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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2015/095

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt und der Hauptausschuss beschließt:

Die 0,5 Stelle für die Nachfolge XENOS wird entfristet und der Sperrvermerk für die 0,5 Stelle Betreuung Asyl aufgehoben.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zum Stellenplan 2015 wurde vom Kreistag beschlossen:

“Im Stellenplan werden ab 01.01.2015 1,5 zusätzliche Stellen, befristet bis zum 31.03.2016 für die Betreuung von Asylsuchenden eingestellt und die Mittel bereitgestellt. Davon werden 0,5 Stellen mit einem Sperrvermerk versehen.“ (06.11.2014)

 

Der Kreistag verabschiedet das „Handlungskonzept für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Kreis Segeberg“.

Um die Fortführung der im Rahmen des XENOS-Projektes geleisteten Arbeit zu gewährleisten, sind Sach- und Personalkosten in Höhe von bis zu 50.000,00 € ab 01.01.2015 bereitzustellen. Die bisherige Befristung der Stelle der Projektleitung (31.12.2014) ist bis zum 30.06.2015 aufzuheben.

Die Mittel sind ab dem 01.01.2015 zur Verfügung zu stellen. (06.10.2014)

 

Entwicklung der Zuweisungen von Asylsuchenden:

Jahr

Jan.

Feb.

März

April

Mai

Juni

Juli

Aug.

Sept.

Okt.

Nov.

Dez.

Gesamt

 

2011

7

6

8

8

7

4

9

15

18

8

16

16

122

 

2012

11

7

11

3

12

9

15

15

18

34

36

23

194

 

2013

9

18

20

31

9

28

33

33

33

57

38

34

343

 

2014

44

18

33

42

26

44

68

61

77

66

91

98

668

 

2015

80

131

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

211

 

Die Städte Norderstedt (einschl. Gemeinde Ellerau)  und Kaltenkirchen nehmen die Betreuung der Asylsuchenden, die ihnen zugewiesen wurden, in eigener Verantwortung wahr und erhalten 100 % der Betreuungskostenpauschale. Von den erwarteten  1.900 Asylsuchenden für 2015  für das Kreisgebiet entfallen ca. 732 Personen auf diese Kommunen. Es ist davon auszugehen, dass die Entlastung durch die Landesunterkunft für Asylsuchende in Boostedt im Laufe des Jahres wirksam wird.

 

Für die Betreuung der Asylsuchenden und für die Umsetzung des Handlungskonzeptes stehen zum jetzigen Zeitpunkt folgende Mitarbeiter/innen des Kreises  zur Verfügung:

 

1 Sozialpädagogin für die Betreuung der Asylsuchenden (Vollzeit bis 31.03.2016)

1 Sozialpädagogin für die Fortführung des XENOS- 

   Projektes (0,5 VZS bis 30.06.2015)    

 2 Betreuungskräfte m. Migrationshintergrund (1 VZS bis 30.06.2015 )

 1 Verwaltungskraft Freiwilligenmanagement   (1 VZS ab 01.05.2015 bis 31.03.2016)

 1 Hausleitung der Gemeinschaftsunterkunft (0,5 VZS unbefristet; für die

    Zeit der Sanierung der Gemeinschaftsunterkunft )

 1 Praktikant ( bis 31.01.2016)

 

Aufgrund der Rückkehr  einer Mitarbeiterin aus der Elternzeit  (0,5VZS) und der Befristung für die Fortführung des XENOS-Projektes (0,5 VZS) konnte die Einstellung der Betreuungskräfte mit Migrationshintergrund nur befristet bis zum 30.06.2015 erfolgen.

 

Der Kreis Segeberg hat bereits im Jahre 2014 das  „Handlungskonzept für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Kreis Segeberg“ verabschiedet und die Charta der Vielfalt unterzeichnet.

 

Die Willkommenskultur des Kreises Segeberg beginnt mit dem Empfangen der Flüchtlinge am Bahnhof in Bad Segeberg und soll im besten Fall zur gelungenen Integration auf dem Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft führen.

Die demografische Entwicklung und der damit verbundene Fachkräftemangel machen deutlich, welche Chancen eine gelungene Integration von Menschen mit Migrationshintergrund beinhaltet.

 

Als Bestandteil einer gelebten Willkommenskultur werden für die Betreuung der Asylsuchenden seit dem 01.02.2015 Mitarbeiter eingesetzt, die vergleichbare Erfahrungen haben wie die Asylsuchenden und die die Muttersprache aus den Heimatländern  beherrschen. Dies hat sich bewährt, entlastet die Ausländerbehörde und spart Dolmetscherkosten. Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenzen der Mitarbeiter/innen sind Schlüsselqualifikationen im Rahmen einer interkulturellen Öffnung einer Verwaltung. Der Kreis Segeberg ist damit auch ein gutes Vorbild für andere öffentliche Arbeitgeber und die Wirtschaft.

 

Damit  diese  gute Arbeit fortgesetzt werden kann, wird vorgeschlagen, die 0,5 Stelle für die Nachfolge XENOS zu entfristen und den Sperrvermerk für die 0,5 Stelle Betreuung Asyl aufzuheben. Mit dieser Entscheidung wäre die Fortsetzung der Arbeit aus dem XENOS- Projekt gesichert, und die Betreuungskräfte mit Migrationshintergrund müssten den Kreis nicht zum 30.06.2015 verlassen.

 

Die Stellen und die Mittel sind im Haushalts- bzw. Stellenplan 2015 bereitgestellt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 313

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

Die Stellen und die Mittel sind im Haushalts- bzw. Stellenplan 2015 bereitgestellt.

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

Der Kreis Segeberg fördert und unterstützt in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden die Integrations- und Migrationsarbeit (Ziffer 5.10).

 

 

 

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