Drucksache - DrS/2015/066
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungsrichtlinie 2. Teil - laufendes Berichtswesen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Maike Moser
- Verfasser 1:
- Moser, Maike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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23.04.2015
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.05.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 40 c S. 4 der KrO SH umfasst das Berichtswesen des Landrats gegenüber den politischen Gremien des Kreises Segeberg auch Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen, Gesellschaften und andere privatrechtliche Vereinbarungen sowie Beteiligungen an diesen.
In Ergänzung / Konkretisierung dieser gesetzlichen Anforderungen hat der Kreis Segeberg in § 7 VII der Hauptsatzung die Berichtspflichten wie folgt ausgestaltet:
„Dem Hauptausschuss berichtet der Landrat unterjährig auf der Basis der Daten vom 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres (letzteres als Vorabinformation zum Jahresabschluss) schriftlich über die Geschäftslage der Beteiligungen des Kreises, an denen der Kreis mittelbar oder unmittelbar mit mindestens 20% beteiligt ist, sowie über strategisch wichtige Beteiligungen. Ebenso berichtet die Landrätin/ der Landrat über die Geschäftslage des Eigenbetriebes „Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg“.
Bislang kommt der Landrat den vorbeschriebenen Berichtspflichten in erster Linie im Rahmen der „Berichte aus den Beteiligungen“ nach, die im Rahmen der Hauptausschusssitzungen gegeben werden. Dort wird zu aktuellen Entwicklungen und Vorkommnissen informiert. Bei konkreten, wichtigen Entwicklungen erfolgen Berichtsvorlagen.
Diese aktuellen „Berichte aus Beteiligungen“ werden künftig um das nachfolgend beschriebene, gem. § 7 VII der Hauptsatzung vorgesehene laufende Berichtswesen vervollständigt. Wesentliches Kriterium für das laufende Berichtswesen zu Beteiligungen soll die laufende, wirtschaftliche Relevanz für den Kreis Segeberg bilden.
Über fachlich relevante Entwicklungen wird, wie bisher, durch den Fachbereich in den Fachausschüssen berichtet.
Das laufende Berichtswesen umfasst derzeit die in Anlage 1 genannten Beteiligungen mit laufender, wirtschaftlicher Relevanz, zu denen zur aktuellen Geschäftslage (zum 30.6. / 30.9. eines Jahres) berichtet wird. Über etwaige Ergänzungen / Streichungen entscheidet der Hauptausschuss.
Der Bericht über die Geschäftslage wird in das Gesamtberichtswesen des Kreises integriert und erfasst in erster Linie wirtschaftliche Informationen als auch etwaig weitere relevante Informationen zur Geschäftslage oder Risiken.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
x | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,1 kB
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