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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/066

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, in Konkretisierung von § 40 c S. 4 KrO SH und § 7 VII der Hauptsatzung das nachfolgend beschriebene regelmäßige Berichtswesen zu den Beteiligungen des Kreises Segeberg.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gem. § 40 c S. 4 der KrO SH umfasst das Berichtswesen des Landrats gegenüber den politischen Gremien des Kreises Segeberg auch Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen, Gesellschaften und andere privatrechtliche Vereinbarungen sowie Beteiligungen an diesen.

 

In Ergänzung / Konkretisierung dieser gesetzlichen Anforderungen hat der Kreis Segeberg in § 7 VII der Hauptsatzung die Berichtspflichten wie folgt ausgestaltet:

 

„Dem Hauptausschuss berichtet der Landrat unterjährig auf der Basis der Daten vom 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres (letzteres als Vorabinformation zum Jahresabschluss) schriftlich über die Geschäftslage der Beteiligungen des Kreises, an denen der Kreis mittelbar oder unmittelbar mit mindestens 20% beteiligt ist, sowie über strategisch wichtige Beteiligungen. Ebenso berichtet die Landrätin/ der Landrat über die Geschäftslage des Eigenbetriebes „Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg“.

 

Bislang kommt der Landrat den vorbeschriebenen Berichtspflichten in erster Linie im Rahmen der „Berichte aus den Beteiligungen“ nach, die im Rahmen der Hauptausschusssitzungen gegeben werden. Dort wird zu aktuellen Entwicklungen und Vorkommnissen informiert. Bei konkreten, wichtigen Entwicklungen erfolgen Berichtsvorlagen.

 

Diese aktuellen „Berichte aus Beteiligungen“ werden künftig um das nachfolgend beschriebene, gem. § 7 VII der Hauptsatzung vorgesehene laufende Berichtswesen vervollständigt. Wesentliches Kriterium für das laufende Berichtswesen zu Beteiligungen soll die laufende, wirtschaftliche Relevanz für den Kreis Segeberg bilden.

 

Über fachlich relevante Entwicklungen wird, wie bisher, durch den Fachbereich in den Fachausschüssen berichtet.

 

Das laufende Berichtswesen umfasst derzeit die in Anlage 1 genannten Beteiligungen mit laufender, wirtschaftlicher Relevanz, zu denen zur aktuellen Geschäftslage (zum 30.6. / 30.9. eines Jahres) berichtet wird. Über etwaige Ergänzungen / Streichungen entscheidet der Hauptausschuss.

 

Der Bericht über die Geschäftslage wird in das Gesamtberichtswesen des Kreises integriert und erfasst in erster Linie wirtschaftliche Informationen als auch etwaig weitere relevante Informationen zur Geschäftslage oder Risiken.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

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Anlagen

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