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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/105-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der UNK-Ausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

Dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über eine ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft der Kreise Pinneberg, Dithmarschen und Segeberg gem. § 19 a GkZ (Anlage) ab dem 01.09.2015 wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Es wird vollinhaltlich auf den Sachverhalt in der DrS 2015/105 verwiesen.

 

In der Anlage befindet sich die aktualisierte Vertragsversion zur abschließenden Beratung.

 

In nachfolgender Tabelle werden die wesentlichen Unterschiede zur heutigen „IST“-Situation mit der SVG GmbH und der künftigen Verwaltungsgemeinschaft dargestellt:

 

 

 

SVG GmbH

Verwaltungsgemeinschaft

ÖPNV-Leistungen

Dienstleistungen gem. Anlage 1 Finanzierungsvereinbarungen

 

De fakto identische Dienstleistungen gem. Anlage 1 örV-Vertrag

BUS-Engel

BUS-Engel-Leistungen wurden direkt gegenüber der SVG GmbH vergütet; die 3 Projektmitarbeiterinnen waren SVG-Mitarbeiterinnen

BUS-Engel-Leistungen werden unverändert auch nach dem 1.9.2015 für die Kreise Segeberg und Pinneberg erbracht. Die Mitarbeiterinnen werden zur VHH GmbH wechseln; die Leistungen werden über Verkehrsverträge abgerechnet.

Drittgeschäft

Wurde von der SVG GmbH erbracht.

Wird durch die Stabsstelle des Kreises Pinneberg (Betrieb gewerblicher Art) erbracht

Ort

Die SVG GmbH hat Ihren Sitz in Norderstedt.

Die Stabsstelle des Kreises Pinneberg erbringt ihre Leistungen auch weiterhin in den Räumen der SVG; der Kreis Pinneberg hat den Mietvertrag zum 1.9. übernommen. Der Kreis Pinneberg erwirbt die Einrichtung (Anlagevermögen der SVG) zum Buchwert von der SVG GmbH.

Steuern

Umsatzsteuerpflichtige Leistungsbeziehungen zu den Kreisen.

Umsatzsteuerpflicht entfällt

Rechtlicher Rahmen

GmbH-Gesetz und Satzung

Öffentlich Rechtlicher Vertrag gem. § 19 a Gesetz über kommunale Zusammenarbeit

Beteiligte

Kreis Segeberg und Kreis Pinneberg

Kreis Segeberg, Kreis Pinneberg und Kreis Dithmarschen

Gremien

  1. Geschäftsführung
  2. Aufsichtsrat
  3. Gesellschafterversammlung

Herr Mozer leitet die Stabsstelle. Die Landräte stimmen sich – wie im örV beschrieben – ab.

Planung

Wirtschaftsplan / vom AR zu genehmigen.

Haushalt des Kreises Pinneberg; Kosten werden gem. Vertrag den Kreisen mitgeteilt.

Kostenstruktur

Sach-/Gemein-/Personal-/Gesellschaftskosten wurden 2 Kreisen zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
 

3 Mitarbeiter

Sach- und Gemeinkosten tragen 3 Kreise zu je 1/3

Gesellschaftskosten entfallen

Umsatzsteuer entfällt

Personalkosten 40/40/20

 

4 Mitarbeiter

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

Mit Abschluss der örV werden Kosten in Höhe von ca. 140 T€ p.a. für den Bezug der in der Anlage 1 genannten Dienstleistungen fällig.

 

Die bisher an die SVG GmbH

- ergänzend vergüteten „BUS-Engel“-Leistungen werden künftig über Verkehrsverträge mit
  der VHH beglichen, da die VHH GmbH die Mitarbeiterinnen zum 1.9.2015 übernehmen
   wird.

- entrichtete Umsatzsteuer entfällt im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit.

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: TP 5712

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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