Bericht der Verwaltung - DrS/2015/150
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Verteilung und Sammlung gelbe Säcke
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Verfasser 1:
- WZV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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17.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 02.05.15 hat die Fa. Gollan nun mit der haushaltsnahen Verteilung der Sackrollen begonnen. Parallel zur Einsammlung der gelben Säcke sollten alle Haushalte zwei Sackrollen (26 Säcke) erhalten. Offizieller Abschluss der Verteilaktion war der 31.05.15. Der von der Fa. Gollan zugesagte Bericht zur Verteilung liegt dem EWZV bisher aber noch nicht vor.
Nach außen hin hat sich der WZV zwar deutlich von der Firma Gollan distanziert, dennoch laufen aber die Bemühungen, die Situation für die Kunden befriedigend zu lösen, intensiv weiter. Die wiederholte Verzögerung bei der haushaltsnahen Verteilung der Sackrollen war dabei nur ein Thema, wobei wiederholte Nachfragen seitens des WZV oftmals sogar unbeantwortet blieben. Zwischenzeitlich verweigerte die Firma Gollan jeden Kontakt zum Thema Gelber Sack zum WZV und verlagerte die Kommunikation auf den Systembetreiber Landbell als ihren originären Auftraggeber. Erst mit einer E-Mail vom 30.03.15 kündigt Gollan den Start der haushaltsnahen Sackverteilung dann für Anfang Mai an.
Jährlicher Kundenbedarf an Gelben Säcken
Weiterhin schwierig zu beantworten ist die Frage, ob die Firma Gollan derzeit ausreichend Säcke im Verteilungsgebiet zur Verfügung stellt? Mit welcher Anzahl benötigter gelber Säcke zu rechnen ist, darüber gibt es (soweit bekannt) keine bundesweiten Statistiken oder Erhebungen. Die Dualen Systeme selbst gehen bei ihren Ausschreibungsbedingungen von lediglich 13 Säcken (also eine Rolle) pro Person und Jahr aus. Stöbert man in den entsprechenden Internetforen wird von erbosten Kunden nicht selten (Tierhalter) der Bedarf sogar mit rund 50 Säcken pro Jahr und Person angegeben.
Um überhaupt einen Anhaltspunkt zu haben, hat der WZV bundesweit bei befreundeten Entsorgungsunternehmen, die die Sacksammlung selbst durchführen, nachgefragt. Die dazu erhaltenen Rückantworten beziffern den Bedarf auf ca. 25 bis 35 Säcke pro Person und Jahr. Dies entspräche auch ungefähr der bisherigen Erfahrung im Kreis Segeberg. Um die Werte nochmals abzusichern, wurde zusätzlich noch einmal der Kontakt zur Firma Brockmann aus Nützen aufgenommen worden. Zur Erinnerung: Die Firma Brockmann hat jahrelang die Sacksammlung durchgeführt und hat sich bei den vergangenen Ausschreibungsrunden, wenn auch vergeblich, immer wieder um die Dienstleistungen beworben. Die Firma Brockmann hat angegeben, dass sie bei ihrer Kalkulation von fünf Millionen Säcken für das WZV-Sammelgebiet ausgegangen ist. Rechnerisch würde dies eine Menge von knapp 27 Säcken pro Kopf und Jahr für das Verbandsgebiet bedeuten.
Gemäß eigenen Angaben hat die Firma Gollan im vergangenen Jahr (2014) zwischen sechs und 6,5 Millionen Säcke verteilt. Dies würde rein rechnerisch etwas mehr als 30 Säcke pro Jahr entsprechen. Da auch die erfasste Menge an Verpackungsabfällen (ca. 5 000 Tonnen im Jahr, entspricht ca. 27 kg pro Einwohner und Jahr) fast exakt im bundesweiten Mittel liegt, müsste diese Menge theoretisch eigentlich ausreichend sein.
Dass gleichwohl zu einem Mangel an gelben Säcken gekommen ist, muss also andere Gründe haben. Neben der oft bemängelten Qualität sind vermutlich auch entsprechende „Hamsterbevorratung“ (noch verstärkt durch die Presseberichterstattung) eine mögliche Ursache.
Zukunft des aktuellen Verteilsystems für Gelbe Säcke
Das derzeitige Verteilsystem besteht seit mehreren Jahrzehnten. Kundinnen und Kunden im WZV-Bereich erhalten die Säcke bei Bedarf bei den rund 120 ausgewiesenen Handelsgeschäften. Soweit bekannt, geschieht dies jedoch mehr oder weniger unkontrolliert. Der grundsätzlichen Idee einer Umstellung auf die sogenannte haushaltsnahe Verteilung stand und steht der WZV daher im Prinzip grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber. Vergleicht man die Verteilsysteme bundesweit, so stellt man fest, dass überwiegend haushaltsnah (fast ¾-Anteil) verteilt wird. Die Vorteile liegen dabei auf der Hand. Die Haushalte bekommen ein- oder mehrmals im Jahr ihre Säcke in der Regel in den Briefkasten gesteckt und müssen sich ansonsten nicht weiter um die Beschaffung kümmern. Ergänzt werden diese haushaltsnahen Verteilungen in der Regel aber durch entsprechende Ergänzungsverteilungen. Hier können sich die jeweiligen Kunden entweder bei ausgewiesenen Verteilstationen per Telefon oder Gutschein weitere Sackrollen zukommen lassen.
Leider plant Gollan nach Durchführung der ersten haushaltsnahen Grundverteilung weiterhin eine deutliche Reduzierung der bisherigen Verteilstellen. Dies sieht der WZV zum jetzigen Zeitpunkt jedoch weiterhin sehr kritisch. Aus WZV-Sicht sollte sich die haushaltsnahe Verteilung zunächst als zuverlässig und flächendeckend bewähren, bevor hier dann letztendlich mit einer Reduzierung der bisherigen Verteilstellen begonnen wird. Dieser Verfahrensweise hat die FA. Gollan (auch nach Beschlussfassung durch den WZV-Abfallwirtschaftsausschuss) nun (zunächst) zugestimmt.
Diskussion um ein bundesweites Wertstoffgesetz
Unabhängig von der Diskussion um den Gelben Sack bewertet der WZV die Gesamtsituation der vom Gesetzgeber derzeit noch vorgegebenen Rollenverteilung zwischen den für die Einsammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle zuständigen Systemträgern und den ansonsten für die Entsorgung und Verwertung der häuslichen Abfälle zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger weiterhin äußerst kritisch. Zwar wurde durch die Bundesregierung nun bereits zum wiederholten Male ein Entwurf für ein mögliches künftiges Wertstoffgesetz angekündigt und erste Eckpunkte nun auch veröffentlicht. Nach realistischer Einschätzung muss jedoch davon ausgegangen werden, dass ein Start des dafür erforderlichen parlamentarischen Verfahrens für diese Legislaturperiode nicht mehr zu erwarten ist. Der WZV hat sich daher gemeinsam mit anderen Öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgern der sogenannten Initiative „Gemini“ angeschlossen. Gemini hat sich zum Ziel gesetzt, die bisherige geteilte Zuständigkeit bei der Verwertung zu beenden. Nach den Vorstellungen von Gemini soll die Doppelzuständigkeit beendet werden. Die öffentliche Abfallwirtschaft soll dazu Zuständigkeit für die Erfassung der in den Haushalten anfallenden Verpackungsabfälle erhalten.
Torsten Höppner
Bereichsleiter Abfallwirtschaft
