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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/111

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen, dass die Daten beruflicher Qualifikationen von AsylbewerberInnen und Geduldeten, die im Kreis Segeberg wohnen, für die Arbeitsvermittlung erhoben und genutzt werden.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit Kurzem dürfen AsylbewerberInnen und Geduldete nach drei Monaten arbeiten, falls es für eine entsprechende Stelle keineN geeigneteN EU- oder deutscheN BewerberIn gibt.

In Zukunft soll die sogenannte Vorrangprüfung nach 15 Monaten wegfallen.

 

Generell entfällt die Vorrangprüfung

  • für Hochschulabsolventinnen und -absolventen in Engpassberufen, die die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU erfüllen oder
  • für Fachkräfte, die eine anerkannte Ausbildung für einen Engpassberuf nach der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit haben beziehungsweise an einer Maßnahme für die Berufsanerkennung teilnehmen oder
  • wenn die Menschen seit 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland sind.1

 

Das bedeutet, dass die im Kreis lebenden Flüchtlinge, ausgewählt nach ihren beruflich-fachlichen Abschlüssen und Vorbildungen, schnellstmöglich in den ersten Arbeitsmarkt überführt werden können und müssen.

Diese Chancen zur Behebung von Fachkräftemangel über die Rekrutierung der vorhandenen fachlichen Potenziale von Flüchtlingen gilt es aus Sicht der Kreistagsfraktion BÜNDNIS ´90/DIE GRÜNEN über die Registrierung beruflicher Qualifikationen von ZuwanderInnen auszuschöpfen.

Die Akquise von Fachkräften unter den ZuwanderInnen mittels einer Registrierung ihrer beruflich-fachlichen Qualifikationen soll Gegenstand einer erfolgreichen und schnellstmöglichen Vermittlung über das Jobcenter Kreis Segeberg zum Arbeitsmarkt hin werden.

 

Quelle: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/10/2014-10-29-verbesserungen-fuer-asylbewerber-beschlossen.html, Zugang am 17.04.2015

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

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