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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/077-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der BKS-Ausschuss, der Werkausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt im Rahmen des 1. Nachtragswirtschaftsplans 2015 der ISE (DrS 2015/093) Folgendes:

  1. Zur Sicherstellung der Finanzierung des Bauvorhabens „Neubau einer Einfeld-Sporthalle im FÖZ Norderstedt“ für einen im ungünstigsten Fall voraussichtlichen Finanzierungsmehrbedarf wird eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung von EUR 243.000 für das Jahr 2016 genehmigt
  2. Der Sperrvermerk im Wirtschaftsplan 2015 der ISE für dieses Bauvorhaben wird aufgehoben.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das geplante Bauvorhaben wurde zuletzt vom Werkausschuss in seiner Sitzung am 31.03.2015 beraten (DrS/2015/077, Anlage nebst Anlagen).

Der Werkausschuss hatte beschlossen, zunächst den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (nachfolgend kurz: Ausschuss BKS) zu bitten, eine Bewertung der entsprechenden Raumbedarfe vorzunehmen und ein entsprechendes Votum herbeizuführen.

Der Werkausschuss hatte im Weiteren in Bezug auf die Finanzierung empfohlen, eine Risikoposition zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die geplanten Baumaßnahmen vollständig finanziert und Nachträge nicht gesondert während der Bauphase eingeworben zu werden brauchen.

Gemäß § 12 GemHVO-Doppik sollen Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen (VE) für Bauten unter anderem erst veranschlagt werden, wenn Kostenberechnungen vorliegen. Liegen Kostenberechnungen nicht vor, sollen die Maßnahmen mit einem Sperrvermerk versehen werden.

Die geplanten Bauvorhaben der ISE werden seit 2014 auf der Grundlage von Kostenberechnungen zur Entscheidung vorgelegt. Das Bauvorhaben „Neubau einer Einfeld-Sporthalle im FÖZ Norderstedt“ ist im Wirtschaftsplan 2015 der ISE mit einem Sperrvermerk versehen, der mit Vorlage der DrS/2015/077 (HU-Bau, Grundlage Kostenberechnung) aufgehoben werden sollte.

Die Genauigkeit der Kostenermittlung im Bauwesen steht in Abhängigkeit zur fortschreitenden Planungstiefe.

Die DIN 276 definiert die unterschiedlichen Begrifflichkeiten der Kostenermittlung. Eine Kostenschätzung ist gröber und ungenauer, da sie in einem frühen Stadium des Projektes stattfindet. Eine Kostenberechnung wird zeitgleich mit dem Bauantrag erstellt und beruht auf Erfahrungswerten, ein Kostenanschlag ergibt sich aus den vorliegenden Ergebnissen einer erfolgten Ausschreibung und spiegelt die gültigen und verbindlichen Angebote wider. Der Kostenfeststellung liegen die Abrechnungen eines Bauvorhabens zugrunde.

Zwischen der (vorvertraglichen) Kostenschätzung, die in früheren Jahren grundsätzlich der Wirtschaftsplanung zugrunde gelegt wurde, und der Kostenfeststellung (Abrechnung) können sich Abweichungen von bis zu +/-40% ergeben.

Vor diesem Hintergrund wurde in 2014 die Umstellung hin zur Kostenberechnung vorgenommen, die auch im Einklang mit den Regelungen der GemHVO-Doppik steht (s.o.).

Zwischen der Kostenberechnung und der Kostenfeststellung können sich bei Neubauten Abweichungen von bis zu +/-20% ergeben.

Ein Vergleich mit derzeit laufenden Bauvorhaben zeigt, dass sich aus den Ausschreibungsergebnissen (Kostenanschlag) der Projekte „Erweiterung Sozialwirtschaft (BBZ-Segeberg) und „Sanierung Schackendorf“ gegenüber der Kostenberechnung Minderbedarfe/-kosten ergeben haben.

Vorsorglich sollen im Interesse der Finanzierungssicherheit zusätzliche Mittel für das Bauvorhaben „Einfeld-Sporthalle im FÖZ Norderstedt“ eingeworben und als Verpflichtungsermächtigung (VE) für das Jahr 2016 berücksichtigt werden. Der Grundsatz des sparsamen Ressourcenverbrauchs soll dessen ungeachtet Anwendung finden. 

Der Finanzierungsbedarf für das Bauvorhaben stellte sich gemäß DrS/2015/077 auf Basis der Kostenberechnung wie folgt dar:

 

 

EUR

Gesamtkosten der Maßnahme mit allen Kostengruppen nach DIN 276

1.694.600

KG 600 – Ausstattungsgegenstände (Zuständigkeit beim Kreis)

-61.200

KG 730 – eigene Arch.-Ing.-Leistungen (aktivierungsfähig)

-138.950

Fremdfinanzierungsbedarf

1.494.450

 

Gegenüber dem Kostenansatz im Wirtschaftsplan (TEUR 1.550) ergab sich damit ein voraussichtlich leicht reduzierter Bedarf an Fremdfinanzierungsmitteln von rd. TEUR 50.

Unter Berücksichtigung der maximal ungünstigen Abweichung zwischen der Kostenberechnung und der Kostenfeststellung von +20% ergibt sich folgendes Bild:

 

EUR

Gesamtkosten der Maßnahme mit allen Kostengruppen nach DIN 276

2.033.500

KG 600 – Ausstattungsgegenstände (Zuständigkeit beim Kreis)

-73.400

KG 730 – eigene Arch.-Ing.-Leistungen (aktivierungsfähig)

-166.700

Fremdfinanzierungsbedarf

1.793.400

 

Gegenüber dem Kostenansatz im Wirtschaftsplan (TEUR 1.550) ergäbe sich damit im ungünstigsten Fall ein voraussichtlicher Mehrbedarf an Fremdfinanzierungsmitteln von rd. TEUR 243, der vorsorglich als VE über einen Nachtrag eingeworben werden soll.

Die zeitliche Inanspruchnahme der Fremdfinanzierungsmittel erfolgt voraussichtlich entsprechend den Angaben im Wirtschaftsplan 2015 der ISE (2015: TEUR 400; Rest in 2016 als VE).

Der Werkausschuss wird gebeten, das positive Votum des Ausschusses BKS und ggf. des Hauptausschusses in Bezug auf die Raumbedarfe vorausgesetzt, den im ungünstigsten Fall voraussichtlichen Finanzierungsmehrbedarf für das Bauvorhaben „Neubau einer Einfeld-Sporthalle im FÖZ Norderstedt“ zuzustimmen und den Sperrvermerk aufzuheben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

Zusätzliche VE für 2016 in Höhe von EUR 243.000,00, die über einen 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2015 der ISE eingeworben werden sollen.

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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