Drucksache - DrS/2015/092
Grunddaten
- Betreff:
-
BBZ-Norderstedt - weitere Aufstockung von 2 Klassenräumen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Thorsten Backhaus
- Verfasser 1:
- Backhaus, Thorsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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22.04.2015
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Erledigt
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Werkausschuss
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Vorberatung
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28.04.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.05.2015
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.05.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der BKS-Ausschuss, der Werkausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
Zur Errichtung von 2 weiteren Klassenräume beim BBZ Norderstedt werden die erforderlichen ergänzenden Mittel im Rahmen eines 1. Nachtragswirtschaftsplans 2015 der ISE (DrS 2015/093) genehmigt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1.) Ausgangssituation
Das BBZ Norderstedt hat sein Bildungsangebot deutlich erweitert.
Hierzu zählen der neue Bildungsgang „Sozialpädagogische Assistenten“ mit seinen bildungsgangspezifisch erhöhten Raumansprüchen, sowie aufgrund der gestiegenen Nachfrage zwei zusätzliche Klassen im Beruflichen Gymnasium.
Vor dem Hintergrund der Flüchtlingsthematik erwartet das BBZ Norderstedt besonders im Bereich der internationalen Klassen sehr stark ansteigende Schülerzahlen. Aktuell ist dieser Bereich bereits stark gewachsen.
Das BBZ Norderstedt geht davon aus, dass es sich bei daraus ergebenden ergänzenden Raumbedarfen um mindestens dauerhafte und perspektivisch möglicherweise sogar noch weiter ansteigende Bedarfe handelt.
2.) Bisherige Maßnahmen
Die ISE als Vermieterin der vom BBZ genutzten Räume hat auf diese Raumbedarfe bereits mit der Errichtung von 2 zusätzlichen Klassenräumen („Raum 1 und 2“) reagiert. Die ursprünglich geplanten und im Bau befindlichen 2 Klassenräume basierten angabegemäß auf den alten Schülerzahlen. Die neue Situation (Sachstand Mitte März 2015) führt dazu, dass mindestens 2 weitere Klassenräume benötigt werden.
Die kurzfristige Errichtung von 2 weiteren Klassenräumen („Raum 3 und 4“) ist aufgrund dessen nunmehr konkret geplant und Gegenstand dieser Vorlage.
3.) Verwaltungsrat BBZ Norderstedt
Im Verwaltungsrat des BBZ Norderstedt wurde hierzu am 19.3.2015 durch die Geschäftsführung ausführlich berichtet. Der Verwaltungsrat hat sich den Ausführungen der Geschäftsführung zustimmend angeschlossen.
4.) Lösungsweg
Eine zeitnahe Lösung des Mehrbedarfs an Räumlichkeiten kann durch eine „Duplizierung“ des derzeit laufenden Bauvorhabens erreicht werden.
Für die im Bau befindliche Aufstockung sind im Wirtschaftsplan 2014/2015 der ISE entsprechende Mittel vorhanden (TEUR 560). Der Umfang der zur Verfügung gestellten Mittel ist nach derzeitigen Erkenntnissen auskömmlich.
Eine weitere Aufstockung eines baugleichen Typs wird einen entsprechenden Finanzierungsbedarf nach sich ziehen. Potenzielle Standorte für eine Aufstockung wurden bereits identifiziert. Da entsprechende Planungs- und Projektunterlagen vorhanden sind, könnte eine Umsetzung der Maßnahme in Abhängigkeit zu einer zu erteilenden Baugenehmigung zeitnah erfolgen.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von TEUR 560 sollen nunmehr über einen 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2015 der ISE, der Gegenstand einer gesonderten Vorlage ist (DrS 2015/093) ist, eingeworben werden.
5.) Folgekosten für das BBZ Norderstedt AöR
a.) Laufende Zuschüsse
Die Räume 1 – 4 werden dem BBZ Norderstedt in 2015 zu den Bedingungen des Mietvertrages aber ohne zusätzliche Vergütung zur Verfügung gestellt. Ergänzende Mietkosten ab 1.1.2016 werden im Rahmen der Neukalkulation der BBZ-Mieten, die die ISE derzeit prüft, berücksichtigt.
b.) Investive Zuschüsse
Zur Einrichtung der Räume 1 – 4 benötigt das BBZ Norderstedt keine ergänzenden investiven Zuschüsse vom Kreis Segeberg.
Aufgrund von a.) und b.) besteht kein Bedarf,
- die im Rahmen des Haushalts über den Teilplan 233 für das Jahr 2015 genehmigten Zuschüsse nachträglich zu erhöhen
- und / oder den vom Verwaltungsrat genehmigten Wirtschaftsplan 2015 zu ändern.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Zum Wirtschaftsplan 2015 zusätzlicher Finanzierungsbedarf von TEUR 560, der über einen 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2015 der ISE eingeworben werden soll.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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