Bericht der Verwaltung - DrS/2015/149
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktuelles aus der WZV-Abfallwirtschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Verfasser 1:
- WZV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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17.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Novelle Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Die Medien haben es in den letzten Tagen verstärkt berichtet: Aktuell wurde die Schlussphase zur Neuordnung des Gesetzes zur Rücknahme und umweltverträglichen Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (ElektroG) gestartet. Mit dem aktuell veröffentlichten Entwurf soll die entsprechende und nun bereits drei Jahre alte EU-Rahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Entsprechend der EU-rechtlichen Vorgaben hätte dies eigentlich schon vor über einem Jahr passieren müssen. Allerdings konnten sich die am Verfahren beteiligten Hersteller- und Handelsverbände, aber auch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen nicht auf ein einheitliches Vorgehen verständigen. Aus dem jetzt vorgelegten Entwurf haben die Medien daher in erster Linie auch die zukünftig angedachte Rücknahmepflicht des Elektrohandels am Verkaufsort herausgegriffen. Zukünftig sollen Elektrofachgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von über 400 m² beim Kauf von Neugeräten grundsätzlich auch Altgeräte vom Kunden zurücknehmen. Die Bundesregierung möchte damit die bisherigen Erfassungsquoten der Altgeräte insbesondere bei den Kleingeräten deutlich steigern. Generell fordert das neue Gesetz bei den Elektrogeräten zukünftig eine Verwertungsquote von mindestens 45 %.
Daneben sollen Elektroaltgeräte aber weiterhin ebenfalls durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gesammelt werden. Da im aktuellen Entwurf die bisher bestehenden Eigenvermarktungsmöglichkeiten (der örE kann über die erzielten Verwertungserlöse selbst verfügen) deutlich erschwert werden sollen, beteiligt sich der WZV über die entsprechenden Fachgremien des VKU am derzeitigen Verfahren. Der VKU hat eine entsprechende Stellungnahme zum Gesetzesentwurf erarbeitet.
Neufassung der Gewerbeabfallverordnung
Bereits seit dem Jahr 2003 gilt in der Bundesrepublik Deutschland die sogenannte Gewerbeabfallverordnung. Sie enthält für alle Gewerbetreibenden umfangreiche Vorschriften zur Getrennthaltung und Verwertung der in den jeweiligen Unternehmungen anfallenden Abfälle. Diese insgesamt recht umfangreichen Regelungen haben in der Praxis in all den Jahren aber niemals Bedeutung erlangt. Letztendlich fehlte es auf behördlicher Seite an der entsprechenden Überwachung und Durchsetzung beim Vollzug. Die Neufassung trägt diesem Umstand Rechnung. Der nun vorgelegte Reformentwurf sieht deshalb nochmals weitergehende Verwertungsvorschriften für die Unternehmen vor. So dürfen Restabfallgemische und vor allen Dingen Bioabfälle zukünftig grundsätzlich nicht mehr in den zur Verwertung aufgegebenen gewerblichen Abfallfraktionen vorhanden sein. Die Vollzugskontrolle setzt künftig aber nicht mehr beim Abfallerzeuger, sondern beim (privaten) Entsorger ein. Betreiber von Entsorgungsanlagen werden umfangreiche Dokumentationspflichten auferlegt. Der Gesetzentwurf sieht dazu Angaben zur An- und Auslieferung und zur Art und Menge der Abfälle sowie den Daten zur Bestätigung der Entsorgungswege vor. Ferner wird für die Sortieranlagenbetreiber eine halbjährliche Fremdüberwachung zur Überprüfung der Anlage und der Ergebnisse der Eigenkontrollen festgelegt. Die wesentlichen Betriebsdaten, Sortierquoten und Recyclingmengen sind zu dokumentieren und für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Außerdem bleibt es für alle Gewerbetreibenden bei der bereits bisher bestehenden Mindestausrüstung mit einem sogenannten Pflichtrestabfallbehälter.
„Flutopferhilfe“
Aufgrund der starken Regenfälle Ende des vergangenen Jahres sind auch im Kreis Segeberg viele Bäche und kleinere Flüsse über ihre Ufer getreten. Betroffen davon war vorrangig das Gebiet im Großraum Bad Bramstedt. Dabei ist es auch zu Wassereinbrüchen in vielen Privatkellern gekommen. Einer Anregung Bürgermeister Kütbach folgend, hat der WZV daraufhin einen Teil seiner Sperrmülltourenplanung so umgestellt, dass den Betroffenen zumindest bei der Entsorgung der unbrauchbar gewordenen Kellergegenstände schnell geholfen werden konnte. Die Geschädigten wurden bei der Abfuhrplanung entsprechend vorgezogen. Es erfolgte unter Berufung auf Flutschäden aber lediglich in zwölf Fällen eine derartige Entsorgung. Die meisten davon in der Stadt Bad Bramstedt. Eine Entsorgung wurde aus Stuvenborn angemeldet, eine weitere aus Henstedt-Ulzburg. In allen bisherigen Fällen kam es dabei nicht zu einer Überschreitung der nicht entgeltpflichtigen jährlichen Sperrmüllfreimenge.
Öffnungszeiten WZV-Recyclinghöfe – Erste Auswertung des Modellversuchs
Wie auf der vergangenen Sitzung des berichtet, haben die vier WZV-Recyclinghöfe seit August vergangenen Jahres montags bis freitags eine Stunde länger geöffnet. Hierzu liegt jetzt eine erste Auswertung vor. Danach nutzten im Schnitt über alle Höfe zwischen 4,82 und 8,21% der regelmäßigen Anlieferer die Stunde zwischen 16:00 und 17:00 Uhr um ihre Abfälle abzugeben. Allerdings wurden die einzelnen Höfe dabei sehr unterschiedlich in Anspruch genommen. So kamen z.B. im November 2014 in Schmalfeld nur ca. 2% der Kunden nach 16:00 Uhr, auch auf dem Hof in Norderstedt nutzen teilweise nur 4% der Anlieferer die späte Abgabemöglichkeit. Ganz anders hingegen die Situation in Bad Segeberg. Hier nutzten im Auswertungszeitraum mindestens 8,51% der Anlieferer die Zeit nach 16:00 Uhr, in der Spitze waren es sogar 14,62%
Aktuell ist der Modellversuch nun noch weiter ausgedehnt worden. Die Öffnungszeiten am Samstag wurden ebenfalls um zwei weitere Stunden auf jetzt 14:00 Uhr verlängert. Entsprechend soll der Probebetrieb fortgesetzt werden.
Sachstand Bioabfallverwertungsanlage (BAV)
Der Betrieb der vorhandenen Kompostierungsanlage verlief auch im Jahr 2014 völlig reibungslos und die Gesamtimmissionsbelastung am Standort in Neumünster konnte nachweislich weiter gesenkt werden. Trotzdem ist die unmittelbare Nähe zur Wohnbebauung weiterhin ein Problem, das weiterhin einer Lösung bedarf. Hierzu sollte (wie berichtet) nach den bisherigen Plänen am Standort eine neue Bioabfallvergärungsanlage errichtet werden. Das entsprechende Genehmigungsverfahren wurde dazu entsprechend eingeleitet. Im April 2014 erlange die Genehmigung zum Neubau dann auch Rechtskraft. Die auf der Genehmigung aufsetzende Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigte aber bei der Umsetzung der Planung einen deutlichen Anstieg der zu erwartenden Verwertungsentgelte. Dieser ist besonders durch die (negativ) veränderten Rahmenbedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2014 beeinflusst. Vor diesem Hintergrund wurde die Geschäftsführung vom Aufsichtsrat der BAV beauftragt, bis Mitte 2015 nach wirtschaftlicheren Alternativen zu suchen. Diese können zum einen in Kooperation mit bestehenden Vergärungsanlagen bestehen oder aber zum anderen auch aus einem vereinfachten Layout einer eigenen Anlage am Standort Neumünster bestehen. Zurzeit laufen die entsprechenden Evaluierungen, um eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu erhalten.
Torsten Höppner, Bereichsleiter Abfallwirtschaft und Abfallanlagen
