Drucksache - DrS/2015/119
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von pädagogischer Fachberatung ab 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Frank Brinker
- Verfasser 1:
- Brinker, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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28.05.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Land Schleswig-Holstein hat mit der pädagogischen Fachberatung eine neue Förderschiene für die Förderung der Kindertageseinrichtungen in 2014 aufgelegt. Aufgrund der Kurzfristigkeit des Erlasses hatte der Kreis Segeberg für die Weiterverteilung der Fördermittel einen Beschluss im JHA am 04.09.2014 gefasst (DrS/2014/123).
In 2014 standen für die Förderung der pädagogischen Fachberatung im Kreis 70.140 € als Landesmittel zur Verfügung. 56 Kindertageseinrichtungen hatten einen Förderantrag gestellt. Das Antragsvolumen betrug 46.362,76 €. Damit nicht der Differenzbetrag in voller Höhe dem Land als unverbrauchte Mittel 2014 erstattet wird, hat der Kreis gemäß Ziff. 3.4 des Erlasses 2014 die Möglichkeit entgegen des zunächst gefassten Beschlusses zusätzliche Verwaltungsausgaben durch Einbehaltung von 1 % der jeweiligen Fördersumme zu kompensieren wahrgenommen.
Das Sozialministerium hat am 31.03.2015 einen weiteren Erlass „Förderung von pädagogischer Fachberatung und Familienzentren 2015“ (Amtsbl. Sch.-H. S. 539) verabschiedet (siehe Anlage). Das Land stellt in 2015 den Kommunen 1,5 Mio. € für die pädagogische Fachberatung zur Verfügung, der Anteil des Kreises Segeberg beläuft sich auf 152.257 € (siehe Anlage zum Erlass). Da das Land beabsichtigt diese Förderung auf Dauer einzurichten, ist es sinnvoll dass der Kreis Segeberg die Durchführung in einer Richtlinie regelt. Der Entwurf der „Richtlinie des Kreises Segeberg für die Förderung der pädagogischen Fachberatung in Kindertageseinrichtungen“ befindet sich anbei.
Gegenüber dem Beschluss zur Förderung 2014 schlägt die Verwaltung drei Änderungen vor:
1. Zur besseren Planung für die Kindertageseinrichtungen wird die Grundpauschale wird
fixiert auf 400 € pro Kindertageseinrichtung. Der Rest der Fördersumme verteilt sich
nach genehmigter Platzzahl der Einrichtungen. (Ziff. 3.2 Erlass 2015)
2. Der Kreis Segeberg wird für zusätzliche Verwaltungsaufgaben, die auf kommunaler
Ebene aufgrund der Landesförderung von pädagogischer Fachberatung entstehen und
entstanden sind vor der Weiterleitung der Fördermittel an die Letztempfänger bis zu
einem Prozent der jeweiligen Fördersumme zur Kompensation einbehalten. (Ziff. 3.4
Erlass 2015)
3. Die Förderanträge sind bis zum 31.08. des Jahres zu stellen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Durchlaufende Landesmittel |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 365 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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106,5 kB
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(wie Dokument)
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96,4 kB
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