Drucksache - DrS/2014/215-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittelverteilung aus dem Strukturvertrag soziale Hilfen in Schleswig- Holstein im Jahr 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Verfasser 1:
- Heinze, Jan Hauke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Entscheidung
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11.06.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beschließt, ab dem Jahr 2016 ist die Förderung der Angebote der Suchtberatung durch das Sozialwerk Norderstedt, die Förderung der Begegnungsstätten für psychisch kranke Menschen an den Standorten Bad Segeberg, Norderstedt und Wahlstedt sowie die Förderung der Sozialstation Henstedt-Ulzburg aus Mitteln des Strukturvertrages soziale Hilfen in Schleswig- Holstein einzustellen. Die hierdurch frei werdenden Mittel in Höhe von 21.043,95 EUR sind für ein neues Projekt der dezentralen Psychiatrie einzusetzen. Auf Grundlage des Zwischenberichtes des neu beauftragten Trägers zur Durchführung der aufsuchende niedrigschwellige sozialpsychiatrische Betreuung in Norderstedt und Henstedt-Ulzburg wird in der Sitzung am 26.11.2015 entschieden, ob dieses Projekt auf weitere Teile des Kreises ausgeweitet werden soll.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der 14. Sitzung des Sozialausschusses am 29.04.2015 wurde mit der DrS/2014/215-1 nichtöffentlich über den aktuellen Stand der Verteilung der Landesmittel aus dem Strukturvertrag soziale Hilfen in Schleswig- Holstein berichtet. Auf Grundlage der dortigen Ausführungen wurde über die Möglichkeiten einer Umverteilung für die Zeit ab dem 01.01.2016 diskutiert. Die Verwaltung empfahl deutliche Schwerpunkte bei der Förderung zu setzen.
Im Ergebnis konnte hinsichtlich der aktuellen Projekte folgendes festgehalten werden:
Fachstelle Glücksspielsucht:
Nach § 4 des Strukturvertrages soziale Hilfen in Schleswig- Holstein ist ein jährlicher Betrag in Höhe von 22.000,- EUR für die Förderung der Fachstelle Glücksspiel einzusetzen. Daher ist dieser Betrag von Seiten des Kreises nicht beeinflussbar.
Begegnungsstätten für psychisch kranke Menschen – Standort Kaltenkirchen:
Der Aufbau und Betrieb einer neuen Begegnungsstätte für psychisch kranke Menschen durch den Landesverein für Innere Mission am Standort Kaltenkirchen wurde durch die Gewährung von zusätzlichen Projektmitteln aus dem Sozialvertrag II im Jahr 2013 ermöglicht.
Das Angebot der Begegnungsstätten für psychisch kranke Menschen wird grundsätzlich von Verwaltung und Politik als wichtiger Bestandteil der dezentralen Psychiatrie betrachtet, weil es psychisch kranke Menschen eine Tagesstruktur bietet damit deren Lebensqualität und Integrationsmöglichkeiten erhöht werden und somit weitergehende und kostenintensivere Maßnahmen verhindern können.
Auch aufgrund des kurzen Zeitablaufes seit 2013 wird eine Fortführung der Förderung auch über 2015 hinaus begrüßt.
Aufsuchende niedrigschwellige sozialpsychiatrische Betreuung:
Das Projekt zur aufsuchenden niedrigschwelligen sozialpsychiatrischen Betreuung wurde erst für die Zeit ab dem 01.01.2015 aufgesetzt. Die Auswahl des Projektträgers erfolgte in Kooperation der Fachdienste 51.30 und 53.10 am 29.04.2015 zu Gunsten des Trägers HMW- Gesundheit und Pflege (Ulzburger Str. 91b in 22844 Norderstedt).
Der tatsächliche Beginn des Projektes ist für den 01.06.2015 vorgesehen. Erste Ergebnisse aus dem Projekt sollen durch einen Zwischenbericht zum 31.10.2015 geliefert werden. Erst dann könnte eine erste fundierte Beratung zur Frage der Fortführung über 2015 hinaus erfolgen.
Psychosoziale Begleitung Substituierter (PSB):
Die substitutionsgestützte Behandlung ist detailliert im Betäubungsmittelrecht geregelt und als Behandlungsmethode medizinisch voll anerkannt. Die Leistungen der PSB stellen dabei einen unverzichtbaren Bestandteil für das erfolgreiche Gelingen einer Substitution dar. Die PSB soll Substituierte begleiten und beraten, z.B. bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche, und hierdurch eine Stabilisierung und soziale Integration befördern. Bei diesem Angebot ist insbesondere der niedrigschwellige Zugang ohne vorherige Antragstellung beim Sozialhilfeträger wichtig, da bei den betroffenen Personen häufig „Schwellenängste“ gegenüber Behörden bestehen.
Laut Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Hamburg vom 11.04.2008 (Az. 4 Bf 83/07 Z) besteht ein individueller Rechtsanspruch Substituierter auf begleitende psychosoziale Beratung und Betreuung. Bei einem Wegfall der durch Landesmittel geförderten Maßnahmen bestünden somit entsprechende Einzelansprüche gegen des Kreis Segeberg als Träger der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII. Dies birgt ein enormes Kostenrisiko für den Kreis. In Anbetracht dieses Umstandes soll die Förderung aus Landesmitteln fortgeführt werden. Der Verlauf der Fallzahlen seit 2009 und unter Berücksichtigung der bereits in 2011 erfolgten Kürzung um 15 % (seinerzeit noch durch das Ministerium) erscheint auch der bisherige Förderungsumfang angemessen.
Auf Wunsch des Ausschusses wurde zudem die Frage einer möglichen Vermischung von Finanzierungen geprüft. Aus den einzelnen Verwendungsnachweisen (PSB und Suchtberatungsstellen) ist die Verwendung der jeweils gewährten Zuschüsse schlüssig dargestellt. Es bestehen keine offensichtlichen Hinweise für eine „Querfinanzierung“ zwischen den einzelnen Leistungsbereichen.
Ambulante Suchtberatung des Sozialwerk Norderstedt:
Im Rahmen der Neuausschreibung des Beratungswesens ab dem 01.01.2015 erfolgte in 2013 eine Bemessung der notwendigen Suchtberatungsangebote in der Stadt Norderstedt. Hierbei wurden neben den bisherigen Fallzahlen auch soziale Indikatoren wie Arbeitslosenquote, Anzahl der Empfänger von Grundsicherungsleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt berücksichtigt. Es ist danach davon auszugehen, dass die im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens vergebenen Leistungspakete auskömmlich sind. Eine darüber hinausgehende Förderung ist zukünftig nicht mehr erforderlich. Die bisher dem Sozialwerk zugestandenen Landesmittel zur Finanzierung zusätzlicher Angebote können aus Sicht der Verwaltung ab 2016 eingestellt werden.
Begegnungsstätten für psychisch kranke Menschen – Standort Bad Segeberg, Norderstedt, Wahlstedt:
Auch an diesen Standorten wird das Angebot der Begegnungsstätten für psychisch kranke Menschen grundsätzlich begrüßt und als wichtiger Bestandteil der dezentralen Psychiatrie anerkannt. Im Gegensatz zum Angebot in Kaltenkirchen werden die Angebote an den hier genannten Standorten bereits über Kreismittel im Umfang von 150.000,- EUR/p.a. gefördert. Im Rahmen der letzten Verhandlung über die jährliche Förderung der Begegnungsstätten für die Zeit ab 2014 wurde bereits eine mögliche Einstellung der Förderung aus Landesmitteln berücksichtigt. Insofern stellt ein Wegfall der aktuellen Förderung im Umfang von 3.812,25 EUR keine Gefahr für den Bestand der drei Begegnungsstätten dar. Insofern wird hier eine Streichung der Landesförderung empfohlen.
Sozialstation Henstedt-Ulzburg:
Der hohe Stellenwert der Sozialstation Henstedt-Ulzburg als niedrigschwelliges Angebot in der Gemeinde wird grundsätzlich erkannt und gewürdigt. Insbesondere für ältere Menschen stellen die tagesstrukturierenden Maßnahmen ein hilfreiches und begrüßenswertes Angebot dar. Darüber hinaus hat die Sozialstation zweifelsohne die Funktion einer ersten Anlaufstelle für verschiedene Personengruppe in schwierigen Lebenssituationen oder bei der Klärung der selbigen.
Gleichwohl wird von hier nur ein geringer Bezug zur dezentralen Psychiatrie gesehen. Psychische Erkrankungen der in der Sozialstation beratenden oder betreuten Personen sind wohl nicht ausgeschlossen, aber nicht Zugangsvoraussetzung oder gar die Regel. Vielmehr wird ein Bezug zum System der Leistungen der Pflegeversicherung gesehen. Nicht zuletzt werden daher Möglichkeiten der Finanzierung gesehen, zum Beispiel über das Pflegestärkungsgesetz gesehen.
Aufgrund des mangelnden direkten Bezuges zur dezentralen Psychiatrie wird die weitere Förderfähigkeit aus Landesmitteln kritisch gesehen. Es wird auch hier eine Einstellung der Förderung ab 2016 empfohlen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 181.306,98 EUR/p.a. aus Landesmitteln auf Grundlage des Strukturvertrages soziale Hilfen in Schleswig- Holstein
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| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 367 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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