vorbehaltlich der Zustimmung beider Hauptausschüsse und Kreistage - im Rahmen der nächsten regulären Gesellschafterversammlung im Juli 2015 getroffen werden soll, beginnt das Liquidationsverfahren am 01.09.2015.

Zunächst ist die Auflösung der Gesellschaft gem. § 65 Abs. 1 GmbHG (wie auch später das Erlöschen selbst) zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Auflösung ist zudem vom Liquidator in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen.

Als „geborener“ Liquidator gilt der Geschäftsführer, wenn nicht gem. § 66 GmbhG eine andere Person hierzu benannt wird. Da Herr Mozer ab dem 1.9.2015 die neue ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft in Betrieb nimmt, leitet, den Kreis Dithmarschen als neuen Partner integriert und voraussichtlich auch die Geschäftsführung der VHH Beteiligungs-GmbH übernehmen wird, sind die Kreise und Herr Mozer übereingekommen, dass die Liquidation der SVG GmbH stattdessen dem Kreis Segeberg, Beteiligungsmanagement, Frau Moser, zugeordnet werden soll. Die Liquidatorin ist durch den Geschäftsführer beim Handelsregister anzumelden.

Die SVG GmbH hat für den Zeitraum 1.1.-31.8.2015 (Rumpfgeschäftsjahr) einen Jahresabschluss zu erstellen. Außerdem ist eine Liquidationsschlussbilanz zum 31.8.2016 zu erstellen.

Der Liquidationsprozess sollte anwaltlich begleitet werden. Die im Zusammenhang damit stehenden Kosten inkl. Kosten für

  • Jahresabschluss / Steuererklärung per 31.08.15,
  • Liquidationseröffnungsbilanz,
  • USt-Erklärung per 31.12.15,
  • Jahresabschluss / Steuererklärung per 31.08.2016,
  • Liquidationsschlussbilanz,
  • Gläubigeraufruf,
  • Offenlegungen,
  • Schlussauskehr,
  • laufende Finanzbuchhaltung
  • und Begleitung der Liquidation

werden in Höhe von 9.500,00 Euro geschätzt. Der Jahresabschluss des operativen Jahres  2015 (Rumpfjahr) ist noch zu prüfen; hierfür fallen Kosten in Höhe von ca. 5.500,00 € an.

Hierfür würde das vorhandene Eigenkapital (zum 31.8.2015 ca. 63,4 T€) verwendet werden, so dass keine Liquiditätszuschüsse der Gesellschafter erforderlich werden.

Die SVG-Geschäftsführung wird den Aufsichtsrat in dessen Sitzung am 09.06.2015 entsprechend informieren und die Abberufung von Herrn Mozer als Geschäftsführer und Herrn Anders als Prokurist zum 31.08.2015 herbeiführen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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