Drucksache - DrS/2015/011-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Notwendige Stellenbedarfsanmeldungen des Fachdienstes 51.33 für das Jahr 2015; hier: Aufhebung des Sperrvermerks für die Besetzung einer 0,5 VZ-Stelle für Vormunschaften/Pflegschaften im Jugendamt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Verfasser 1:
- Stankat, Manfred
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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05.05.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Jugendamt des Kreises Segeberg führt aktuell (Tag der Vorlagenerstellung) insgesamt 165 gesetzliche oder bestellte Vormundschaften und Pflegschaften durch spezialisierte Fachkräfte. Als gesetzliche Bedingung für die persönlich im Jugendamt geführte Amtsvormundschaft bzw. Amtspflegschaft ist in § 55 Abs. 2 SGB VIII eine maximale Fallzahl von 50 Vormundschaften/Pflegschaften pro Vollzeitstelle (VZ) verankert.
Mithin besteht gegenwärtig die gesetzliche Mindestanforderung zur Bereitstellung und Besetzung von 3,30 VZ-Stellen (165 / 50 = 3,30). Dem standen stellenplanrechtlich und mit tatsächlicher Besetzung bis zum Jahr 2014 insgesamt 2,5 VZ-Stellen für Vormundschaften und Pflegschaften gegenüber. Fallzahl-Überhänge konnten bisher nur unter Zugriff auf ASD-Stellenanteile aufgefangen werden.
Demnach wurde für den Stellenplan 2015 mit DrS/2015/011 zusätzlich 1,0 VZ-Stelle eingeworben und für den Haushalt 2015 beschlossen. Ein 0,5-VZ-Anteil davon wurde unter dem Vorbehalt der Fallzahlenentwicklung mit einem Sperrvermerk versehen. Mit der o.g. aktuellen Fallzahl ist die Voraussetzung für die Besetzung der Vollzeitstelle zu 80 % erfüllt. Auch die restlichen Kapazitäten werden angesichts des steigenden Aufwands für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sehr schnell aufgezehrt sein. Die Aufhebung des Sperrvermerks ist somit erforderlich.
Die Verwaltung des Jugendamtes wird im Anschluss daran eine interne Besetzung der Vollzeitstelle mit einem als Vormund geeigneten Mitarbeiter vornehmen. Alle personalrechtlich dafür erforderlichen Zustimmungen liegen bereits vor.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Personalkosten i.H.v. 56.300 EUR p.a. (bereits anteilig im HH-Plan 2015 enthalten) |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 3635 – Adoptionsvermittlung, Beistandschaft, Gerichtshilfen | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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