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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der UNK-Ausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

Dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über eine ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft der Kreise Pinneberg, Dithmarschen und Segeberg gem. § 19 a GkZ (Anlage) ab dem 01.09.2015 wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grund § 2 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) sind die Kreise Aufgabenträger für den so genannten „übrigen“ (straßengebundenen) ÖPNV und damit verantwortlich für dessen Planung, Organisation und Finanzierung.

Die operative Durchführung übertrugen die Kreise Pinneberg und Segeberg der zu diesem Zweck im Jahre 2000 gemeinsam gegründeten Südholstein Verkehrsservicegesellschaft mbH, Norderstedt, als ÖPNV-Regie- und Managementorganisation („ÖPNV-Management“), in der Kapazitäten und Kompetenzen synergetisch-effizient gebündelt und ein fachlich hochwertiges Leistungs- und Qualitätsniveau bisher gewährleistet wurden.

Mit dem als Anlage beigefügten Vertrag wird das „ÖPNV-Management“ in eine Verwaltungsgemeinschaft nach § 19a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) überführt und das bisherige Effizienz- und Kompetenzniveau auch weiterhin gesichert. Die Verwaltungsgemeinschaft übernimmt zudem Aufgaben nach dem Personenbeförderungsgesetz und dem Schulgesetz. Der Kreis Dithmarschen beteiligt sich an der Verwaltungsgemeinschaft.

Die Durchführung der Aufgaben übernimmt dabei der Kreis Pinneberg für die beiden anderen Kreise mit.

Mit der Einrichtung der ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft wird die im Letter of Intent „SVG 2015“ definierte Kommunalisierung der Kernaufgaben der SVG umgesetzt.

Der Vertrag besitzt folgende wesentliche Eckpunkte:

  • Beginn
    Die Verwaltungsgemeinschaft wird ihre Tätigkeit zum 1.9.2015 aufnehmen.

 

  • Leistungen
    Die konkrete Leistungsbeschreibung ist der Anlage zum Vertrag zu entnehmen.

 

  • Konditionen
    Sach- und Gemeinkosten der Verwaltungsgemeinschaft werden je Kreis zu einem Drittel getragen. Für die Abrechnung der Personalkosten wurde ein Verteilungsmaßstab in Anlehnung an die zurechnungsfähigen ÖPNV-Fahrplankilometer der Kreise gefunden. Danach entfallen auf die Kreise Pinneberg und Segeberg jeweils 40% der Personalkosten; auf den Kreis Dithmarschen 20%. Dies entspricht zugleich der tatsächlichen Verteilung der Aufgaben innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft (siehe Anlage zum Vertrag).

 

  • Personal
    Zur Leistungserbringung wird eine Stabsstelle beim Landrat des Kreises Pinneberg errichtet; diese wird geleitet durch Herrn Mozer. Die Stabsstelle wird drei weitere Mitarbeiter haben. Es handelt sich um die Herren Anders und Maschke sowie einen weiteren Mitarbeiter (NN).

 

  • Drittgeschäft
    Die Stabsstelle wird vorrangig die Leistungen gem. Anlage zum Vertrag für die 3 Kreise erbringen. Einnahmen aus etwaigem Drittgeschäft werden nach dem %-ualen Verteilungsmaßstab verteilt, der für die Abrechnung der Personalkosten gilt (40/40/20). Der Kreis Pinneberg wird zur Abrechnung dieser Einnahmen einen Betrieb gewerblicher Art errichten.

 

  • Abrechnung
    Die Leistungen der Verwaltungsgemeinschaft werden - wie bisher – quartalsweise im Voraus den Kreisen auf Basis von Abschlagszahlungen in Rechnung gestellt.

 

  • Dauer
    Der Vertrag sieht eine unbefristete Laufzeit vor.

 

  • Kündigung
    Der Vertag ist durch jeden Kreis mit einer Frist von 15 Monaten zum Jahresende kündbar, frühestens mit Wirkung zum 1.1.2020.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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