Drucksache - DrS/2015/072-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung für das Jugendamt des Kreises Segeberg - hier: Ursprungsvorlage und Ergänzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Verfasser 1:
- Stankat, Manfred
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
05.05.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
07.05.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
28.05.2015
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Erlass der Satzung für das Jugendamt des Kreises Segeberg in der von der Verwaltung vorgelegten Neufassung mit der vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagenen und von der Verwaltung danach nochmals überarbeiteten Änderung des § 4, Nr. 1. a):
„1. Fünfzehn stimmberechtigte Mitglieder, davon
a) neun in der Jugendhilfe erfahrene und in den Kreistag wählbare Bürgerinnen und Bürger, von denen mindestens acht dem Kreistag angehören müssen, und die vom Kreistag gewählt werden.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 26.03.2015 dem Kreistag empfohlen, den Erlass der Satzung für das Jugendamt des Kreises Segeberg in der von der Verwaltung mit DrS/2015/072 vorgelegten Neufassung vorzunehmen mit der folgenden Änderung des § 4, Nr. 1. a):
„ 1. Fünfzehn stimmberechtigte Mitglieder, davon
a) neun in der Jugendhilfe erfahrene Bürgerinnen und Bürger des Kreises Segeberg, von denen mindestens acht dem Kreistag angehören müssen, und die vom Kreistag gewählt werden“.
Mit dieser Änderung des Verwaltungsentwurfs hat der Jugendhilfeausschuss die Absicht verfolgt, die bisherige Praxis und Satzungslage, dass auch ein bürgerliches Mitglied vom Kreistag in den Ausschuss gewählt werden kann, fortzusetzen. Die dann mindestens acht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder würden immer noch eine Mehrheit der in den Kreistag gewählten Abgeordneten von den insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses bilden.
Nicht bedacht wurde jedoch bei der vorgenannten Änderungsempfehlung, dass in den Jugendhilfeausschuss nur gewählt werden kann, wer auch die Wählbarkeit zum Kreistag besitzt (u.a. Volljährigkeit und Wohnsitz im Kreis Segeberg). Eine Prüfung der vom Jugendhilfeausschuss vorgenommen Formulierung des § 4.1.a hat daher ergeben, dass die entsprechende Satzungsregelung rechtskonform wie folgt gefasst werden muss:
„1. Fünfzehn stimmberechtigte Mitglieder, davon
a) neun in der Jugendhilfe erfahrene und in den Kreistag wählbare Bürgerinnen und Bürger, von denen mindestens acht dem Kreistag angehören müssen, und die vom Kreistag gewählt werden.“
Da die Absicht der Ausschussempfehlung von dieser Ergänzung nicht berührt wird sowie in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Jugendhilfeausschussvorsitzenden legt die Verwaltung die so ergänzte Beschlussempfehlung dem Hauptausschuss sowie dem Kreistag direkt zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vor.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
