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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2015/147

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Fortführung der Klimaschutzaktivitäten 2016-2019 Verfahrensvorschlag

 

Übersicht:

Einleitung

Zusammenhang mit den Strategischen Zielen und den Aufgaben des Kreises

Erläuterung des Verfahrensvorschlags

Finanzielle Auswirkungen

Eigenanteil und Zuschüsse

Einspareffekte

Einleitung

Die bestehenden Verträge für die beiden Stellen der Klimaschutzmanager laufen mit dem Ende der Bundesförderung zum 31.7.2016 aus. Die Beantragung einer Anschlussförderung ist in Vorbereitung. Für die weitere Durchführung und Fortsetzung der Klimaschutzaktivitäten (Klimaschutzkonzept) des Kreises und die Umsetzung des Konzepts zur „Anpassung an den Klimawandel“ ist eine Verlängerung der Klimaschutz-Stellen notwendig.

Es ist geplant, die Stellen der Klimaschutzmanager über den 31.7.2016 hinaus wie folgt zu verlängern:

  • Stelle 0.5110.012, E12: Verlängerung vom 1.8.2016 bis zum 30.6.2019
  • Stelle 0.5110.013, E12: Verlängerung vom 1.8.2016 bis zum 30.6.2019

Die über den 31.7.2016 hinausgehenden Verlängerungen werden in 2016 mit 40%, in 2017 mit 45%, in 2018 mit 60% und in 2019 mit 65% bezuschusst. Eine darüber hinausgehende Stellenförderung für ein weiteres Jahr kann im Anschluss beantragt werden.

Einsparungen ergeben sich durch geringere Energiekosten auf Gemeinde- und Kreiseigenen Liegenschaften u.a. durch energiesparende Beleuchtungskonzepte, intelligente Heizungssteuerung, Beratung und durch das Einwerben von Drittmitteln.

Zusammenhang mit den Strategischen Zielen und den Aufgaben des Kreises

Die strategischen Ziele des Kreises beinhalten die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und die Schaffung von weiteren Anreizen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen sowie die Erstellung eines Energiekonzepts. Die CO2-Emissionen sollen langfristig reduziert werden. Dies wurde in der freiwilligen Selbstverpflichtung durch die Mitgliedschaft im Klimabündnis (DrS-2015-032) weiter konkretisiert (Reduktion der CO2-Emissionen um 10% alle fünf Jahre bis 2030). Um die genannten Ziele zu erreichen, ist eine personelle Ausstattung dieser Aufgaben mit Klimaschutzmanagern unerlässlich.

Am 22.5.2014 hat der Kreistag das Klimaschutzteilkonzept „KSI: Gesamtstrategie zur Anpassung an den Klimawandel für den Kreis Segeberg“ und damit die Folgeanträge auf Zuwendungen für zwei Personalstellen für Klimaschutzmanager für zwei Jahre beschlossen. Voraussetzung für die Förderung der beiden Personalstellen durch den Bund ist, dass die Umsetzung spätestens im Juli 2017 beginnt.

Im Rahmen der Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion des Kreises spielen die beiden Klimaschutz-Stellen eine wichtige Rolle bei der Beratung und Unterstützung der Gemeinden bei Belangen des Klimaschutzes, der Energieeinsparung und der Anpassung an Folgen des Klimawandels. Insbesondere werden die Gemeinden bei der Aufstellung eigener Klimaschutzkonzepte und der Beantragung entsprechender Fördermittel von den Klimaschutzmanagern begleitet und unterstützt. Hier weist die nationale und regionale Entwicklung auf eine steigende Nachfrage hin.

Erläuterung des Verfahrensvorschlags

Um die Fortführung der Klimaschutzaktivitäten und die fristgerechte Umsetzung des Klimaanpassungskonzepts bestmöglich in Einklang zu bringen, ist folgender zeitlicher Ablauf vorgesehen. Dieser deckt  den Zeitraum von Mitte 2016 bis Mitte 2019 ab:

 

01.08.2016 bis 30.06.2017

01.07.2017 bis 30.06.2018

01.07.2018 bis 30.06.2019

KSM1

Fortführung Umsetzung Klimaschutzkonzept

Bis 30.06.2018

Start Umsetzung Klimaanpassungskonzept

Ab 01.07.2018

KSM2

Fortführung Umsetzung Klimaschutzkonzept

bis 30.06.2017

Start Umsetzung Klimaanpassungskonzept

Ab 01.07.2017

 

Unabhängig von der jeweiligen thematischen Ausrichtung besteht somit für beide Klimaschutz-Stellen ein Bedarf für weitere drei Jahre.

Der Stellenbedarf und die damit verbundenen Kosten wurden in die Haushaltsplanung aufgenommen und werden in deren Zuge verhandelt. Zudem ist ein Beschluss über Maßnahmen und Schwerpunkte für die Fortführung der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts notwendig. Hierzu wird zum nächsten UNK eine Vorlage vorbereitet.


Finanzielle Auswirkungen

Eigenanteil und Zuschüsse

Die Kosten und die anteilige Refinanzierung durch Bundesmittel werden in der unten aufgeführten tabellarischen Übersicht dargestellt. Die Stellen sowie Nebenkosten und Öffentlichkeitsarbeit werden in 2016 mit 40%, in 2017 mit 45%, in 2018 mit 60% und in 2019 mit 65% bezuschusst. Eine darüber hinausgehende Stellenförderung für ein weiteres Jahr kann im Anschluss beantragt werden:

Variante

Posten

ab 7/2016

2017

2018

bis 7/2019

Summe

Gesamt

Personal

57.430 €

114.860 €

114.860 €

57.430 €

344.580 €

incl.

Öffentlichkeits-arbeit

3860

7720

7720

3860

23.160 €

Zuschuss

Nebenkosten

1466,5

2933

2933

1466,5

8.799 €

 

Summe

62.757 €

125.513 €

125.513 €

62.757 €

376.539 €

 

Personal

34.458 €

61.737 €

47.380 €

20.101 €

163.676 €

Eigenanteil

Öffentlichkeits-arbeit

2.316 €

4.150 €

3.185 €

1.351 €

11.001 €

Kreis

Nebenkosten

880 €

1.576 €

1.210 €

513 €

4.180 €

 

Summe

37.654 €

67.463 €

51.774 €

21.965 €

178.856 €

Förderquote

 

40%

45%

60%

65%

53%

 

Einspareffekte

Des Weiteren sind Einsparungen und zusätzliche Einnahmen im Kreishaushalt aus bereits umgesetzten oder geplanten Projekten und Förderanträgen zu erwarten, an denen die beiden Stellen einen wichtigen Anteil haben. Eine Aufstellung der bereits ausgelösten und prognostizierten Einsparungen und Einnahmen ist dem Anhang zu entnehmen.

Derzeit beläuft sich die Summe der für den Kreishaushalt relevanten umgesetzten und geplanten Einsparungen und Einnahmen auf durchschnittlich ca. 50.000 € pro Jahr. Bei den Einsparungen sind hierbei die angegebenen Amortisationszeiten zu beachten.

 

 

 

 

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Anlagen

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