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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2015/079

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Werkausschuss hatte in seiner Sitzung am 05.12.2014 beschlossen (TOP 3.2), die Verwaltung mit der Prüfung einer möglichen Veräußerung des Immobilien-/ Liegenschaftsbestandes im Bereich Rettungsdienst zu beauftragen und das Ergebnis der Prüfung dem Werkausschuss zur Beratung vorzulegen.

Bei der Fragestellung zum Verkauf der Rettungswachen an das DRK handelt es sich um eine strategische Entscheidung.

Der Kreis SE steht in den kommenden Jahren im Bereich Rettungsdienst vor einer Vielzahl von strategischen Entscheidungen zur Umstrukturierung der öffentlichen Einrichtung des Rettungsdienstes (vgl. Prüfbericht des RPA aus 2014). Als wesentliche zu klärende Fragestellungen sind zu nennen:

-          Art der Aufgabenerfüllung, z.B. weiterhin Submission in angepasster Form, eigenständige Durchführung oder Kooperation mit Nachbarkreisen

-          Ausbau eines Leistungs- und Finanzcontrolling (aufgrund höherer Finanzverantwortung mehr Kontrolle / Einflussnahme bzw. Steuerungsmöglichkeit)

-          Einrichtung einer Abrechnungsstelle direkt beim Kreis einrichten verbunden mit der Möglichkeit, Benutzungsentgelte direkt beim Kreis zu vereinnahmen

-          Investitionen im Rettungsdienst durch den Kreis

Der Schleswig-Holsteinische Landtag (Drucksache 18/2146 (neu)) hatte die Landesregierung mit Beschluss vom 12. September 2014 aufgefordert, in der Oktober-Tagung des Landtages schriftlich über die Pläne zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes (RDG) und den zurzeit gesehenen Novellierungsbedarf zu berichten.

Entsprechend dem von der Landesregierung erarbeiteten Papier wird u.a. dargelegt, dass „…[an] der bewährten Aufgabenträgerschaft der Kreise und kreisfreien Städte für den bodengebundenen Rettungsdienst .. festgehalten [wird]. Ebenso an den Regelungen zur Vereinbarung von Benutzungsentgelten. Auch die Regelung über die Möglichkeit der Beauftragung Dritter mit der operativen Durchführung des Rettungsdienstes bleibt bestehen. Allerdings wird die Beachtung des Wettbewerbsrechts hervorgehoben. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten der Gestaltung des Beauftragungsverhältnisses auf das so genannte Submissionsmodell beschränkt, also der Form der Beauftragung, bei dem der Auftrag (weiterhin) im Namen des Auftraggebers (Rettungsdienstträger) und mit Rechnungsstellung durch den Rettungsdienstträger durchgeführt wird. Nur so bleibt der kommunale Aufgabenträger in der fachlichen Informationskette und kann so das Know-how erhalten, das für die Bewältigung der Trägeraufgaben unabdingbar ist.“

Vor dem Hintergrund des Vorgenannten sollen die Fragestellungen nach der bevorstehenden Novellierung des RDG beantwortet werden. Verwaltungsseitig wird empfohlen, zu erwägen, eine strategische Entscheidung nicht vorzuziehen, die den späteren Entscheidungen widerspricht und ggf. dann wieder zurückzunehmen sein müsste. Die abschließende Entscheidungsfindung sollte daher zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit den anderen Fragestellungen getroffen werden.
 

Mögliche Auswirkungen auf das Bauprogramm 2015 der ISE

Nach dem vom Kreistag in seiner Sitzung am 11.12.2014 genehmigten Wirtschaftsplan 2015 der ISE (vgl. DrS/2014/199, dort Anlage 6.2) ist die Errichtung einer Waschhalle in der Rettungswache in Kaltenkirchen vorgesehen.

Vor dem Hintergrund einer Entscheidungsfindung in Bezug auf eine mögliche Veräußerung der Rettungswachen ist ggf. im Weiteren zu entscheiden, ob die Baumaßnahme weiter zu verfolgen ist.

 

 

 

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