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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/034-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem Erwerb von Anteilen an den Verkehrsbetrieben Hamburg Holstein GmbH (VHH) im Rahmen eines Beteiligungsmodells wird zugestimmt.

 

  1. Der Erwerb findet in Form gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen statt. Zu diesem Zweck wird der Gründung einer VHH-Beteiligungsgesellschaft mbH zugestimmt.

 

  1. Zur Finanzierung der Maßnahmen zu 1. und 2. wird einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 90.000,00 Euro in 2015 zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

  1. Ausgangssituation

 

Diese Vorlage nimmt inhaltlichen Bezug zur Vorlage Nr. 2015/034, in der der grundsätzliche Hintergrund einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung (das „Warum“) des Kreises Segeberg (neben den anderen drei nördlichen Randkreisen) an der VHH dargestellt und beraten worden ist.

 

Mittlerweile sind in allen vier nördlichen Hamburg-Randkreisen identische Vorlagen beraten worden und weiterführende Prüfaufträge zur Entwicklung eines Beteiligungsmodells erteilt worden.

 

Die generelle rechtliche Bedeutung des Beteiligungsmodells und deren Möglichkeiten (in diesem Fall die Möglichkeit für die VHH, neben der Tätigkeit in Hamburg als von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) betrautes Unternehmen, auch im nördlichen Hamburger Umland als Anbieter von ÖPNV-Leistungen aktiv zu bleiben) ist vom HVV noch einmal zusammenfassend bewertet worden. Diese Stellungnahme ist, neben den Satzungen der VHH Beteiligungsgesellschaft mbH (Anlage 1) und der VHH GmbH (Anlage 2) als Anlage 3 beigefügt.

 

 

  1. Weiteres Vorgehen (Organisation / Inhalte)

 

  1. Die FHH ist über die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement (HGV) mit 94,19 %, die Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mbH (KViP) mit 5,81 % an der VHH beteiligt.

 

  1. Es ist eine Beteiligung der Umlandkreise im Wege der Übernahme der derzeit von der KViP gehaltenen Anteile an der VHH (5,81 %) durch eine von den Umlandkreisen gebildete Beteiligungsgesellschaft (VHH Beteiligungsgesellschaft mbH) vorgesehen (siehe oben).  Der zwischen allen Beteiligten abgestimmte Entwurf des Gesellschaftsvertrags der VHH Beteiligungsgesellschaft mbH ist als Anlage 1 beigefügt.

 

  1. Vor Gründung einer Beteiligungsgesellschaft wird zunächst eine formwechselnde Umwandlung der VHH von der Rechtsform der Aktiengesellschaft in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vollzogen. Zu diesem Zweck ist die Vereinbarung eines Gesellschaftsvertrages (Satzung) für die VHH in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung notwendig. Der ebenfalls zwischen allen Beteiligten abgestimmte Entwurf des Gesellschaftsvertrages VHH ist als Anlage 2 beigefügt.

 

  1. Der Kreis Segeberg hat am 8.5.2015 stellvertretend für alle Kreise die Anzeige bei der Kommunalaufsicht des Landes durchgeführt.

 

  1. Alle vier Kreise müssen die Entscheidungen der politischen Gremien auf Basis einer gemeinschaftlich abgestimmten Vorlage einholen. Den Kreistagen wird vor der Sommerpause die Entscheidung über die Gründung der VHH Beteiligungsgesellschaft mbH und deren Beteiligung an der VHH zum Beschluss vorgelegt:

 

-          Kreis Segeberg am 02.07.2015

-          Kreis Herzogtum Lauenburg am 25.06.2015

-          Kreis Pinneberg am 24.06.2015

-          Kreis Stormarn am 26.06.2015

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für die Anteile der VHH GmbH betragen für den Kreis Segeberg einmalig 87.738,95 € (25 % des o.g. Anteils von 5,81 % an der VHH) und sind in 2015 fällig. Die Kosten für die Einzahlung des nötigen Mindeststammkapitals für eine Beteiligungsgesellschaft betragen für den Kreis Segeberg 6.250 € (insgesamt 25.000 €). Dieses Stammkapital soll für den Erwerb der Anteile an der VHH GmbH mit eingesetzt werden und ist somit in dem genannten Kreisanteil enthalten.

 

Die zur Umsetzung des Beschlussvorschlages zu 1. Und 2. erforderlichen Beträge (90.000,00 €) sind im Haushalt 2015 nicht angemeldet. Da der Erwerb der VHH-Anteile nicht im Haushalt veranschlagt ist, stellt er eine außerplanmäßige Auszahlung gem. § 95d GO dar. Laut § 95d Absatz 1 Satz 1 GO muss einer außerplanmäßigen Auszahlungen vom Kreistag zugestimmt werden. Da es sich um eine investive Auszahlung handelt, ist das Auszahlungskonto 786 „Auszahlungen für den Erwerb von Ausleihungen“ zu verwenden (Produkt 5471100 „Förderung des ÖPNV“)

 

Bei der Organisation der Beteiligung über eine GmbH sind auch die damit verbundenen folgenden Kosten zu berücksichtigen:

 

  • Bei einer GmbH sind dies bei der Gründung durch Erwerb einer vorhandenen Mantelgesellschaft Kosten für Notar, Handelsregistereintragung, etc., von einmalig ca. 1.000 € für den Kreis Segeberg. Diese werden in 2015 fällig und können mit den bestehenden Haushaltsmitteln 2015 aus dem Teilergebnisplan ÖPNV gedeckt werden.

 

  • An laufenden Kosten nach Gründung sind bei einer GmbH insgesamt ca. 3.000 € pro Jahr zu erwarten (Testierung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer, Unterhalt eines Geschäftskontos, etc.). Eine Vergütung für den Posten des Geschäftsführers ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Als Geschäftsführer ist Herr Claudius Mozer vorgesehen.

    Die laufenden Kosten sind in den Haushaltsberatungen ab 2016 zu berücksichtigen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Vgl. Text

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

x

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

90.000,00

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

- Angaben werden bis zur Beschlussfassung im HA / KT durch FB V nachgereicht -

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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