Drucksache - DrS/2015/065
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungsrichtlinie 1. Teil - Beteiligungsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Maike Moser
- Verfasser 1:
- Moser, Maike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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23.04.2015
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.05.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, gem. § 40 c S. 4 KrO SH und § 7 VII der Hauptsatzung wird ein Beteiligungsbericht jeweils im Rahmen der letzten Kreistagssitzung vor der Sommerpause zur Verfügung gestellt. Der Beteiligungsbericht weist die nachfolgend (Ziffer 3.) beschriebenen Mindestinhalte auf.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1.) Gesetzliche Grundlagen und Sachstand
Gem. § 40 c S. 4 der KrO SH umfasst das Berichtswesen des Landrats gegenüber den politischen Gremien des Kreises Segeberg auch Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen, Gesellschaften und andere privatrechtliche Vereinbarungen sowie Beteiligungen an diesen. In Ergänzung / Konkretisierung dieser gesetzlichen Anforderungen hat der Kreis Segeberg in § 7 VII der Hauptsatzung die Berichtspflichten wie folgt ausgestaltet:
„Dem Hauptausschuss berichtet der Landrat unterjährig auf der Basis der Daten vom 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres (letzteres als Vorabinformation zum Jahresabschluss) schriftlich über die Geschäftslage der Beteiligungen des Kreises, an denen der Kreis mittelbar oder unmittelbar mit mindestens 20% beteiligt ist, sowie über strategisch wichtige Beteiligungen. Ebenso berichtet die Landrätin/ der Landrat über die Geschäftslage des Eigenbetriebes „Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg“.
Im Rahmen dieser Berichtspflichten sollte der 1. Beteiligungsbericht, der im Sommer 2012 erschien, regelmäßig fortgeschrieben werden. Mit dem Beteiligungsbericht werden insbesondere die Berichtspflichten des Landrats zur Geschäftslage der Beteiligungen zum 31.12. eines Jahres gem. § 7 VII der Hauptsatzung erfüllt.
2.) Gegenstand des Beteiligungsberichts
Derzeit soll gem. § 40 c KrO und § 7 VII der Hauptsatzung über die in der Anlage 1 näher bezeichneten Beteiligungen privaten oder öffentlichen Rechts im Beteiligungsbericht informiert werden. Über etwaige Ergänzungen / Streichungen hierzu entscheidet der Hauptausschuss.
a.) Folgende Unternehmen / Einrichtungen werden aus folgenden Gründen nicht in den Beteiligungsbericht aufgenommen werden:
- Zweckverband Sparkasse Südholstein
Der Kreis Segeberg ist Mitglied des Zweckverbands Sparkasse Südholstein. Ein Zweckverband ist nicht berichtspflichtig gem. § 40 c KrO oder § 7 VII der Hauptsatzung.
- Sparkasse Südholstein
Der Zweckverband Sparkasse Südholstein ist Träger der Sparkasse Südholstein. Diese ist eine Anstalt öffentlichen Rechts gem. Sparkassengesetz SH und somit kein im Sinne von § 40c KrO / § 7 VII der Hauptsatzung berichtspflichtiges Kommunalunternehmen gem. § 106 a GO.
Darüber hinaus ist der Kreis Segeberg nicht Gesellschafter, sondern nur Träger der Sparkasse Südholstein und unterliegt aufgrund dessen gem. § 4 Abs. 3 S. 2 Sparkassengesetz SH nicht der Haftung für deren Verbindlichkeiten.
b.) Folgende Unternehmen / Einrichtungen werden aus folgenden Gründen in Form von zusammenfassenden Übersichten im Beteiligungsbericht aufgenommen werden:
- Stiftungen
Der Kreis Segeberg ist über den Zweckverband Sparkasse Südholstein und die Sparkasse Südholstein an der Stiftung der Sparkasse Südholstein beteiligt.
Darüber hinaus ist der Kreis Segeberg Stifter des Kuratoriums Forschungszentrums Borstel.
Da diese beiden Einrichtungen als Stiftungen nicht unternehmensförmig strukturiert sind, sind sie nicht Gegenstand des Berichts.
- Verwaltungsgemeinschaften
Über relevante öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zur interkommunalen Zusammenarbeit in Form von Verwaltungsgemeinschaften (z.B. ARGE Hamburger Rand, Metropolregion Hamburg, Verwaltungsgemeinschaft „Straßenbetriebsdienst“ mit dem WZV, Jobcenter oder die neue Verwaltungsgemeinschaft zum ÖPNV) wird im Beteiligungsbericht kurz zusammenfassend berichtet.
- Genossenschaften
Der Kreis Segeberg hält unter unveränderten Bedingungen seit Jahrzehnten einige Anteile an 4 Genossenschaften. Im Beteiligungsbericht sollen diese Beteiligungen ebenfalls nur kurz zusammenfassend dargestellt werden.
- Vereine
Der Kreis ist Mitglied in diversen privatrechtlichen Vereinen. Diese Mitgliedschaften werden im Beteiligungsbericht zusammenfassend dargestellt. Zu einigen Vereinszugehörigkeiten werden aufgrund ihrer Relevanz für den Kreis SE ausführlichere Informationen zur Verfügung gestellt werden.
3.) Inhalte des Beteiligungsberichts
Der 1. Beteiligungsbericht hatte im Sommer 2012 zu den Wirtschaftsjahren 2010/2011 informiert. Beginnend mit dem 2. Beteiligungsbericht (testierte Wirtschaftsdaten zu 2012/2013 zzgl. Angaben zu etwaigen relevanten Veränderungen und zur Geschäftslage des Jahres 2014) soll dieser Bericht jährlich in den letzten Sitzungen des Hauptausschusses und Kreistages vor der Sommerpause vorgelegt und dann kontinuierlich fortgeschrieben werden.
Ein Entwurf / Beispiel für das Inhaltsverzeichnis des künftigen Beteiligungsberichts sowie des Berichts zu einer einzelnen Beteiligung ist in Anlage 2 und 3 beigefügt.
Der künftige Beteiligungsbericht besteht neben einigen zusammenfassenden Informationen und Übersichten - wie bisher - aus einzelnen Beteiligungsberichten. Die nachfolgenden Mindestinhalte beziehen sich dabei auf die jeweils einzelne Beteiligung, wobei die Angaben zu a) voraussichtlich jährlich unverändert bleiben:
a.) Allgemein
- Kurzvorstellung der Beteiligung
- Rechtsform, Sitz, Beteiligungsverhältnisse
- Relevante Verträge (z.B. Nießbrauch, Betrauungsakt, Haushalts- und Mittelbewirtschaftung)
- Beteiligungen des Unternehmens
- Gegenstand des Unternehmens
- Öffentlicher Zweck und Ziele
(soweit vorhanden: Verknüpfung zu strategischen Zielen des Kreises)
b.) Organe und Mitarbeiter
- Satzungsmäßige Regelung zu Organen
- Besetzung der Organe
- Anzahl Mitarbeiter
Anmerkung:
Etwaige unterjährige Wechsel in den Organen der Gesellschaft werden dargestellt. Darüber hinaus werden ergänzend die Organmitglieder zum Zeitpunkt der Erstellung des Beteiligungsberichts informell ergänzt.
c.) Wirtschaftliche Informationen und Kennzahlen
aa. zum Vorvorjahr (Basis: testierte Abschlüsse / Geschäftsberichte)
- Grundzüge des Geschäftsverlaufs (Eckdaten GuV / Eckdaten Bilanz)
- Kapitalzuführung / Entnahme durch Kreis Segeberg
- Kennzahlen
bb. zum Vorjahr
z.B. wirtschaftliche Informationen auf Basis von Wirtschaftsplan / Hochrechnungen; Informationen der Geschäftsführungen / aus noch nicht testierten Jahresabschlüssen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
x | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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35,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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65,4 kB
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