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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2015/153

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Urteile des OVG Schleswig v. 21.1.2015 – 1 KN 6/13 – und – 1 KN 7/13 – zu den Teilfortschreibungen der Regionalpläne I und III liegen vor (Anlage). Die Landesregierung hat beim BVerwG eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, über die jedoch bislang noch nicht entschieden wurde. Die OVG-Urteile sind mithin noch nicht rechtskräftig.

 

Parallel hierzu hat die Landesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das eine landesweite Veränderungssperre für die Errichtung von Windkraftanlagen für die Dauer der Neuaufstellung von Regionalplänen zum Thema Windenergie enthält. Das Gesetz wurde am 21.5.2015 vom Landtag beschlossen. Weitere Hintergrundinformationen hierzu im Internet unter http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/debatten/12.html .

Die Bekanntmachung ist für den 4.6.2015 vorgesehen mit anschließendem Inkrafttreten.

 

Inhaltlich wird die Neuaufstellung aktuell vorbereitet durch die Erarbeitung eines neuen Kriterienkatalogs für Standorte von Windkraftanlagen, der den Anforderungen der Rechtsprechung genügt. Dieser soll nach einer Verbandsanhörung am 16.6. vom Kabinett beschlossen werden und die inhaltliche Grundlage für die förmliche Bekanntmachung der Einleitung des neuen Aufstellungsverfahrens bilden. Diese Bekanntmachung ist für Ende Juni vorgesehen.

 

Das geänderte Gesetz lässt die Möglichkeit von Ausnahmen von der landesweiten Veränderungssperre nach Maßgabe der bekanntgemachten Kriterien zu.

 

Im Gebiet des Kreises Segeberg sind mehrere Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen beim LLUR Lübeck anhängig. Die beantragten Standorte entsprechen den ursprünglich ausgewiesenen Eignungsflächen. Inwieweit diese Standorte auch künftig noch positiv zu beurteilen und damit ausnahmefähig sein werden, kann erst nach Vorliegen des bekanntgemachten überarbeiteten Kriterienkatalogs festgestellt werden.

 

 

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Anlagen

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